Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf: Was für ein Irrsinn in der Fluggastkontrolle!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst

Flughafen Düsseldorf: Was für ein Irrsinn in der Fluggastkontrolle!

Gleiche Arbeitsmenge, kleinere Kontrollteams, höhere Belastung – und das soll jetzt auch noch Kurzarbeit rechtfertigen?

ver.di und Betriebsrat stellen sich klar gegen die Kurzarbeitspläne des Sicherheitsdienstleisters DSW

Die Fluggastzahlen und die Arbeitsmenge bleiben gleich, die Personalstärke der Kontrollteams werden auf Anordnung der Bundespolizei reduziert – und jetzt will der Deutsche Schutz- und Wachdienst (DSW) am Flughafen Düsseldorf in der Fluggastkontrolle Kurzarbeit einführen. Für ver.di und den Betriebsrat ist das ein Widerspruch, der kaum größer sein könnte: Es gibt keinen Einbruch der Fluggastzahlen und damit auch keinen erkennbaren Wegfall der Arbeitsmenge. Stattdessen soll die gleiche Kontrollleistung mit weniger Personal erbracht werden. Das ist aus unserer Sicht kein Arbeitsausfall, sondern klassische Arbeitsverdichtung. Und genau das soll jetzt auch noch Kurzarbeit rechtfertigen? Das akzeptieren wir nicht und werden uns dagegen wehren!

Kein Einbruch der Fluggastzahlen – kein Corona-Szenario

Während der Corona-Pandemie war die Situation eindeutig: Die Fluggastzahlen brachen dramatisch ein, Flugzeuge blieben am Boden und Arbeit fiel tatsächlich weg. Kurzarbeit hatte damals eine klare Funktion: Arbeitsplätze in einer außergewöhnlichen Krise zu sichern.

Davon kann heute keine Rede sein.

2024 wurden am Flughafen Düsseldorf rund 20 Millionen Passagiere gezählt. 2025 waren es bereits rund 21 Millionen und damit etwa fünf Prozent mehr. Auch 2026 bewegt sich das Fluggastaufkommen weiterhin auf einem vergleichbar hohen Niveau.

Die Fluggastzahlen sind nicht eingebrochen und die Arbeitsmenge ist nicht verschwunden.

Was sich aber geändert hat, ist etwas anderes: Die Bundespolizei hat vor wenigen Monaten entschieden, die Personalstärke in den jeweiligen Kontrollteams zu reduzieren. Wo bislang beispielsweise zwölf Luftsicherheitskontrollkräfte eingesetzt wurden, sollen künftig teilweise nur noch zehn oder acht Beschäftigte die Kontrollleistung erbringen.

Das bedeutet: Gleiche Arbeitsmenge bei reduzierter Personalstärke.

Dafür gibt es einen treffenden Begriff: Arbeitsverdichtung.

Aus Arbeitsverdichtung wird kein Arbeitsausfall

Umso unverständlicher ist, dass die Firma DSW nun mit dem Betriebsrat über die Einführung von Kurzarbeit verhandeln will.

Kurzarbeitergeld setzt nach § 96 SGB III einen erheblichen Arbeitsausfall voraus. Genau diesen können wir unter den beschriebenen Bedingungen nicht erkennen.

Wenn weiterhin viele Fluggäste kontrolliert werden müssen und die Personalstärke der einzelnen Kontrollteams reduziert wird, verschwindet die Arbeit nicht. Sie wird lediglich auf weniger Beschäftigte verteilt.

Aus Arbeitsverdichtung wird kein Arbeitsausfall, nur weil weniger Personal für die gleiche Arbeitsmenge eingeplant wird.

Für die Beschäftigten wäre die Konsequenz geradezu absurd: Unsere Kolleginnen und Kollegen sollen mit kleineren Kontrollteams eine gleichbleibende Arbeitsmenge bewältigen und damit eine höhere Belastung tragen. Gleichzeitig drohen ihnen durch Kurzarbeit auch noch erhebliche Einkommenseinbußen.

Kurzarbeitergeld gleicht den Verdienstausfall nur teilweise aus. Grundsätzlich beträgt es 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts, bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 Prozent.

Weniger Personal, höhere Arbeitsbelastung und dann auch noch Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit? Diesen Irrsinn machen wir nicht mit.

Wirtschaftliche Risiken gehören nicht auf die Schultern der Beschäftigten

DSW ist ein privates Sicherheitsunternehmen und Dienstleister des staatlichen Auftraggebers Bundesinnenministerium/Bundespolizei.

Wenn die Bundespolizei die Personalstärke der Kontrollteams reduziert und dies wirtschaftliche Folgen für die Firma DSW hat, liegt das nicht in der Verantwortung der Beschäftigten.

Wie Auftraggeber und Auftragnehmer ihren Dienstleistungsvertrag ausgestaltet haben und welche wirtschaftlichen Risiken sie dabei übernommen haben, ist ihre Angelegenheit.

Die Beschäftigten sind weder der finanzielle Puffer für wirtschaftliche Probleme eines privaten Dienstleisters noch die Ausfallbürgschaft für wirtschaftliche Risiken aus Dienstleistungsverträgen.

Kurzarbeitergeld ist ein Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei einem tatsächlichen Arbeitsausfall. Es darf nicht dazu dienen, wirtschaftliche Nachteile eines Dienstleistungsauftrags bei gleichbleibender Arbeitsmenge auf die Arbeitslosenversicherung und damit auf die Solidargemeinschaft zu verlagern.

Ein Winterflugplan ist keine Wirtschaftskrise

Auch das Argument eines geringeren Personalbedarfs in den kommenden Wintermonaten überzeugt uns nicht.

Jeder, der an einem Flughafen arbeitet, kennt Sommer- und Winterflugplan. Saisonale Schwankungen des Luftverkehrs sind vorhersehbar und seit Jahrzehnten Bestandteil der Personal- und Wirtschaftsplanung.

§ 96 SGB III stellt ausdrücklich klar, dass ein überwiegend branchenüblicher, betriebsüblicher oder saisonbedingter Arbeitsausfall grundsätzlich als vermeidbar gilt.

Ein normaler Winterflugplan ist keine plötzlich auftretende Wirtschaftskrise.

ver.di wird die Agentur für Arbeit informieren

Deshalb werden wir nicht nur politisch widersprechen.

ver.di wird die tatsächlichen Verhältnisse an den Kontrollstellen gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit darstellen und auf die erheblichen Zweifel hinweisen, ob unter diesen Umständen die Voraussetzungen eines erheblichen Arbeitsausfalls im Sinne des § 96 SGB III überhaupt vorliegen.

Bei einer Anzeige von Kurzarbeit muss gegenüber der Agentur für Arbeit glaubhaft gemacht werden, dass tatsächlich ein erheblicher Arbeitsausfall besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch der Betriebsrat hat hierbei eine klare Haltung und wird die Interessen der Beschäftigten konsequent vertreten. Eine vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig und kann deshalb nicht einfach am Betriebsrat vorbei einseitig angeordnet werden.

ver.di und der Betriebsrat stehen hier gemeinsam an der Seite der Beschäftigten.

Die Kurzarbeitspläne müssen umgehend vom Tisch!

Wir fordern die Firma DSW auf, die Überlegungen zur Kurzarbeit zu beenden. Gleichzeitig erwarten wir vom Auftraggeber Bundesinnenministerium/Bundespolizei, auf seinen Dienstleister einzuwirken. Die wirtschaftlichen Folgen von Entscheidungen über die Personalstärke in den Kontrollteams dürfen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.

Dabei darf eines nicht vergessen werden: Die Fluggastkontrolle ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Ihre Durchführung wird einem privaten Sicherheitsunternehmen übertragen. Welche personellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Auftraggeber und Dienstleister für diesen öffentlichen Auftrag vereinbart haben, liegt nicht in der Verantwortung der Beschäftigten.

Wenn die Bundespolizei die Personalstärke der Kontrollteams reduziert und dadurch wirtschaftliche Nachteile beim privaten Dienstleister entstehen, dürfen diese nicht anschließend über Kurzarbeit bei den Beschäftigten und über Leistungen der Arbeitslosenversicherung kompensiert werden.

Das wirtschaftliche Risiko eines privaten Auftragnehmers bei der Durchführung einer staatlichen Aufgabe gehört weder auf die Schultern der Beschäftigten noch in die Arbeitslosenversicherung.

Dass wir am Flughafen Düsseldorf angeblich zu wenig Arbeit haben sollen, passt im Übrigen auch kaum zu den Bildern dieser Woche: Wieder bildeten sich lange Warteschlangen vor den Sicherheitskontrollen.

Fotos von Donnerstag (10.09.2026)

Wir brauchen keine Kurzarbeit. Wir brauchen ausreichend Personal, stabile Teamstärken und gute Arbeitsbedingungen.

Die Fluggastzahlen sind nicht eingebrochen. Die Arbeitsmenge bleibt hoch. Gleichzeitig hat die Bundespolizei die Personalstärke in den Kontrollteams reduziert. Die gleiche Arbeit soll somit von weniger Beschäftigten erledigt werden.

Das ist Arbeitsverdichtung und kein Arbeitsausfall.

Deshalb fordern wir die Firma DSW auf, die Kurzarbeitspläne unverzüglich vom Tisch zu nehmen. Gleichzeitig erwarten wir vom Bundesinnenministerium und der Bundespolizei, auf ihren Dienstleister einzuwirken und Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen zu übernehmen.

Sollte DSW dennoch an den Plänen festhalten, werden wir die tatsächliche Situation gegenüber der Agentur für Arbeit umfassend darstellen und deutlich machen, warum aus unserer Sicht erhebliche Zweifel am Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeit bestehen.

Die Beschäftigten werden nicht akzeptieren, dass sie zunächst mit kleineren Teams die gleiche Arbeitsmenge bewältigen und anschließend auch noch finanzielle Einbußen durch Kurzarbeit hinnehmen sollen.

Mehr Belastung durch weniger Personal und anschließend weniger Geld in der Tasche – diesen Irrsinn machen wir nicht mit.

Schluss mit Kostensenkungsprogrammen auf dem Rücken der Beschäftigten in der Luftsicherheitsbranche!