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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
In der Luftsicherheitsbranche geht es ungerecht zu!
Neues Rezertifizierungsverfahren startet mit erschreckenden Ergebnissen – hohe Durchfallquoten!
Hohe Anforderungen für Beschäftigte, kaum Konsequenzen für private Sicherheitsunternehmen!
Wer in der Luftsicherheitskontrolle an deutschen Flughäfen arbeitet, kennt den Alltag: regelmäßige Tests, permanente Überprüfungen, hohe Verantwortung und kaum Spielraum für menschliche Fehler. Die Anforderungen an das Luftsicherheitskontrollpersonal werden seit Jahren kontinuierlich erhöht. Beschäftigte werden auf “Herz und Nieren” geprüft – fachlich, theoretisch und praktisch. Wer durchfällt, wird sanktioniert. Im schlimmsten Fall darf die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden. Für viele bedeutet das auch den Verlust des Einkommens.
Gleichzeitig erleben wir aus gewerkschaftlicher Sicht ein eklatantes Ungleichgewicht. Während die Beschäftigten unter ständigem Prüfungsdruck stehen, bleiben die privaten Sicherheitsunternehmen, die unter anderem im Auftrag des Staates handeln, weitgehend unbehelligt. Systematische Kontrollen der privaten Sicherheitsunternehmen, spürbare Sanktionen bei vertraglichen Pflichtverletzungen oder bei mangelhafter Qualifizierung der Belegschaft finden kaum statt. Diese Schieflage ist nicht gerecht und gefährdet langfristig die Qualität der Luftsicherheit.
Rezertifizierung alle drei Jahre – Pflicht nach EU-Recht
Nach europarechtlichen Vorgaben müssen Beschäftigte in der Luftsicherheitskontrolle alle drei Jahre rezertifiziert werden. Ohne diese Rezertifizierung dürfen sie ihre Tätigkeit in der Luftsicherheit nicht ausüben. Die Rezertifizierung ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit geregelt. Es gibt aber jetzt hierzu eine neue EU Verordnung mit einigen Änderungen (hier ist die neue Bezeichnung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/920). Grundsätzlich ist das Ziel nachvollziehbar: Sicherheit auf höchstem Niveau. Entscheidend ist jedoch, wie dieses Verfahren ausgestaltet wird und ob die Beschäftigten realistisch darauf vorbereitet werden.
Und genau hier liegt das Problem.
Beispiel am Flughafen Düsseldorf: Kurzfristige Ankündigung von der Sicherheitsfirma DSW zum neuen Rezertifizierungsverfahren
Am 30. Dezember 2025 veröffentlichte der private Sicherheitsdienst Deutscher Schutz- und Wachdienst, kurz DSW, am Flughafen Düsseldorf eine Mitarbeiterinformation. Darin wurde mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2026 das Rezertifizierungsverfahren geändert wird. Zwei Tage vor dem Jahreswechsel. Ohne Vorlauf, ohne Vorbereitung.
Kern der Änderung ist die Einführung einer zusätzlichen Theorieprüfung. Zehn Fragen, 40 Minuten Bearbeitungszeit. Ergänzend dazu bleibt der Bildauswertungstest mit 15 Bildern Bestandteil des Verfahrens.
In der DSW-Mitarbeiterinformation vom 30.12.2025 werden auch die Folgen eines Nichtbestehens klar benannt:
Beim erstmaligen Nichtbestehen ist ein weiterer Einsatz als Luftsicherheitskontrollpersonal nicht zulässig.
Eine Wiederholung ist erst nach einer gezielten Nachschulung möglich.
Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist eine weitere Tätigkeitsaufnahme im Rahmen der Rezertifizierung ausgeschlossen.
Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit ist eine vollständige theoretische Schulung mit abschließender Prüfung nach der Luftsicherheitsschulungsverordnung erforderlich.
Für die Beschäftigten bedeutet das enormen Druck, existenzielle Risiken und all das ohne angemessene Vorbereitung!
Erschreckendes Ergebnis: 12 von 13 Kontrollkräften der DSW fallen durch
Was seit Anfang des Jahres passiert ist, war aus unserer Sicht leider absehbar. Am Flughafen Düsseldorf nahmen bislang 13 Luftsicherheitskontrollkräfte der DSW an der Rezertifizierungsprüfung teil. 12 von ihnen fielen durch!
Dieses Ergebnis spricht eine deutliche Sprache. Es ist aber kein Beleg für fehlende Kompetenz der Beschäftigten. Im Gegenteil. Es zeigt, wie realitätsfern und unausgewogen ein Prüfungsverfahren ist, wenn es kurzfristig eingeführt wird, ohne Schulungsmaßnahmen anzupassen oder ausreichende Vorbereitungszeiten einzuräumen.
Wer Beschäftigte zwei Tage vor Inkrafttreten über neue Prüfungsanforderungen informiert, darf sich über solche Ergebnisse nicht wundern.
Ähnlich hohe Durchfallquoten gibt es nach unserer Kenntnis auch an anderen Flughäfen.
Unzureichende Schulungen trotz steigender Anforderungen
Seit Jahren kritisieren wir als Gewerkschaft ver.di, dass die Schulungsmaßnahmen in der Luftsicherheitsbranche nicht mit den stetig steigenden Anforderungen Schritt halten. Die Beschäftigten sollen immer mehr leisten, immer genauer prüfen, immer schneller reagieren. Gleichzeitig wird an Schulungen gespart. Praxis und Theorie stehen häufig in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander.
Hohe Anforderungen funktionieren nur mit guter Vorbereitung und guten Schulungsmaßnahmen. Wer Sicherheit will, muss in Qualifizierung investieren statt Kostenspiele zu betreiben. Alles andere ist fahrlässig.
EU-Audit am Flughafen Düsseldorf bestätigt strukturelle Probleme
Unsere Kritik kommt nicht aus dem luftleeren Raum. Bereits im vergangenen Jahr hat ein EU-Audit der Europäischen Kommission erhebliche Mängel am Flughafen Düsseldorf festgestellt. Die Folge waren konkrete Auflagen und Maßnahmen, die jetzt umgesetzt werden müssen.
Auch das zeigt: Die Probleme liegen nicht bei den einzelnen Beschäftigten, sondern im System. Trotzdem trifft es am Ende immer die gleichen – unsere Kolleginnen und Kollegen an der Kontrollstelle, nicht die privaten Sicherheitsunternehmen.
Arbeitgeber lehnt Gesprächsangebot des Betriebsrats ab
Besonders problematisch ist der Umgang des Arbeitgebers DSW mit dem Betriebsrat. Der Betriebsrat hatte den Arbeitgeber bereits vor den Rezertifizierungsprüfungsterminen um ein Gespräch gebeten, um offene Fragen zu klären – insbesondere zur konkreten Ausgestaltung und zum Umfang der vorbereitenden Schulungsmaßnahmen. Ziel war es, Lösungen zu finden, Schulungen zu verbessern und zu verhindern, dass Beschäftigte unvorbereitet in diese Prüfungen gehen.
Die Reaktion des Arbeitgebers: Ablehnung. Man habe selbst erst kurzfristig durch die Behörden von der Umsetzung erfahren, hieß es von der Niederlassungsleitung. Die Verantwortung wurde also weitergereicht. Gespräche mit dem Betriebsrat wurden als „nicht notwendig“ abgelehnt.
Als der Betriebsrat die Belegschaft darüber informierte, dass der Arbeitgeber Gespräche verweigert, folgten Angriffe durch die Niederlassungsleiterin gegen den Betriebsrat. Dabei hat dieser nichts anderes getan, als seine gesetzliche Pflicht zu erfüllen und die Interessen der Beschäftigten zu schützen. Der Umgang der Firma DSW mit dem Betriebsrat und den berechtigten Sorgen der Belegschaft ist völlig inakzeptabel.
Unsere Forderung: Bessere Schulungsmaßnahmen und Vorbereitungszeiten
Wir wollen keine Absenkung von Sicherheitsstandards. Im Gegenteil. Aber Sicherheit darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten organisiert werden.
Unsere Forderungen sind klar:
-
angemessene Vorbereitungszeiten bei neuen Prüfungsanforderungen
-
qualitativ bessere und umfassendere Schulungsmaßnahmen
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echte Unterstützung statt Sanktionen bei Prüfungsproblemen
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klare Verantwortlichkeit der Arbeitgeber
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wirksame Kontrollen und spürbare Konsequenzen auch für private Sicherheitsunternehmen
Es darf nicht sein, dass Beschäftigte bei jedem Fehler ihre Existenz riskieren, während private Sicherheitsunternehmen ohne Konsequenzen weitermachen können.
Diese Ungerechtigkeit muss dringend korrigiert werden.
Wir müssen uns wehren: Schluss mit der Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Luftsicherheit!
