von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen an NRW-Verkehrsflughäfen
Luftsicherheitsunternehmen in NRW: Bei einigen Beschäftigten mit krankheitsbedingten Fehlzeiten gezielt rechtswidrige Lohnkürzungen!
In der Luftsicherheitsbranche in Nordrhein-Westfalen sind immer wieder Fälle zu beobachten, in denen Sicherheitsunternehmen ohne Ankündigung gezielt die Löhne von einigen Beschäftigten kürzen, die krankheitsbedingte Fehlzeiten haben. Betroffen sind vor allem diejenigen, bei denen der Arbeitgeber Zweifel hegt, ob sie tatsächlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben oder ob sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse erhalten müssten.
Als Gewerkschaft ver.di möchten wir an dieser Stelle entschieden gegen diese unzulässigen Maßnahmen Stellung nehmen und aufklären, welche Rechte Beschäftigte in diesem Zusammenhang haben.
Zweifel an der Lohnfortzahlung rechtfertigt keine Lohnkürzung
Es geht hier nicht um Missverständnisse oder kleinere Fehler, sondern um gezielte Lohnkürzungen aufgrund von Zweifeln einiger Sicherheitsunternehmen an der Berechtigung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren oftmals erst bei Erhalt ihrer Lohnabrechnungen, dass ihr Lohn ohne Vorankündigung und nachvollziehbaren Grund gekürzt wurde. Die Lohnkürzung bleibt völlig undurchsichtig, da der Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung keinerlei Informationen dazu hinterlässt. Das bedeutet für die Beschäftigten, dass sie erst zur Betriebsleitung gehen müssen, um überhaupt zu erfahren, warum und auf welcher Grundlage ihr Lohn gekürzt wurde. Diese Handlung ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch rechtlich unzulässig. Arbeitgeber dürfen durchaus Zweifel an der Richtigkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) haben. Aber dies rechtfertigt NICHT das Recht zur einer automatischen Lohnkürzung.
Gesetzliche Vorgaben für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten im Krankheitsfall den Lohn weiterzuzahlen. Doch was passiert, wenn Zweifel an der Krankheitsbescheinigung aufkommen? Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen, die die Arbeitgeber beachten müssen:
- § 7 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass ein Arbeitgeber nur dann die Lohnfortzahlung verweigern darf, wenn der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder seinen anderen vertraglichen Pflichten, wie etwa der Mitwirkungspflicht, nicht nachkommt.
- Dazu besteht die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuschalten, wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten hat.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen machen deutlich, dass Arbeitgeber nicht einfach willkürlich Löhne kürzen dürfen, weil sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Lohnfortzahlung haben. Sie müssen dann in dem Fall den betroffenen Beschäftigten vielmehr die Möglichkeit einräumen, einen Nachweis zu erbringen – etwa in Form einer Bestätigung von der Krankenkasse, die aufzeigt, ob es sich um eine gleiche oder verschiedene Krankheit handelt.
Eine gezielte Maßnahme zur Einschüchterung?
Es ist bedauerlich, aber leider müssen wir als Gewerkschaft davon ausgehen, dass diese rechtlich unzulässigen Lohnkürzungen oftmals gezielt als Mittel zur Disziplinierung und Einschüchterung der Beschäftigten eingesetzt werden. Dies ist nicht nur eine schwerwiegende Verletzung der rechtlichen Verantwortung der Sicherheitsunternehmen, sondern vor allem ein Angriff auf den Respekt, den die Beschäftigten verdienen. Wer krank ist, braucht Unterstützung – nicht zusätzlichen Druck und die ständige Ungewissheit, ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überhaupt anerkannt wird. Wir lassen uns das nicht gefallen und werden mit aller Kraft gemeinsam mit unseren örtlichen ver.di-Betriebsratsmitgliedern dafür kämpfen, dass die Rechte der Beschäftigten endlich geachtet werden.
Keine Toleranz für unrechtmäßige Lohnkürzungen!
Wir werden als Gewerkschaft ver.di diese Vorgehensweise nicht hinnehmen und setzen uns dafür ein, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben. Die Sicherheitsunternehmen sind verpflichtet, klar und transparent zu kommunizieren und dürfen keine Löhne ohne rechtlichen und nachvollziehbaren Grund und vor allem nicht ohne vorherige Information an die betroffenen Beschäftigten einbehalten. Wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Lohnfortzahlung gibt, müssen den Beschäftigten die erforderlichen Mittel zur Klärung gegeben werden, etwa durch das Vorlegen eines Nachweises von der Krankenkasse.
Rechte der Beschäftigten verteidigen
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein elementares Recht der Beschäftigten, das durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geschützt wird. Die Sicherheitsunternehmen dürfen dieses Recht nicht einfach infrage stellen, ohne dies angemessen nachzuweisen und ohne den betroffenen Beschäftigten die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Als Gewerkschaft ver.di werden wir weiterhin entschieden gegen diese unrechtmäßigen Lohnkürzungen kämpfen und uns für eine gerechte und nachvollziehbare Handlungsweise in der Luftsicherheitsbranche einsetzen.
Hinweis: Alle Kolleginnen und Kollegen, die von einer solchen unrechtmäßigen Maßnahme betroffen sind oder waren, sollten ihre individuellen Ansprüche unter Beachtung der tariflichen Ausschlussfristen gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Die Sicherheitsunternehmen scheinen zu glauben, dass sie sich durch einige jüngste Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts – insbesondere zu Themen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Zweifeln an der Richtigkeit von AU-Bescheinigungen – eine rechtliche Grundlage für Lohnkürzungen schaffen könnten. Doch das BAG hat in seinen Urteilen, die immer Einzelfallentscheidungen sind, keinesfalls einen Freibrief für solche Lohnkürzungsmaßnahmen erteilt.
Bevor Luftsicherheitsunternehmen überhaupt daran denken, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall bei einigen ihrer Beschäftigten zu kürzen, sollten sie unverzüglich die Arbeitsbedingungen in ihren Betrieben verbessern. Es ist nämlich untragbar, die Verantwortung für krankheitsbedingte Ausfälle allein auf die Beschäftigten abzuwälzen, statt die Ursachen zu beseitigen.
Unsere Botschaft ist klar: Stoppt die gesetzeswidrigen Lohnkürzungen im Krankheitsfall!
Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen und mehr Gesundheitsschutz für die Beschäftigten in der Luftsicherheitsbranche!