Flughafen Köln/Bonn: Bei I-SEC werden erneut Tariflöhne unterlaufen!

von Özay Tarim

Flughafen Köln/Bonn und wieder I-SEC!

Beim BDLS-Mitgliedsunternehmen I-SEC werden schon wieder Tariflöhne unterlaufen!

Gibt es denn im Arbeitgeberverband BDLS bzw. in der gesamten Luftsicherheitsbranche keine seriöse Sicherheitsfirma, die sich an die Regeln hält?

Anfang Februar 2023 haben wir hier schon einmal darüber berichtet, wie beim Auftragnehmer des Flughafenbetreibers die Tariflöhne deutlich unterlaufen wurden. Die Sicherheitsfirma I-SEC hatte nämlich All-Service als Subunternehmen – wegen Personalmangel – beauftragt, um die vertraglich vereinbarten Sicherheitsaufgaben (§ 8 LuftSiG) am Flughafen Köln/Bonn überhaupt erfüllen zu können. 

Von Mai bis Ende Oktober 2022 war das BDLS-Mitgliedsunternehmen All-Service als Unterauftragnehmer von I-SEC am zweitgrößten NRW-Flughafen tätig. Die Beschäftigten, die von All-Service für I-SEC zum Einsatz kamen, wurden aber nicht mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen tariflichen Stundengrundlohn von 16,18 € (EG 3 in der Probezeit TV Aviation) vergütet, sondern lediglich nur mit einem Stundengrundlohn von 11,58 €!! Also sage und schreibe genau um den Betrag von 4,60 € pro Stunde!!! wurde der tarifliche Stundengrundlohn für Sicherheitskräfte an den Flughäfen unterlaufen!

Menschliches Versagen? All-Service gibt falsche Abrechnungen zu!  

Erst durch unsere Veröffentlichung sowie durch juristische Androhungen von Beschäftigten, hatte All-Service die Korrekturen der skandalösen Lohnabrechnungen zugesagt. Da dieser Sachverhalt öffentlich wurde, hatte All-Service gegenüber der Zeitung EXPRESS behauptet, dass die Ursache ein menschliches Versagen gewesen wäre. Zitat des Arbeitgebers: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren schlichtweg versehentlich im Lohnsystem falsch eingruppiert worden”. 

Also doch keine Absicht? Nur zufällig ein menschliches Versagen?

Komisch ist dabei aber, dass diese menschlichen Verfehlungen bei den verschiedenen BDLS-Mitgliedsunternehmen ständig an der Tagesordnung sind! Der Arbeitgeberverband hatte sich bekanntlich Ende 2022 noch einen Verhaltenskodex gegeben. Der BDLS wollte mit diesem Kodex das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Mitgliedsunternehmen im Zusammenwirken mit öffentlichen Institutionen, Auftraggebern und der Öffentlichkeit fördern. Die Vorgehensweise der genannten Unternehmen stehen aber deutlich im Widerspruch zu dem Verhaltenskodex. Wozu also die ganze Show?

Der aktuelle Fall – wieder am Flughafen Köln/Bonn – zeigt sehr deutlich, wie auch der nächste Subunternehmer von I-SEC die Tariflöhne systematisch unterläuft!

Nach den Vorfällen bei All-Service setzt sich die gleiche Abrechnungsweise auch beim nächsten Subunternehmer von I-SEC fort. Das Sicherheitsunternehmen I-SEC Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG (als Auftragnehmer des Flughafenbetreibers Köln/Bonn) setzt seit letztem Sommer – teilweise parallel zu All-Service – auch die eigene Tochterfirma I-SEC German Security Service GmbH als Subunternehmen am Flughafen Köln/Bonn ein. Hier kann uns keiner mehr weismachen, dass auch in diesen weiteren Fällen nur ein menschliches Versagen eines Mitarbeiters in der Lohnbuchhaltung vorliegt. Uns liegen erneut einige Lohnabrechnungen von I-SEC Sicherheitskräften vor, die sehr eindeutig exakt die gleiche Abrechnungssystematik, wie das auch bei All-Service der Fall war, bestätigen. Der Geschäftsführer von I-SEC, Oliver Damer, gleichzeitig auch amtierender Vize-Präsident des Arbeitgeberverbands BDLS, hatte uns noch gegenüber versichert, dass man die Abrechnungsweise von All-Service nicht kannte und auch nicht akzeptiert.  

Tochterfirma von I-SEC (Subunternehmen) unterläuft den tariflichen Stundengrundlohn um 5,61 €!!!

Unglaublich aber wahr! Die uns vorliegenden Lohnabrechnungen bestätigen aber die Fortsetzung der systematischen und skandalösen Abrechnungsweise auch bei I-SEC. Eine Lohnabrechnung von März 2023 dokumentiert die Täuschung der Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn sehr deutlich. Dort steht schwarz auf weiß, dass der Stundengrundlohn mit 11,58 €!!! berechnet wurde. Der aber verbindlich und tarifvertraglich vereinbarte Stundengrundlohn – Monat März 2023 – betrug für diese Beschäftigten mit der Qualifikation DVO (EU) 2015/1998 Ziffer 11.2.3.5 (Entgeltgruppe 3 TV Aviation) nämlich 17,19 €!!! Obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits auch der gesetzliche Mindestlohn schon bei 12 € lag, ist hier nachweislich auch dieser Betrag unterschritten worden. Ähnlich wie bei All-Service zuvor auch, hat I-SEC also ebenfalls mit der zusätzlichen Zahlung einer sogenannten Objektzulage versucht, den eigentlichen tariflichen Stundengrundlohn zu kaschieren. Mit Zahlungen von hohen Objektzulagen werden die falschen tariflichen Stundengrundlöhne in den Lohnabrechnungen für die Beschäftigten augenscheinlich nur “aufgehübscht”.  Im ersten Moment scheint für die Beschäftigten mit der Zahlung einer Objektzulage alles in Ordnung zu sein, ist es aber natürlich nicht! Hier werden die tarifvertraglichen Ansprüche der Beschäftigten deutlich manipuliert. I-SEC hat – wie zuvor All-Service auch – die Zeitzuschläge für Sonntags- oder Nachtarbeit immer vom falschen und deutlich niedrigeren Stundengrundlohn berechnet und dann auch so vergütet. Die Beschäftigten werden mit dieser Abrechnungsmethodik über den Tisch gezogen und haben deutliche finanzielle Verluste. Es ist natürlich ein Unterschied, ob die  Zeitzuschläge von einem Stundengrundlohn von 17,19 € (März 2023) berechnet werden oder lediglich auf Basis von 11,58 €. Die Urlaubs- sowie die Krankentage werden ebenfalls vom geringen Stundengrundlohn mit 11,58 € berechnet und damit wieder deutlich zum Nachteil der Beschäftigten. Wir haben auch andere Lohnabrechnungen vorliegen, die zwar auch falsch sind, aber einen etwas anderen Stundengrundlohn von 12 € ausweisen. Ab April 2023 beträgt sogar dann der Stundengrundlohn für die Beschäftigten aus der EG 3 TV Aviation für den Einsatz am Flughafen 17,84 €!!!

Flughafenbetreiber Köln/Bonn steht auch in der Verantwortung!

Wieder wurden die Beschäftigten am gleichen Standort (Flughafen Köln/Bonn) im Verantwortungsbereich des BDLS Mitgliedsunternehmen I-SEC Deutsche Luftsicherheit und des Flughafenbetreibers getäuscht und benachteiligt! Wir werden den Flughafenbetreiber hier in die Verantwortung nehmen, denn diese wiederholten Missstände finden unter der Flagge des Flughafens Köln/Bonn statt. Allen betroffenen Beschäftigten muss I-SEC umgehend – und zwar rückwirkend mindestens seit Sommer 2022 – den gesamten finanziellen Schaden ausgleichen. Auch müssen alle anderen tarifvertraglichen Leistungen aus dem Manteltarifvertrag Aviation, wie zum Beispiel die Jahressonderzahlung oder aber auch die Shoppingcard, für diese Beschäftigten Anwendung finden.

Der Flughafen Köln/Bonn als Auftraggeber für die Luftsicherheitsaufgaben erlaubt leider immer wieder den Einsatz von Subunternehmen und versäumt offenbar die Überprüfung der Einhaltung von Tarifverträgen für Sicherheitskräfte am Flughafen.

Auch dieses Beispiel zeigt erneut deutlich, dass das von der Politik favorisierte “Frankfurter Modell” (Flughafenbetreiber steuert und vergibt die Luftsicherheitsaufgabe an private Sicherheitsunternehmen) ein Irrweg ist! 

Die Luftsicherheitsaufgaben gehören nicht in die Hände von profitorientierten privaten Sicherheitsunternehmen!