Luftsicherheit: Die tarifliche Jahressonderzahlung hat sich weiter erhöht!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

Tarifverträge schützen – Tarifverträge sichern!

Mit der letzten Lohnerhöhung im September 2024 hat sich auch die tarifliche Jahressonderzahlung für die Beschäftigten weiter erhöht!

Wir haben bekanntlich Anfang 2024 in allen Entgeltgruppen deutliche Lohnerhöhungen für die Beschäftigten durchgesetzt. Durch die von uns erkämpften stufenweise Lohnerhöhungen hat sich auch zwangsläufig die tarifvertraglich vereinbarte Jahressonderzahlung erhöht.

Die tarifliche Jahressonderzahlung beträgt insgesamt 25 Prozent eines monatlichen Regelentgelts. Sie wird jeweils zur Hälfte mit der Mai– und der Novemberabrechnung ausbezahlt. Konkret bedeutet das für die Novemberabrechnung 2024, die am 15. Dezember 2024 aktuell fällig war, dass 12,5 Prozent des Regelentgelts als Jahressonderzahlung zur Auszahlung gebracht werden musste. Das monatliche Regelentgelt der Vollzeitbeschäftigten errechnet sich aus der jeweiligen Tätigkeit zugrundeliegenden entgelttariflichen Stundengrundvergütung multipliziert mit der monatlichen Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigte erhalten ein monatliches Regelentgelt entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Eine Kürzung der Jahressonderzahlung ist nur bei fristgerechter Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses möglich.

Berechnungsbespiele der Jahressonderzahlung nach den jeweiligen Entgeltgruppen:

EG I: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 1 (Fluggastkontrolle § 5 LuftSiG) ist der aktuelle Stundengrundlohn 22,95 €. Die Vollzeitbeschäftigten (160 Stunden/Monat) aus der EG I müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat November 2024 in Höhe von 459 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 160 Monatsarbeitsstunden mal 22,95 € = 3672 €/Brutto, davon 12,5% (zweite Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Dezember 2024 ) = 459 €/ Brutto.

Weitere Beispiele aus der EG I ( § 5 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (zweite Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Dezember 2024) :

  • Bei 150 Stundenvertrag = 430,31 € Jahressonderzahlung 
  • Bei 140 Stundenvertrag = 401,63 € Jahressonderzahlung
  • Bei 130 Stundenvertrag = 372,94 € Jahressonderzahlung
  • Bei 120 Stundenvertrag = 344,25 € Jahressonderzahlung
  • Bei 100 Stundenvertrag = 286,88 € Jahressonderzahlung
  • Bei    80 Stundenvertrag = 229,50 € Jahressonderzahlung

EG II: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 2 ( §§ 8, 9 LuftSiG z. B. PWK, KFZ-Kontrollen, Fracht) ist der aktuelle Stundengrundlohn 22,04 €. Die Vollzeitbeschäftigten (174 Stunden/Monat) aus der EG II müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat November 2024 in Höhe von 479,37 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 174 Monatsarbeitsstunden mal 22,04 € = 3834,96 €/Brutto, davon 12,5% (zweite Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Dezember 2024) = 479,37 €/ Brutto.

Weitere Beispiele aus der EG II ( §§ 8, 9 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (zweite Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Dezember 2024) :

  • Bei 160 Stundenvertrag = 440,80 € Jahressonderzahlung 
  • Bei    80 Stundenvertrag = 220,40 € Jahressonderzahlung 

EG III: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 3 ( §§ 8, 9 LuftSiG z. B. Bordkartenkontrolle, Flugzeugbewachung, Dokumentenkontrolle) ist der aktuelle Stundengrundlohn 20,19 €. Die Vollzeitbeschäftigten (174 Stunden/Monat) aus der EG III müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat November 2024 in Höhe von 439,13 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 174 Monatsarbeitsstunden mal 20,19 € = 3513,06 €/Brutto, davon 12,5% (zweite Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Dezember 2024) = 422,82 €/ Brutto.

Weitere Beispiele aus der EG III ( §§ 8, 9 LuftSiG) für Teilzeitarbeitsverträge (zweite Hälfte der Jahressonderzahlung in Höhe von 12,5 % eines Regelentgelts zum 15. Dezember 2024) :

  • Bei 160 Stundenvertrag = 403,80 € Jahressonderzahlung 
  • Bei    80 Stundenvertrag = 201,90 € Jahressonderzahlung 

EG IV: Für die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe 4 (z. B. Rollstuhlservice am Flughafen DUS) ist der aktuelle Stundengrundlohn 16,81 € (16,06 € plus 0,75 € Zulage). Die Vollzeitbeschäftigten (189 Stunden/Monat) aus der EG IV müssen demnach eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat November 2024 in Höhe von 397,14 €/ Brutto erhalten.

Berechnungsformel: Vollzeit 189 Monatsarbeitsstunden mal 16,81 € = 3177,09 €/Brutto, davon 12,5% (zweite Hälfte der Jahressonderzahlung zum 15. Dezember 2024) = 397,14 €/ Brutto.

Anhand dieser Beispielrechnungen könnt ihr eure Lohnabrechnungen bzw. die Jahressonderzahlungen überprüfen

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel – müssen erkämpft und verteidigt werden!

Anmerkung: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Der Anspruch auf diese oder eine vergleichbare Leistungen ergibt sich nur aus dem Tarifvertrag. Wer also bessere Arbeitsbedingungen in der Luftsicherheitsbranche will, muss sich in der Gewerkschaft ver.di organisieren. 

Die Tarifrunde 2025 ist bereits gestartet und gibt den Beschäftigten die Möglichkeit ihre Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern!

Lohnerhöhungen und tarifliche Leistungen können nur erkämpft und verteidigt werden, wenn die Gemeinschaft der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten weiter wächst!