von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Klüh Security GmbH
Flughafen Düsseldorf: Fehlerhafte Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts durch Klüh Security!
Tarifverstoß bei Klüh am Flughafen Düsseldorf von aufmerksamen ver.di Mitgliedern erkannt – Klüh gibt Fehler zu und kündigt Korrektur an!
Am Flughafen Düsseldorf kam es bei der Firma Klüh Security zu fehlerhaften Lohnabrechnungen im Zusammenhang mit der tariflichen Urlaubsentgeltberechnung. Einige Beschäftigte erhielten ein zu niedriges Urlaubsentgelt – und das völlig zu Unrecht.
Im Mittelpunkt steht § 20 Abs. 4 des Manteltarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen, der u. a. die Berechnungsgrundlage für das Urlaubsentgelt eindeutig regelt. Dort heißt es:
„Für die Berechnung des über das Regelentgelt hinausgehenden monatlichen Bruttoeinkommens werden im zurückliegenden Zwölf-Monats-Zeitraum nur die Kalendermonate berücksichtigt, in denen der Beschäftigte einen vollen Entgeltanspruch hatte.“
Entscheidend ist also der volle Entgeltanspruch im Kalendermonat – und nicht, ob tatsächlich jeder Tag des Monats gearbeitet wurde. Genau an diesem Punkt hat Klüh Security fehlerhaft abgerechnet.
Was war passiert?
Die Sicherheitsfirma Klüh hatte den gesamten Monat März 2025 aus der Berechnung des Urlaubsentgelts ausgeschlossen. Die Begründung: Am 10. März 2025 fand ein Streik am Flughafen statt, zu dem ver.di aufgerufen hatte. Viele Beschäftigte hatten sich am Arbeitskampf beteiligt. Klüh bewertete diesen Streiktag als „Unterbrechung“ und unterstellte deshalb, es hätte dadurch im März keinen vollen Entgeltanspruch für die Beschäftigten gegeben.
Das ist tarifwidrig!
Das Maßregelungsverbot schützt streikende Beschäftigte!
Im Tarifvertrag ist aber auch klar geregelt, dass ein Streik nicht zu einer „Unterbrechung“ bzw. einem „Ruhen“ des Arbeitsverhältnisses oder zum Verlust von Ansprüchen führt. Wörtlich heißt es dort:
„Sofern ein Anspruch oder eine Anwartschaft von einer ununterbrochenen Beschäftigung oder Betriebszugehörigkeit abhängt oder davon, dass das Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, gelten die Arbeitsverhältnisse als durch die Arbeitskampfmaßnahmen nicht unterbrochen und als nicht zum Ruhen gekommen.“
Mit anderen Worten: Wer streikt und damit sein Grundrecht wahrnimmt, verliert keine tariflichen Ansprüche. Das gilt auch für die Berechnung des Urlaubsentgelts.
Fehlerhafte Abrechnung – falsche Signale an Beschäftigte
Die falsche Berechnungsweise von Klüh hat unter den Kolleginnen und Kollegen für Verunsicherung gesorgt. Es wurde der Eindruck erweckt, dass die Teilnahme am Streik zu einer Kürzung beim Urlaubsentgelt geführt habe – und damit quasi eine „Strafe“ für die gewerkschaftliche Betätigung. Das ist nicht nur rechtlich unzulässig, sondern läuft auch dem Grundgedanken des Tarifrechts und des Koalitionsrechts zuwider.
Wir haben Klüh Security nach Bekanntwerden der fehlerhaften Praxis unverzüglich aufgefordert, die Abrechnungen zu korrigieren – rückwirkend und ohne, dass Beschäftigte Einzelanträge stellen müssen. Unsere Position war und ist klar: Alle Beschäftigten, die sich am 10. März 2025 am Streik beteiligt hatten, behalten für den gesamten Monat März 2025 ihren vollen tarifvertraglichen Entgeltanspruch für die Berechnung des Urlaubsentgelts.
Klüh hat Fehler eingestanden
Inzwischen hat Klüh den tarifwidrigen Fehler eingeräumt und gegenüber ver.di zugesichert, dass alle betreffenden Abrechnungen überprüft und korrigiert werden. Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bedeutet das:
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Keine zusätzlichen Forderungen nötig,
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Keine Nachteile durch Streikteilnahme,
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Volle tarifliche Ansprüche werden wiederhergestellt.
Bitte kontrolliert die kommenden Lohnabrechnungen genau – insbesondere im Hinblick auf das Urlaubsentgelt und mögliche Korrekturen im Zusammenhang mit dem Monat März 2025. Solltet ihr weiterhin Unklarheiten feststellen, meldet euch bei uns oder euren Betriebsratsmitgliedern.
Bleibt aufmerksam – es geht um euer Geld!
Wir möchten an dieser Stelle nochmal betonen: Es ist wichtig, jede Lohnabrechnung sorgfältig zu prüfen. Immer wieder stellen wir fest, dass Sicherheitsunternehmen an den Verkehrsflughäfen tarifliche Regelungen zu Ungunsten der Beschäftigten falsch auslegen oder unvollständig anwenden. Nur durch Aufmerksamkeit, Zusammenhalt und gewerkschaftliches Handeln können solche Verstöße erkannt und korrigiert werden.
Tarifverträge sind unser Recht. Unser Schutz. Und unser gemeinsamer Kampf für bessere Arbeitsbedingungen!