Flughafen Weeze

Flughafen Weeze: ESA Luftsicherheit muss Löhne nachzahlen!

von Özay Tarim

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Missbräuchliche Abrechnungen mit Kurzarbeitergeld von ESA Luftsicherheit am Flughafen Weeze gestoppt!

Arbeitergeber ESA muss jetzt Lohnabrechnungen korrigieren und Löhne nachzahlen!

Wir hatten am 19. März 2022 berichtet, dass die Sicherheitsfirma ESA Luftsicherheit die Beschäftigten an mehreren Verkehrsflughäfen mit Kurzarbeitergeld abrechnet, ohne dafür eine gültige Betriebsvereinbarung mit Betriebsräten abgeschlossen zu haben.

ESA Luftsicherheit hatte die Beschäftigten tatsächlich im Abrechnungsmonat Februar 2022 – ohne gültige Rechtsgrundlage – mit Kurzarbeitergeld vergütet und damit bei den Beschäftigten für große Verwirrung gesorgt. Konkret hatten sich die Beschäftigten vom Flughafen Weeze an uns gewandt sowie Lohnabrechnungen vorgelegt, aus diesen sehr deutlich hervorgeht, dass ESA einige Stunden reduziert mit Kurzarbeitergeld berechnet und dann auch Mitte März 2022 zur Auszahlung gebracht hatte. Hier gibt es keine zwei Meinungen: So was nennt man Täuschung von Beschäftigten und dazu noch missbräuchlicher Umgang mit Kurzarbeit!

Noch im März 2022 hatten wir diese inakzeptable Vorgehensweise von ESA sowohl beim Auftraggeber (Bezirksregierung Düsseldorf) als auch bei der Agentur für Arbeit angezeigt. Offenbar hat unsere Reaktion gewirkt. ESA Luftsicherheit hat mittlerweile dem Betriebsrat am Flughafen Weeze mitgeteilt, dass die Löhne der Beschäftigten für den Monat Februar 2022 korrigiert werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte inzwischen auch ESA Luftsicherheit aufgefordert eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorgängen abzugeben. Nach Bericht aus der Rheinische Post, wäre der Vorgang in einem Austausch zwischen der Bezirksregierung und dem Dienstleister aufgeklärt worden. ESA hätte mitgeteilt, dass die Lohnabrechnungen der Beschäftigten korrigiert und der Betrag nachgezahlt wird. Aus Sicht der Bezirksregierung Düsseldorf würde damit kein weiterer Handlungsbedarf mehr bestehen.

Die Haltung der Bezirksregierung Düsseldorf ist eine Enttäuschung!

Die Aussagen des Auftraggebers sind für uns nicht mehr nachvollziehbar. Es ist nicht das erste Mal, dass dieses Sicherheitsunternehmen am Flughafen Weeze Probleme verursacht. Die Beschäftigten von ESA hatten schon für drei verschiedene Monate ihren Lohn verspätet überwiesen bekommen. Dazu hatte sich die Geschäftsführung in einem Schreiben an die Beschäftigten wie folgt geäußert: „Wir möchten uns in aller Form für diese Situation bei Ihnen entschuldigen und seien Sie versichert, dass wir unsere Lehren aus diesem erneuten Fauxpas ziehen werden.” Bla bla bla…..

Und jetzt? Nichts! Die ESA-Geschäftsführung hat noch nicht mal die Belegschaft informiert, geschweige denn sich bei den Beschäftigten für die missbräuchlichen Abrechnungen mit Kurzarbeitergeld entschuldigt. Von der ESA-Geschäftsführung  wurde lediglich der Betriebsrat informiert und die Korrekturen der Lohnabrechnungen zugesagt. Da der 15. April 2022 (Karfreitag) ein Feiertag ist, erwarten wir, dass zumindest die Lohnzahlungen inklusive der Korrekturen und die rückwirkenden Tariflohnerhöhungen diesmal von ESA pünktlich erfolgt! Wir werden keine weiteren Unannehmlichkeiten mehr für unsere Kolleginnen und Kollegen akzeptieren!

Die Haltung der Bezirksregierung Düsseldorf als Auftraggeber bei der Aufklärung dieses Sachverhalts ist eine Enttäuschung. Nur eine mündliche Ermahnung gegenüber ESA auszusprechen ist einfach nur schwach! Hier werden nämlich Beschäftigte von dem Auftragnehmer der Bezirksregierung Düsseldorf getäuscht und Mitbestimmugsrechte von Betriebsräten bei der angeblichen Kurzarbeit missachtet. Der Auftraggeber darf hierbei nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und müsste zwingend ESA für die missbräuchlichen Abrechnungen mit Kurzarbeitergeld sanktionieren! Die Beschäftigten werden in der Regel schon für ein viel geringeres Vergehen sanktioniert. Und die Arbeitgeber sollen mit nur einem Ermahnungsgespräch einfach davon kommen? So nicht!

In einem weiteren Artikel werden wir die angebliche Kurzarbeit im ersten Quartal 2022 bei DSW thematisieren!

Solche Unternehmen dürfen keine öffentlichen Aufträge erhalten und haben auch keinen Platz in der Luftsicherheitsbranche!