Securitas Aviation benachteiligt die Beschäftigten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während des Kurzarbeitszeitraums!
Rechtswidrige Abrechnungen im Krankheitsfall
Mit Securitas Aviation fliegt – nach DSW – erneut ein weiteres Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes BDLS mit rechtswidriger Abrechnungsweise bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf. Bereits letztes Jahr haben wir mit Beginn der Pandemie-Krise feststellen müssen, wie die Securitas-Geschäftsführung mit dem Betriebsrat sowie den Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn im Zusammenhang mit der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit umgegangen ist. Securitas Aviation: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall systematisch falsch abgerechnet! weiterlesen →
BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas, Kötter-Airport und Klüh Security an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf
Tarifvertragliche Eingruppierung bei Securitas durchgesetzt! Klüh Security und Kötter-Airport zögern noch!
Mehr als ein Jahr nach Einführung des Entgelttarifvertrages sind Luftsicherheitskontrollkräfte (§§ 8 und 9 LuftSiG) an den NRW Flughäfen größtenteils immer noch nicht eingruppiert. Wir haben nunmehr zumindest gemeinsam mit dem Securitas-Betriebsrat die richtige Eingruppierung für die Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn durchgesetzt. Securitas musste seine bisherige Verzögerungstaktik aufgeben und hat genau einen Tag vor dem Arbeitsgerichtstermin gegen den Betriebsrat eine Rolle rückwärts gemacht. Eingruppierung bei Securitas durchgesetzt! Klüh und Kötter zögern noch! weiterlesen →
Endlich ist der bisher als Empfehlung bekannte Sars/ Cov2-Arbeitsschutzstandard jetzt eine verbindliche Arbeitsschutzregel!
Nunmehr ist es möglich, dass unsere Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungenan den Verkehrsflughäfen beim Arbeitsschutz endlich Schutzrechte der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern erzwingen können, wenn dies notwendig ist.
Und das auch noch in Coronazeiten mit Mund-Nasen-Schutzmasken!
Leider kein Recht auf Hitzefrei!
Am Arbeitsplatz gibt es bei tropischem Klima leider kein Recht auf hitzefrei, aber es gelten Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Er muss auf heißes Wetter reagieren. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzrecht, der Fürsorgepflicht und der Arbeitsstättenverordnung.Arbeitsschutz bei Hitze am Arbeitsplatz! weiterlesen →
Securitas will Eingruppierung für Sicherheitspersonal in der tarifvertraglich vereinbarten Clearingstelle klären!
Wir hatten letzte Woche berichtet, dass die Sicherheitsunternehmen Securitas, Klüh Security und Kötter-Airport die Beschäftigten (§ 8 und § 9 LuftSiG) in NRW seit Einführung des Entgelttarifvertrages Aviation immer noch nicht eingruppiert haben. Eingruppierung bei BDLS-Mitgliedsunternehmen in NRW Fehlanzeige weiterlesen →
Informationen für die Beschäftigten in der Luftsicherheit NRW