Endlich ist der bisher als Empfehlung bekannte Sars/ Cov2-Arbeitsschutzstandard jetzt eine verbindliche Arbeitsschutzregel!
Nunmehr ist es möglich, dass unsere Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungenan den Verkehrsflughäfen beim Arbeitsschutz endlich Schutzrechte der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern erzwingen können, wenn dies notwendig ist.