Bundestarifkommission Aviation
Luftsicherheitsbranche: Tarifrunde 2025 hat begonnen!
Wir wollen bessere Arbeitsbedingungen und höhere Entgelte!
Am 03.12.2024 wurden in Berlin die Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) zur Erhöhung der Entgelte für die Beschäftigten in der Luftsicherheit aufgenommen.
Die letzte Tarifrunde 2024 konnte nur in einem freiwilligen Schlichtungsverfahren zu einem einvernehmlichen Tarifergebnis geführt werden. Ein Bestandteil war neben den Entgelterhöhungen die Fortsetzung der Tarifverhandlungen zum Manteltarifvertrag. Damit wir schneller zu einem Ergebnis kommen können, wurden vier Arbeitsgruppen mit Mitgliedern unserer Tarifkommission und der Tarifkommission der Arbeitgeber gebildet. Diese Gruppen treffen sich seit Sommer eigenständig, um über unsere Forderungen zu diskutieren. Es gibt erste Ergebnisse, wobei die Arbeitgeber die Forderungen von uns ablehnen, die zu höheren Personalkosten führen und von den Auftraggebern nicht refinanziert werden, wie dies auch bei den Kosten für die von ver.di durchgesetzten höheren Zuschläge für Nacht-, Sonntag- und Feiertagsarbeit der Fall war. Mit dieser Begründung lehnen sie z.B. Mehrkosten für mehr Urlaub oder die Erhöhung der Jahressonderzahlung ab.
Manteltarifvertrag (MTV) Light, so könnte man kurz den enttäuschenden Auftakt der Tarifverhandlungen für die Luftsicherheit in Berlin beschreiben.
Die ver.di-Tarifkommission hat den Arbeitgebern zugestanden, dass Kostenbelastungen für bessere Arbeitsbedingungen auch bei der Lohnfindung einfließen könnten. Klar für die Tarifkommission
ist aber, dass mindestens die reale Kaufkraft der Beschäftigten erhalten bleiben muss. Dabei ist die allgemeine Inflationsrate nicht allein maßgebend, da die Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und beim Wohnen besonders zu berücksichtigen sind.
Den mageren „Aussagen“ der Arbeitgeber stellen wir unsere Forderungen entgegen.
Wir wollen
• einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz
• 30 Arbeitstage Urlaub und 5 Arbeitstage Zusatzurlaub für Schichtarbeit
• eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 50 Prozent
• kostenlose Park- bzw. Abstellplätze für die Beschäftigten am Flughafen
• freie Arztwahl bei ärztlichen Untersuchungen
• eine bessere Balance von Arbeiten und Leben
• die Dauer der befristeten Beschäftigung einzuschränken
Unterstützt unsere Forderungen und werdet Mitglied der ver.di!
Entscheidend für bessere Arbeitsbedingungen und die weitere Lohnentwicklung wird in dieser Tarifrunde Eure Unterstützung
Ein wichtiges Thema für alle Teilzeitkräfte
Das schon lange strittige Thema Vergütung für Mehrarbeit konnte auch im Rahmen der Schlichtung nicht geklärt werden, da die Arbeitgeber in der Schlichtung nicht bereit waren, Zugeständnisse bei der Vergütung der Mehrarbeit, insbesondere der Teilzeitbeschäftigten, zu machen. Da ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Mehrarbeitsvergütung von Teilzeitbeschäftigten nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) C-660/20 vom 19.10.2023 und C-184/22, C-185/22 vom 29.07.2024, zuletzt im Dezember 2024 zu erwarten war, wurde das Thema bei den Tarifverhandlungen ausgeklammert und bis zur Entscheidung des BAG vertagt.
Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Mehrarbeitszuschlägen nicht benachteiligt werden
Am 05. Dezember 2024 hat das BAG, ein wegweisendes Urteil zur Mehrarbeitsvergütung für Teilzeitbeschäftigte verkündet. Danach ist es unzulässig, dass Teilzeitkräfte erst nach Erreichen der für Vollzeitkräfte geltenden Monatsarbeitsstunden die Mehrarbeitszuschläge erhalten.
Wir werden euch nächste Woche nähere Informationen zur Verfügung stellen.
Höhere Entgelte ab 01. Januar 2025
Der Entgelttarifvertrag gilt noch bis zum 31. März 2025. Aus unserem letzten Tarifabschluss vom 09. April 2024 kommt ab 01. Januar 2025 noch die letzte Stufe der Entgelterhöhungen. Die Entgelte werden in den Entgeltgruppen I bis III und V um jeweils 0,35 sowie in der EG IV um 0,45 € pro Stunde erhöht.
Die Stundenentgelte betragen ab dem 01. Januar 2025 bis zum 31. März 2025:
Entgeltgruppe | Entgelte 1.9.2024 | Erhöhung 1.1.2025 | Entgelte ab 1.1.2025 bis 31.03.2025 |
Entgeltgruppe I (§ 5 LuftSiG) | 22,95€ | 0,35€ | 23,30€ |
Entgeltgruppe II ( § 8,9 LuftSiG) | 22,04€ | 0,35€ | 22,39€ |
Entgeltgruppe III (z. B Bordkartenkontrolle) | 20,19€ | 0,35€ | 20,54€ |
Entgeltgruppe IV (Rollstuhlservice am Flughafen DUS) | 16,06€ | 0,45€ | 16,51€ |
Entgeltgruppe V | 15,33€ | 0,35€ | 15,68€ |
Außerdem wird der Nachtzuschlag ab 01. Januar 2025 bereits ab 20.00 Uhr gezahlt und von 20 % auf 25 % angehoben.
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