von Özay Tarim
Flughafen Köln/Bonn: Auftragsneuvergabe für Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz!
Der Preis entscheidet über die Auftragsvergabe!
FraSec ab dem 01. April 2022 wohl nicht mehr Auftragnehmer am Flughafen Köln/Bonn!
Am Flughafen Köln/Bonn scheint die Entscheidung beim Vergabeverfahren zur Neuausschreibung der Luftsicherheitsaufgaben gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (Personal- und Warenkontrollen) gefallen zu sein. Bereits Anfang Juli 2021 hatten wir berichtet, dass diese Ausschreibung ein einziges Zuschlagskriterium beinhaltet. Die Luftsicherheitsaufgaben sollen demnach an die billigsten Anbieter vergeben werden.
Der Flughafenbetreiber hatte sich erneut dazu entschieden, die Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz in zwei getrennte Lose (Los 1 und Los 2) bzw. Bereiche aufzuteilen. Auftragnehmer für Los 1 (z. B. PWK Tor A) ist derzeit das Unternehmen FraSec und für Los 2 (z. B. PWK Terminal) ist die Sicherheitsfirma Securitas beauftragt. Beide Aufträge haben noch eine Laufzeit bis zum 31.03.2022.
Der Flughafenbetreiber hatte die Anzahl der möglichen Sicherheitsunternehmen (Bewerber/Bieter), die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert waren, auf maximal fünf beschränkt. Im Laufe des Vergabeverfahrens wurde bekannt, dass sich sogar einige Sicherheitsunternehmen zurückgezogen bzw. kein Angebot abgegeben hatten. Weder für uns noch für die Beschäftigten ist es nachvollziehbar, dass der Flughafen tatsächlich die so wichtige Luftsicherheitsaufgabe (Eigensicherung/Gefahrenabwehr) an den billigsten Anbieter (Sicherheitsunternehmen) vergeben möchte. Der Preis ist in den Ausschreibungsunterlagen als ein einziges Zuschlagskriterium vorgesehen. In der vorherigen Ausschreibung war noch die Qualität der Aufgabenstellung ein wichtiger Bestandteil. Die Zuschlagkriterien damals (Auftragsbeginn 01.04.2015) waren noch mit 50 % Punkten Gewichtung für den Preis sowie 50 % Punkten Gewichtung für die Qualität verbindlich festgeschrieben. Grundvoraussetzung für einen sicheren Flughafen ist immer die gute Qualität bei der Luftsicherheitsaufgabe. Auch andere Flughäfen – wie z. B. Düsseldorf – hatten während der Pandemie-Krise eine Ausschreibung für die gleiche Luftsicherheitsaufgabe (§ 8 LuftSiG). Dort waren sehr wohl die Qualität und Konzepte wichtige Voraussetzungen für die Auftragsvergabe. Die Luftsicherheit darf nicht ausschließlich an der Preisfrage orientiert und schon gar nicht als „billigste Ware” verkauft werden.
Aus den Ausschreibungsunterlagen ging zusätzlich u. a. auch hervor: Sollte ein Bewerber/Bieter (Sicherheitsunternehmen) bei beiden Losen (Auftrag) der Preisgünstigste sein, erhält er Los 1 (PWK Tor A), da dieser größer ist und der Zweitgünstigste Bewerber/Bieter in Los 2 (PWK Terminal) erhält dieses Los. Nun ist bekannt geworden, dass wohl der Flughafenbetreiber die ausgeschriebenen Aufträge an die Sicherheitsunternehmen I-SEC (Los 1 – PWK Tor A) und erneut an Securitas (Los 2 – PWK Terminal) vergeben will. Das bedeutet, dass FraSec bei dieser Ausschreibung leer ausgehen bzw. die bisherigen Luftsicherheitsaufgaben an die Security-Firma I-SEC verlieren würde. Unbekannt bleibt, um welchen Preis Securitas und I-SEC günstiger bzw. billiger als FraSec waren. Auch wenn der Flughafenbetreiber von den Sicherheitsunternehmen die Tariftreue verbindlich verlangt, führt die Vergabeentscheidung ausschließlich über den Preis, dieses ad absurdum. Eine solche Vorgehensweise geht am Ende zu Lasten der Beschäftigten, aber auch deutlich zu Lasten der Luftsicherheit. Eine Bestätigung zur Auftragsvergabe wurde auch von Securitas im Betrieb veröffentlicht. Die Betriebsleitung von Securitas hatte am 05.11.2021 die Belegschaft mit einer internen Mitteilung informiert, dass die Flughafen Köln/Bonn GmbH beabsichtigt Los 2 (PWK Terminal) an die Securitas GmbH Aviation Service International zu vergeben. Weiter heißt es in der Arbeitgeberinfo, dass der Vertrag am 01.04.2022 beginnen würde und zunächst für zwei Jahre befristet wäre. Dieser Vertrag würde zudem eine Verlängerungsoption über zweimal ein Jahr beinhalten. Die Betriebsleitung teilt auch mit, dass nach Beendigung der Widerspruchsfrist zur Vergabeentscheidung neue Informationen folgen werden.
Es wird also sehr wahrscheinlich am 01.04.2022 zum Auftragswechsel (Los 1 – PWK Tor A) am Flughafen Köln/Bonn kommen. Wir erwarten deshalb von allen verantwortlichen Akteuren die uneingeschränkte Umsetzung des Betriebsübergangs gemäß 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Alle FraSec-Beschäftigten müssen vom Sicherheitsunternehmen I-SEC, mit all ihren bisherigen tarifvertraglichen Besitzständen übernommen und an gleicher Stelle weiter beschäftigt werden. Gemeinsam mit unseren Betriebsräten werden wir nicht zulassen, dass Kostenspiele in der Luftsicherheitsbranche unsere Kolleginnen und Kollegen in ihrer Existenz bedrohen.
Luftsicherheit braucht zwingend bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen – Kostenspiele mit der Luftsicherheitsaufgabe stoppen!