Flughafen Köln/Bonn: Securitas hat bei der Ausschreibung (§ 8 LuftSiG) kein finales Angebot abgegeben!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

Flughafen Köln/Bonn: Fragwürdige Entscheidung von Securitas bei der Ausschreibung der Luftsicherheitsaufgaben gemäß § 8 LuftSiG

Securitas hat kein finales Angebot abgegeben!

War bei der Ausschreibung der Luftsicherheitsaufgaben am Flughafen Köln/Bonn etwa erneut Preisdruck ausschlaggebend?

Am 26.08.2025 berichteten wir auf unserer Webseite über die aktuelle Ausschreibung bzw. Vergabeentscheidung der Luftsicherheitsaufgaben gemäß § 8 LuftSiG am Flughafen Köln/Bonn und wiesen auf mögliche Auswirkungen für die Beschäftigten hin. Noch am selben Tag informierte auch Securitas ihre Mitarbeitenden – mit überraschenden neuen Erkenntnissen.

Denn erst nach der offiziellen Vergabeentscheidung – verkündet durch I-Sec – teilte die Geschäftsführung von Securitas mit, dass das Unternehmen im Rahmen der Ausschreibung kein finales Angebot zur Fortführung des § 8-LuftSiG-Auftrags abgegeben hat. Eine Entscheidung, die alle Beschäftigten unmittelbar betrifft – jedoch ohne jede nachvollziehbare Begründung erfolgte.

Unverständnis und Verärgerung bei der Belegschaft

Seit über elf Jahren leisten die Beschäftigten von Securitas engagierte Arbeit im Bereich der Luftsicherheitsaufgaben gemäß § 8 LuftSiG am Flughafen Köln/Bonn – unter hohem Druck, mit großem Verantwortungsbewusstsein und im Dienst der öffentlichen Sicherheit. Viele von ihnen identifizieren sich stark mit ihrer Tätigkeit und ihrem Arbeitsplatz.

Bisher hatte Securitas gegenüber der Belegschaft und dem Betriebsrat stets betont, dass man um alle Aufträge am Flughafen Köln/Bonn kämpfen und diese auch gewinnen wolle. Umso überraschender ist es nun, dass Securitas auf den letzten Metern kein finales Angebot abgegeben hat – eine Entscheidung, die berechtigte Fragen aufwirft.

Dass Securitas keinen abschließenden Versuch unternommen hat, ein finales Angebot abzugeben, hat zu massiver Verunsicherung und großer Enttäuschung geführt. Weder die Belegschaft noch der Betriebsrat wurden über diese strategische Entscheidung im Vorfeld informiert.

Was steckt wirklich hinter dieser Entscheidung?

In der internen Mitteilung von Securitas an die Belegschaft heißt es lediglich, es habe „intensive Vorgespräche und Verhandlungen“ mit dem Flughafenbetreiber gegeben – über deren Inhalte oder Hintergründe wird jedoch geschwiegen.

Die bisherige Informationslage ist unvollständig – und wirft deshalb zahlreiche Fragen auf:

  • Waren veränderte Vertrags- oder Rahmenbedingungen der Grund für die Nichtabgabe eines finalen Angebots?

  • Steht die Entscheidung im Zusammenhang mit der parallel laufenden Ausschreibung der Fluggastkontrollen gemäß § 5 LuftSiG?

  • Gab es strategische Überlegungen bei Securitas, sich gezielt nur auf einen der beiden Luftsicherheitsbereiche zu konzentrieren?

  • Hat der Flughafen möglicherweise signalisiert, künftig jeweils nur einen Anbieter pro Aufgabenbereich beauftragen zu wollen – und Securitas hofft auf den Zuschlag im Bereich § 5 LuftSiG?

Beschäftigte fordern Antworten – und Sicherheit

Die Sicherheitsfirma Securitas kündigte zwar an, Gespräche mit dem neuen Auftragnehmer I-Sec führen zu wollen, um eine Übernahme der Beschäftigten nach § 613a BGB sicherzustellen. Doch diese Ankündigung allein reicht nicht aus.
Vertrauen entsteht durch klare Kommunikation – und durch verbindliche Zusagen.

Auch der Flughafenbetreiber als Auftraggeber steht in der Verantwortung. Gemeinsam mit dem neuen Dienstleister I-Sec muss er die sofortige und rechtssichere Übernahme der langjährig eingesetzten Sicherheitskräfte garantieren. Die Beschäftigten benötigen jetzt umgehend eine verbindliche Zusage zur Übernahme gemäß § 613a BGB.

Mit Spannung blicken nun viele auch auf die bevorstehende Vergabeentscheidung im Bereich der Fluggastkontrollen gemäß § 5 LuftSiG. Bleibt abzuwarten, ob Securitas hier den Zuschlag erhält – und ob sich die unternehmerische „Zurückhaltung“ im § 8-Bereich letztlich auszahlt.

Die Beschäftigten erwarten klare Antworten auf folgende Fragen:

  1. Warum wurde kein finales Angebot abgegeben?

  2. Welche Rolle spielt die parallele Ausschreibung im Bereich § 5 LuftSiG?

  3. Welche Inhalte hatten die „intensiven Vorgespräche“ mit dem Flughafenbetreiber?

ver.di fordert: Klare Kommunikation – Volle Übernahme – Zukunftssicherheit

Als ver.di stehen wir fest und solidarisch an der Seite der Beschäftigten und fordern:

  • Umfassende Aufklärung durch die Geschäftsführung von Securitas über die Beweggründe und Hintergründe für die Nichtabgabe eines finalen Angebots im Rahmen der Ausschreibung.

  • Rechtssichere, tarifgebundene Übernahme aller betroffenen Beschäftigten durch I-Sec gemäß § 613a BGB – ohne Abstriche bei Lohn, Arbeitszeit oder Standort.

  • Verantwortungsbewusstsein auch vom Flughafenbetreiber: Beschäftigungssicherheit für alle bisherigen Luftsicherheitskräfte muss jetzt garantiert werden.

  • Zukunftssichere und gute Arbeitsbedingungen für alle Luftsicherheitskräfte am Flughafen Köln/Bonn – unabhängig vom beauftragten Sicherheitsdienstleister.

Die Beschäftigten in der Luftsicherheitsbranche verdienen Respekt, Sicherheit und eine Perspektive!

Schluss mit dem Preisdruck – keine Profite auf Kosten der Luftsicherheitskräfte!