Flughafen Köln/Bonn

Flughafen Köln/Bonn: Forderung nach einem Nachtflugverbot wurde abgelehnt!

Petitionen — Ausschuss — hib 241/2025

Kein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss lehnt die Forderung nach einem Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn mehrheitlich ab.

In der Sitzung am Mittwoch (25.06.2025) verabschiedete der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer dahingehenden Eingabe abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Gegen die Beschlussempfehlung votierten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die Grünen hatten sich für eine Überweisung der Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung ausgesprochen. Die Linksfraktion wollte die Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ dem Bundesministerium für Verkehr überweisen. Beide Fraktionen sprachen sich zudem für eine Zuleitung der Petition an den Landtag in Nordrhein-Westfalen aus.

In der Begründung zur mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung heißt es, das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) enthalte „kein generelles Nachtflugverbot“. Betriebszeiten von Flughäfen und damit auch die Nachtflugregelungen für Flughäfen seien Bestandteil der Flugplatzgenehmigungen, die von den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung auf der Grundlage des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses erteilt werden. Die zuständigen Behörden der Bundesländer träfen bei der Festlegung der Betriebszeiten für jeden Flugplatz eine Abwägung zwischen den betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Flugplatzes und der Luftfahrtunternehmen auf der einen Seite und dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Fluglärm auf der anderen Seite.

Deutschland, so heißt es weiter, brauche ein funktionierendes Luftverkehrssystem mit einem guten Zugang zur Flughafeninfrastruktur – an bestimmten Standorten auch in der Nacht -, um den internationalen Anschluss und die Flexibilität der Transportketten auch mit Blick auf das steigende Luftverkehrsaufkommen zu gewährleisten. Insbesondere die letzten Jahre hätten verdeutlicht, wie wichtig aus gesamtwirtschaftlicher Sicht die Sicherstellung der globalen Lieferketten ist.

Hinzu komme, dass im Zuge der Pandemiekrise ein großer Teil der Frachtkapazitäten, die sogenannte Beiladung, bei Passagierflügen weggefallen ist, „so dass zum Ausgleich ein starkes Wachstum des reinen Frachtverkehrs erforderlich war“. Gerade in solchen Zeiten sei ein 24-Stundenbetrieb an bestimmten Standorten zur Wahrung der internationalen Konnektivität unerlässlich.

Es sei daher im Interesse des Bundes, dass für die bestehenden Betriebsregelungen an den Flughäfen der Primärstruktur, zu denen auch der Flughafen Köln/Bonn gehört, der Bestandsschutz gewährleistet wird. „Aus diesen Gründen vermag der Petitionsausschuss keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen und die Forderung der Petition nicht zu unterstützen“, heißt es in der Vorlage.

Quelle: www.bundestag.de (Petitionsausschuss)