Flughafen Düsseldorf: Flughafenbetreiber scheitert mit Klage auch vor dem Bundesverwaltungsgericht!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

Flughafen Düsseldorf: Flughafenbetreiber scheitert mit Klage auch vor dem Bundesverwaltungsgericht und muss während der Sicherheitskontrolle von Fluggästen nicht genutzte Kontrollspuren baulich-technisch sichern! 

Dem Flughafenbetreiber in Düsseldorf ist es auch vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht gelungen, sich von der Verpflichtung zu befreien, ungenutzte Kontrollspuren während der Fluggastkontrollen an den Flugsteigen A, B1, B2 und C  baulich-technisch abzusichern. Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung vom 13. März 2025 (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 16.23) ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. April 2022 (Aktenzeichen: 20 D 7/20.AK).

„Da weder der Flughafenbetreiber noch die Bundespolizei bereit waren, die Verantwortung für die Sicherung ungenutzter Kontrollspuren zu übernehmen – mutmaßlich aus Kostengründen –, musste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.“ Özay Tarim ver.di

Hintergrund des Verfahrens

Im Rahmen regelmäßiger Inspektionen stellte das NRW-Verkehrsministerium fest, dass nicht genutzte Kontrollspuren lediglich mit Absperrbändern (Tensatoren) gesichert waren. Diese Maßnahme wurde als unzureichend erachtet, da sie ein Umgehen der Sicherheitskontrolle durch nicht kontrollierte Fluggäste nicht effektiv verhindern konnte. Das NRW-Ministerium forderte daher den Flughafenbetreiber auf, bauliche oder technische Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheitskontrollen an den nicht genutzten Kontrollspuren zu sichern. Bis zur Umsetzung der baulich-technischen Maßnahmen wurde zudem eine personelle Sicherung angeordnet. Der Flughafenbetreiber war daher verpflichtet, mindestens vier Sicherheitskräfte pro Schicht an den betreffenden Flugsteigen einzusetzen.

Die Flughafen Düsseldorf GmbH klagte aber gegen diese Anordnung und argumentierte, dass die Sicherung der nicht genutzten Kontrollspuren nicht in ihren Verantwortungsbereich falle, sondern Aufgabe der Bundespolizei sei. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies jedoch die Klage des Flughafenbetreibers ab und entschied, dass die Verantwortung für die bauliche Sicherung der nicht genutzten Kontrollspuren beim Flughafenbetreiber liege. Das Gericht begründete dies mit den Eigensicherungspflichten des Flughafenbetreibers gemäß dem Luftsicherheitsgesetz.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in seiner Entscheidung vom 13. März 2025 das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Es entschied, dass die Sicherung nicht genutzter Kontrollspuren durch bauliche oder technische Maßnahmen zu den Eigensicherungspflichten des Flughafenbetreibers gehört. Diese Pflichten umfassen die Verantwortung, die Flughafenanlagen entsprechend den Sicherheitserfordernissen zu gestalten und die Luftseite vor unberechtigtem Zugang zu sichern. Das Gericht stellte fest, dass der Flughafen Düsseldorf in diesem Bereich ein Defizit aufwies, da bislang keine entsprechenden baulichen Maßnahmen getroffen worden waren.

Konsequenzen und Handlungsbedarf

Trotz der klaren gerichtlichen Entscheidungen wurde bislang keine Umsetzung der erforderlichen baulichen oder technischen Maßnahmen zur Sicherung der nicht genutzten Kontrollspuren am Flughafen Düsseldorf festgestellt. Das zuständige NRW-Verkehrsministerium trägt hierbei ebenfalls Verantwortung dafür, dass die festgestellten Mängel am Flughafen Düsseldorf zeitnah behoben werden. Bis zur vollständigen Umsetzung der baulichen und technischen Vorkehrungen sollte der Flughafenbetreiber eigentlich Sicherheitsmitarbeiter an den jeweiligen Kontrollspuren einsetzen, um die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben sicherzustellen. Mindestens vier Personen pro Schicht wären erforderlich, um eine adäquate personelle Sicherung zu gewährleisten. Passiert ist aber bisher nichts. Personaleinsatz? Fehlanzeige!

Die anhaltende Untätigkeit in dieser Angelegenheit wirft Fragen hinsichtlich der Umsetzung von Sicherheitsvorgaben und der Verantwortung von Flughafenbetreiber und Ministerium auf. Es bleibt abzuwarten, ob weitere rechtliche Schritte erforderlich sind, um die Sicherheit am Flughafen Düsseldorf nachhaltig zu gewährleisten.

Ob und inwieweit daraus auch politische Konsequenzen folgen, bleibt offen. Der Flughafenbetreiber scheint trotz der eindeutigen gerichtlichen Entscheidung weiterhin auf Zeit zu spielen – offenbar, um Personalkosten (z. B. für den Einsatz von Sicherheitskräften) zu sparen. Doch warum reagiert das NRW-Verkehrsministerium trotz des rechtskräftigen Urteils nicht auf diesen fortbestehenden Mangel? 

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist nun seit dem 13. März 2025 bekannt, und dennoch wurden die erforderlichen Maßnahmen bis heute nicht umgesetzt. Weder die personelle Sicherung noch baulich-technische Maßnahmen sind in Angriff genommen worden. Zur Erinnerung: In dem Inspektionsbericht zur Jahresinspektion 2017 wurde schon beanstandet, dass ungenutzte Kontrollspuren nur mit Absperrbändern (Tensatoren) abgesperrt waren, was eine unzureichende Sicherheitsmaßnahme darstellte. Der Flughafenbetreiber wurde aufgefordert, einen Maßnahmenplan vorzulegen, um die Mängel zu beheben. Bei der Jahresinspektion 2018 stellte die Behörde fest, dass die Mängel weiterhin bestanden. Die Behörde forderte den Flughafenbetreiber erneut auf, den bestehenden Sicherheitsmangel zu beheben, und ordnete als Übergangslösung an, während der Betriebszeiten Sicherungsposten (Sicherheitspersonal) an den unbesetzten Kontrollspuren einzusetzen, um eine Umgehung der Fluggastkontrollen zu verhindern. Der Flughafenbetreiber zog es jedoch vor, anstatt den Mangel zu beheben, jahrelange Gerichtsprozesse zu führen, um die Verantwortung auf die Bundespolizei abzuwälzen – vergeblich: Er ist in allen gerichtlichen Instanzen gescheitert.

Aber wie lange wollen jetzt die Verantwortlichen noch untätig bleiben, ohne dass der Schutz von Reisenden und Flughafenpersonal gefährdet wird?

Die Kostenspiele zu Lasten der Luftsicherheit am Flughafen Düsseldorf müssen endlich ein Ende haben!