Flughafen Köln/Bonn

Flughafen Köln/Bonn: Neuer Vertrag für I-Sec (§ 8 LuftSiG) ab dem 01.04.2026

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

Neue Vergabe der Luftsicherheitsaufgaben gemäß § 8 LuftSiG am Flughafen Köln/Bonn ab dem 01.04.2026

I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG erhält den Zuschlag – Securitas Aviation Service International scheidet nach über einem Jahrzehnt aus –ver.di fordert sichere Übernahme der Securitas-Beschäftigten gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Am Flughafen Köln/Bonn steht wieder einmal ein bedeutender Wechsel im Bereich der Luftsicherheitskontrollen bevor. Der Flughafenbetreiber hat turnusgemäß die sogenannten Luftsicherheitsaufgaben gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) neu ausgeschrieben. Diese Aufgaben umfassen die Kontrolle von Personal, Waren und Fahrzeugen – also zentrale Bestandteile der Gefahrenabwehr und Sicherheitsstruktur an einem internationalen Flughafen.

Der derzeit laufende Auftrag zur Durchführung der Sicherheitskontrollen gemäß § 8 LuftSiG endet zum 31. März 2026. Aktuell teilen sich zwei Sicherheitsunternehmen die Durchführung dieser Aufgaben:
I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG sowie Securitas Aviation Service International. Grundlage dafür war die letzte Ausschreibung, bei der die Leistungen in zwei getrennten Losen vergeben wurden.

Kein Folgeauftrag für Securitas Aviation Service International nach 11 Jahren am Flughafen Köln/Bonn!

Mit der aktuellen Ausschreibung ändert sich dieses Modell. Die Leistungen wurden nun nur noch als ein Gesamtlos ausgeschrieben, was bedeutet, dass künftig nur ein einziges Unternehmen für alle Aufgaben verantwortlich sein wird.

Nach den uns vorliegenden Informationen – inzwischen auch offiziell durch I-Sec bestätigt – hat sich bei dieser Ausschreibung I-Sec durchgesetzt. Das Sicherheitsunternehmen wird damit ab dem 01. April 2026 alleiniger Vertragspartner der Flughafen Köln/Bonn GmbH und für die Durchführung aller Luftsicherheitsaufgaben gemäß § 8 LuftSiG verantwortlich sein.

Für Securitas Aviation Service International bedeutet diese Entscheidung das Ende eines langjährigen Engagements: Nach elf Jahren Tätigkeit in diesem Bereich endet der Auftrag am Standort Köln/Bonn zum 01. April 2026.

ver.di fordert: Sicherheit für die Beschäftigten – Übernahme gemäß § 613a BGB jetzt verbindlich garantieren!

Von dieser Veränderung sind mehr als 100 Beschäftigte bei Securitas betroffen – viele von ihnen mit langjähriger Berufserfahrung, hoher fachlicher Kompetenz und tiefem Engagement für die Sicherheit am Flughafen. Für uns als Gewerkschaft ver.di steht fest: Diese Beschäftigten dürfen nicht die Verlierer dieses Betreiberwechsels sein.

Nach § 613a BGB ist im Fall eines Betriebsübergangs – wie er hier vorliegt – eine Übernahme der bestehenden Arbeitsverhältnisse durch den neuen Auftragnehmer rechtlich vorgeschrieben. Dabei müssen alle bestehenden Besitzstände, wie etwa Lohnstrukturen, tarifliche Rechte, Betriebszugehörigkeit und Arbeitszeitregelungen, vollumfänglich erhalten bleiben.

Wir erwarten daher von der Sicherheitsfirma I-Sec eine klare, zeitnahe und verlässliche Zusage, dass alle betroffenen Securitas-Beschäftigten zum 01.04.2026 übernommen werdenzu gleichen Bedingungen und ohne Einschränkungen.

Schulterschluss von ver.di und I-Sec Betriebsrat für die Übernahme der Securitas-Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn

In enger Abstimmung mit dem Betriebsrat von I-Sec am Flughafen Köln/Bonn setzen wir als ver.di uns aktiv dafür ein, dass dieser Übergang rechtssicher vollzogen wird. In Gesprächen mit der Betriebsratsvorsitzenden Sercan Sahbaz, dem stellvertretenden Vorsitzenden Ismail Kirikoglu sowie Thomas Diekmann wurde eine klare gemeinsame Position formuliert:

Die Übernahme der Securitas-Beschäftigten muss erfolgen – vollständig und unter Wahrung aller Rechte.

Der Betriebsrat von I-Sec am Flughafen Köln/Bonn hat angekündigt, sich innerhalb des Unternehmens nachdrücklich für dieses Ziel einzusetzen. Auch wir als ver.di werden die nächsten Schritte aktiv begleiten und uns weiterhin konsequent an der Seite der Beschäftigten für ihre Interessen einsetzen. 

Wir appellieren an alle Beteiligten – insbesondere an die Geschäftsführung von I-Sec – ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den betroffenen Beschäftigten Sicherheit für ihre berufliche Zukunft zu geben.

Auch der Flughafenbetreiber als Auftraggeber darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen: Er muss klar Position beziehen, die berechtigten Interessen der Beschäftigten ernst nehmen und aktiv darauf hinwirken, dass sein zukünftiger Dienstleister I-Sec sämtliche Securitas-Beschäftigten gemäß § 613a BGB übernimmt.

Gewerkschaftlicher Zusammenhalt statt unternehmerischer Konkurrenz!

Ein entscheidender Vorteil in der Luftsicherheitsbranche liegt aus unserer Sicht in der gelebten Solidarität unter den Beschäftigten. Während sich die Sicherheitsunternehmen im Rahmen von Ausschreibungen als Konkurrenten gegenüberstehen, stehen die Kolleginnen und Kollegen unabhängig vom Arbeitgeber zusammen. Dieses starke, solidarische Miteinander ist eine der größten Stärken unserer Branche – und eine wichtige Grundlage dafür, dass wir als ver.di gemeinsam mit den Betriebsräten auch in dieser Übergangsphase konsequent für die Interessen aller Beschäftigten eintreten.

In der Luftsicherheitsbranche zählt Zusammenhalt, nicht Wettbewerb!

Eine Branche, ein Ziel: Bessere Arbeitsbedingungen nur durch gewerkschaftlichen Zusammenhalt!

Jetzt ver.di-Mitglied werden!

meine ver.di (verdi.de)

Wir bleiben dran – und informieren euch, sobald neue Informationen vorliegen.

 

Anmerkung: Eine weitere Ausschreibung, die der Flughafenbetreiber Köln/Bonn erstmals seit der vom Staat übertragenen Verantwortung für die Steuerung der Fluggastkontrollen gemäß § 5 LuftSiG erhalten hat und selbst durchführt, steht noch aus. Eine offizielle Vergabeentscheidung, die längst überfällig ist, wird in Kürze erwartet. Der neue Auftrag für die Durchführung der Fluggastkontrollen (auch „Frankfurter Modell“ oder „Neue Welt“ genannt) beginnt bereits am 01.01.2026.