Information von der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung (Luftsicherheit)
Flughafen Köln/Bonn: Die betriebliche Schwerbehindertenvertretung informiert zu Beginn der Sommerferienzeit über die Belastungssituation in der Fluggastkontrolle (§ 5 LuftSiG)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Ferienzeit in NRW hat am 05.07.2024 begonnen. Mit Beginn der Ferienzeit ist das Aufkommen der abzufertigenden Fluggäste sehr hoch gewesen.
Glücklicherweise sind trotz des hohen Fluggastaufkommens im ersten Ferienwochenende die chaotischen Szenarien mit außergewöhnlich langen Warteschlangen bis teilweise in den Terminal 2 ausgeblieben. Den offiziellen Angaben zufolge ergaben sich nur geringe Wartezeiten für die Fluggäste bei der Abfertigung. Das ist im Hinblick auf die vergangenen Jahre für den Arbeitgeber, Auftraggeber, Flughafenbetreiber sehr zufriedenstellend. Das war aus Sicht der Schwerbehindertenvertretung allerdings auch nur möglich, da Beschäftigte an diesem ersten Ferienwochenende lange Standzeiten von über vier Stunden am Stück unter hoher Belastung in Kauf nehmen mussten.
Als Entlastungsmaßnahmen dienten in der Vergangenheit Rotationen innerhalb der Teams, um wenigstens für wenige Minuten die Belastungssituation zu reduzieren. Diese sind allerdings nur noch situationsbedingt möglich, wenn die Kontrollstelle mit mindestens sieben Beschäftigten besetzt ist. Da so eine Konstellation im Moment relativ unwahrscheinlich ist, bleiben die Beschäftigten weiterhin der hohen Belastung ausgesetzt. Die Aufstockung des Personalbestands und die Einführung von Anwesenheitsprämien konnten leider nicht verhindern, die Belastungssituation (Standzeiten) deutlich zu reduzieren. Im Fokus stehen für die Verantwortlichen offensichtlich primär die Warte- bzw. Abfertigungszeiten der Fluggäste und nicht die Standzeiten der (schwerbehinderten) Beschäftigten.
Um die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit der Luftsicherheitsfachkräfte stärken zu können, fordert die Schwerbehindertenvertretung hier dringend Entlastungsmaßnahmen wie die Reduzierung der Kontrolltätigkeitszeiten (Standzeiten).
Jetzt aber, wo die Belastungssituation stetig steigt und von den Verantwortlichen kurzfristig kaum Aussicht auf Entlastung zu erwarten ist, gibt es zumindest für unsere schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen einen rechtlichen Anspruch aus dem Sozialgesetzbuch IX, sich von Mehrarbeit befreien zu lassen. Darin heißt es nämlich:
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen (§ 207 SGB IX). Mehrarbeit nach § 207 SGB IX ist diejenige Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht. Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit spielt somit bei der Bewertung von Mehrarbeit keine Rolle. Für die Freistellung von Mehrarbeit genügt, dass das Freistellungsverlangen gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht wird.
Gerne steht euch die Schwerbehindertenvertretung für die schriftliche Antragsstellung und zu weiteren Fragen unterstützend zur Verfügung.
Bleibt gesund.
Eure Schwerbehindertenvertretung