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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Flughafen Düsseldorf: Außen hui, hinter den Kulissen pfui – Geht es hier noch um Luftsicherheit oder ist es ein Kostensenkungsprogramm?
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
Wie die Sicherheitsfirma DSW die Mitbestimmung des Betriebsrats und die Tarifrechte der Beschäftigten am Flughafen Düsseldorf in der Fluggastkontrolle unterläuft. Flughafen Düsseldorf: Mogelpackung mit Teilzeitkräften in der Luftsicherheit! weiterlesen
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Was sich heute (13.02.2026) am Flughafen Köln/Bonn abgespielt hat, ist kein bedauerlicher Einzelfall. Es ist die direkte Folge eines riskanten Kurses, vor dem wir als Gewerkschaft ver.di seit Monaten warnen. Flughafen Köln/Bonn: Flughafenbetreiber nimmt Beschäftigte und Fluggäste in Geiselhaft! weiterlesen
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Flughafen Köln/Bonn: Missmanagement und Personalabbau in der Fluggastkontrolle! weiterlesen
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Securitas Aviation Service GmbH & Co. KG
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
Seit der Übernahme der Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf im Juni 2020 durch die Firma Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) häufen sich die Fälle, in denen grundlegende Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte missachtet oder untergraben werden. Flughafen DUS: Untragbare Vertragsklausel bei DSW setzt Aufsichtskräfte und Belegschaft unter Druck! weiterlesen
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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Dem Flughafenbetreiber in Düsseldorf ist es auch vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht gelungen, sich von der Verpflichtung zu befreien, ungenutzte Kontrollspuren während der Fluggastkontrollen an den Flugsteigen A, B1, B2 und C baulich-technisch abzusichern. Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung vom 13. März 2025 (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 16.23) ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. April 2022 (Aktenzeichen: 20 D 7/20.AK). Flughafen Düsseldorf: Flughafenbetreiber scheitert mit Klage auch vor dem Bundesverwaltungsgericht! weiterlesen