Österreich: Sicherheitsunternehmen Securitas und G4S stehen im Verdacht der Preisabsprache!
Kartellverfahren: Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich beantragt Strafe in Höhe von 540.000 Euro gegen Securitas!
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in Österreich hat ihre Ermittlungen im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen abgeschlossen und offenbar Anträge an das Kartellgericht gestellt. Den Informationen der Behörde zufolge beantragte die BWB am 24. Januar 2025 die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 540.000 Euro gegen die Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH sowie die Securitas AB. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen die G4S Secure Solutions GmbH gestellt.
Die Ermittlungen der BWB wurden aufgrund einer Beschwerde eingeleitet, die auf kartellrechtswidrige Absprachen im Zusammenhang mit Ausschreibungen im Bereich der personellen Sicherheitsdienstleistungen in Österreich hinwiesen. Die Behörde berichtet, dass die Sicherheitsunternehmen Securitas und G4S in der Vergangenheit offenbar ihre Angebotsstrategien für drei private Ausschreibungen im Zeitraum zwischen August 2019 und Dezember 2022 koordinierten. In diesem Zusammenhang tauschten sie wohl wettbewerbsrelevante Informationen, insbesondere zu Angebotspreisen, aus, um die Auftraggeber zur Annahme eines bestimmten Angebots zu bewegen.
Das Unternehmen Securitas zeigte sich demnach kooperativ und arbeitete außerhalb des Kronzeugenprogramms mit der BWB zusammen, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Im Rahmen dieser Kooperation wurde ein umfassendes Anerkenntnis der Zuwiderhandlung abgegeben, was zu einem Antrag auf eine geminderte Geldbuße beim Kartellgericht führte.
Das Sicherheitsunternehmen G4S, das sich offenbar als Kronzeuge meldete, zeigte wohl umfassende Kooperation mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms. Den Informationen zufolge führte diese Zusammenarbeit dazu, dass auf eine Geldbuße gegen G4S verzichtet wurde, und stattdessen nur die Feststellung einer Zuwiderhandlung beantragt wurde.
Der Kronzeugenstatus ermöglicht es Unternehmen in Österreich, die aktiv zur Aufdeckung eines Kartells beitragen, von einer Geldbuße verschont zu bleiben oder eine reduzierte Strafe zu erhalten. Eine der wesentlichen Bedingungen hierfür ist, dass die Kooperation wahrheitsgemäß, vollständig und schnell erfolgt.
Quelle: Bundeswettbewerbsbehörde Österreich