Flughafen Weeze: Lohnverzug bei ESA seit mittlerweile 21 Tagen!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen ESA Luftsicherheit GmbH

Flughafen Weeze: Trotz mehrfacher Zusage weiterhin keine Lohnzahlungen – Lohnverzug seit mittlerweile 21 Tagen!

Nach Rauswurf von ESA Luftsicherheit GmbH steht zumindest die Interimslösung fest:

Sicherheitsfirma I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG übernimmt ab dem 08. Juni 2024!

Letzte Woche musste gezwungenermaßen die Bezirksregierung Düsseldorf (Auftraggeber für die Fluggastkontrollen) aufgrund der anhaltenden Missstände am Flughafen Weeze den Dienstleister ESA Luftsicherheit GmbH fristlos kündigen. Für ESA ist demnach am 07. Juni 2024 in der Fluggastkontrolle am Flughafen Weeze endlich Schluss.

Die Bezirksregierung Düsseldorf, die diese Misere durch ihre Fehlentscheidung bei der Auftragsvergabe im letzten Jahr mit verursacht hat, war nun gezwungen schnell eine neue Sicherheitsfirma zu beauftragen. Der neue Dienstleister muss nämlich kurzfristig für die gescheiterte Sicherheitsfirma ESA zunächst vom 08. Juni 2024 bis zum 31. Oktober 2024 interimsweise die Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Weeze übernehmen. Die neue Sicherheitsfirma heißt I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG, hat seinen Hauptsitz in Kelsterbach in der Nähe vom Flughafen Frankfurt am Main und ist ein Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbands BDLS. Während dieser Interimsphase wird die Bezirksregierung auch eine öffentliche Ausschreibung für die Auftragsvergabe der Fluggastkontrollen durchführen müssen. Das Sicherheitsunternehmen, welches dann bei der Ausschreibung den Zuschlag erhält, wird ab dem 01. November 2024 der neue Dienstleister für die Fluggastkontrollen am Flughafen Weeze. 

Wo bleiben aber die ausstehenden Löhne?

Die ESA Geschäftsführung hatte am 31. Mai 2024 auf der Homepage des Arbeitgeberverbands BDLS eine Stellungnahme veröffentlicht und darin u. a. erneut versprochen, dass die ausstehenden Löhne für den Monat April 2024 angeblich spätestens Dienstag (04. Juni 2024) überwiesen werden. 

Hier ein Auszug aus der Stellungnahme:

Gestern war der 04. Juni 2024 und wieder das gleiche Resultat! Die Beschäftigten wurden erneut von der ESA Geschäftsführung belogen und getäuscht! Unsere Kolleginnen und Kollegen haben wieder keine Lohnzahlungen erhalten. Lohnverzug seit mittlerweile 21 Tagen (Stand 04. Juni 2024). Ein leeres Versprechen folgt dem Nächsten. Die beiden ESA Geschäftsführer Ingo Heinicke und Stephan Göpel sind unzuverlässig und unglaubwürdig! Die Bezirksregierung Düsseldorf sowie das Verkehrsministerium als oberste zuständige Landesbehörde müssen auch für die Lohnsicherheit der Beschäftigten Verantwortung übernehmen und dürfen die Luftsicherheitsfachkräfte nicht noch länger diesem Missstand überlassen. Der Auftraggeber ist nämlich für das Handeln seines unzuverlässigen Dienstleisters ESA verantwortlich und muss jetzt auch dann die Lohnzahlungen übernehmen – auf welchem Weg auch immer!

Betriebsübergang gemäß § 613a BGB von ESA Luftsicherheit GmbH zu I-Sec wird umgesetzt!

Für uns hat selbstverständlich der geordnete Betriebsübergang und die weiterhin ausstehenden Lohnzahlungen höchste Priorität. Gemeinsam mit unseren Betriebsratsmitgliedern werden wir diesen Prozess weiter kritisch begleiten und erwarten von allen verantwortlichen Akteuren die uneingeschränkte Umsetzung des Betriebsübergangs gemäß 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Alle Beschäftigten von ESA Luftsicherheit GmbH werden vom künftigen Dienstleister I-SEC mit all ihren bisherigen arbeits- und tarifvertraglichen Besitzständen übernommen sowie an gleicher Stelle weiter beschäftigt. Für unsere Kolleginnen und Kollegen in der Luftsicherheit sind Arbeitgeberwechsel leider nichts Neues. Mittlerweile brauchen sich die Luftsicherheitsfachkräfte an den Verkehrsflughäfen die Namen der Arbeitgebervertreter nicht mehr merken. Denn: kaum haben sich die Geschäftsführer dieser Unternehmen bei den Beschäftigten vorgestellt, sind sie auch schon schnell wieder weg. Und dann heißt es wieder: Der Nächste bitte!

Betriebsübergang und Lohnrückstände!

In der aktuellen Situation am Flughafen Weeze spielt auch die Haftungsregelung des § 613a Abs. 2 BGB eine wichtige Rolle. Demnach haftet der bisherige Arbeitgeber ESA Luftsicherheit GmbH neben dem neuen Arbeitgeber I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG für bestimmte Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis weiter. Voraussetzung ist, dass die Ansprüche erstens vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs entstanden sind und zweitens entweder vor diesem oder zumindest vor Ablauf eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werden.

Unter Ansprüche fallen dabei in erster Linie offene Lohnforderungen, die der alte Arbeitgeber ESA Luftsicherheit GmbH zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs (08. Juni 2024) noch nicht erfüllt hatte. Hier soll sich ESA nach dem Willen des Gesetzgebers nicht aus der Verantwortung stehlen können. Vielmehr haften alter und neuer Arbeitgeber als so genannte Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das bedeutet, die Beschäftigten können ihre Lohnforderungen wahlweise von dem einen (ESA) oder dem anderen (I-Sec) Arbeitgeber einfordern. Besser ist aber, die Forderungen an beide Sicherheitsfirmen in gleicher Weise zu adressieren.

ESA Luftsicherheit schuldet den einzelnen Beschäftigten jetzt schon zusätzlich zu den ausstehenden Löhnen noch 1050 Euro (Stand 04. Juni 2024)!

Am 15. Mai 2024 wurde in einer ersten Mitarbeiterinformation von der ESA Geschäftsführung zugesichert, dass zur Kompensation des Lohnverzugs allen Beschäftigten pauschal 50 Euro pro Tag der Zahlungsverzögerung gezahlt wird. Das bedeutet: Bei einem Lohnverzug von 21 Tagen (Stand 04. Juni 2024) schuldet der Dienstleister ESA den einzelnen Beschäftigten jetzt schon zusätzlich zu den ausstehenden Löhnen einen Betrag von 1050 Euro! 

Hinzukommt noch, dass auch die Tariflohnerhöhungen rückwirkend ab Februar 2024 gezahlt werden müssen! Dieses wollte ESA eigentlich am 15. Juni 2024 vornehmen, wird es aber aufgrund der fristlosen Auftragsbeendigung nicht mehr können. Für die Beschäftigten aber kein Problem. Diese Zahlungen werden dann nämlich von dem neuen Dienstleister I-Sec übernommen. 

Wir werden unsere ver.di-Mitglieder selbstverständlich bei ihren Lohnforderungen unterstützen und die ausstehenden Lohnzahlungen notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Die Forderungen unserer Mitglieder richten wir sowohl gegen den bisherigen Arbeitgeber ESA  als auch – aufgrund des Betriebsübergangs § 613a BGB – gegen den neuen Dienstleister I-Sec. Hierzu werden wir Muster-Schreiben zur Verfügung stellen.  

Ankündigung: Sollten die ausstehenden Lohnzahlungen trotz des Dienstleister Wechsels nicht bis spätestens zum 15. Juni 2024 gezahlt worden sein, werden die Beschäftigten von ihrem Leistungsverweigerungsrecht gebrauch machen! 

Dieses DESASTER am Flughafen Weeze zeigt sehr eindringlich: so lange die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe immer wieder als „billige Ware“ an profitorientierte private Sicherheitsunternehmen „verkauft“ wird, sind solche Missstände vorprogrammiert!