von Özay Tarim
Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 10.9.2021 aktualisiert und verlängert!
Um die Impfquote zu steigern, gibt es neu die Verpflichtung der Arbeitgeber*innen, Beschäftigte zur Wahrnehmung der Impfangebote von der Arbeit freizustellen, Betriebsärzt*innen bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen und die Beschäftigten über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufzuklären (Bundesanzeiger vom 9.9.2021).
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