von Özay Tarim
BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas GmbH Aviation am Flughafen Köln/Bonn
Securitas will offenbar seine gegenüber der Belegschaft veröffentlichten Zusagen zur Betriebsvereinbarung-Kurzarbeit nicht einhalten!
Immer noch keine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit bei Securitas am Flughafen Köln/Bonn. Seit nunmehr einem Monat versucht die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat eine BV-Kurzarbeit zu vereinbaren, um damit überhaupt gesetzlich legitimiert Kurzarbeit im Betrieb einführen zu dürfen. Der Verhandlungsstart Ende März 2020 war schon unseriös.
Die Geschäftsführung hatte versucht mit Anhörungen von fünf betriebsbedingten Kündigungen den Betriebsrat unter Druck zu setzen, um so -schnell und ohne jegliche Verhandlungen- einen BV-Abschluss zu erzwingen. Erst auf Gegenwehr des Betriebsrates und des gewerkschaftlichen Drucks musste die Geschäftsführung von den fünf beabsich-tigten Kündigungen Abstand nehmen und diese gegenüber der Belegschaft für erledigt erklären.
Stand der bisherigen BV-Verhandlung und Zusagen der Geschäftsführung!
Am 06. und 09. April 2020 waren sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat in den Verhandlungen zur BV-Kurzarbeit darüber einig, dass für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes die durchschnittlichen tatsächlichen Nettobezüge der letzten 3 Kalendermonate (Januar, Februar und März 2020) inklusive der Mehrarbeitsvergütung und allen Zuschlägen (vor der Kurzarbeit) berücksichtigt werden. Allein schon deshalb ist dieser Punkt von besonderer Wichtigkeit, weil Securitas die Beschäftigten seit mittlerweile 12 Monaten nicht tarifvertragskonform eingruppiert hat. Am 16. April 2020 hat dann die Geschäfts-führung eine Mitarbeiterinformation zum Verhandlungsstand der BV-Kurzarbeit veröffentlicht. Wir werden in dieser internen Mitteilung als ver.di unter anderem dafür kritisiert, dass wir „gebetsmühlenartig“ die Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes für die Beschäftigten verlangen. Ungeachtet dieser Kritik beinhaltet diese Mitarbeiterinformation einen anderen viel wichtigeren Punkt. Der Arbeitgeber garantiert darin für die Phase der Kurzarbeit z. B für einen Beschäftigten (Qualifikation § 8 LuftSiG, Lohnsteuerklasse 1) eine Arbeitszeit von mindestens 50 % und dazu ein Mindestnettolohneinkommen von 87,8 % vom bisherigen Nettolohn (vor der Kurzarbeit).
Geschäftsführung wird wortbrüchig und will Zusagen nicht einhalten!
Der Betriebsrat hat nach Veröffentlichung dieser Securitas-Mitarbeiterinformation, die von der Geschäftsführung zugesicherten Arbeitszeiten und Mindestnettolohneinkommen in den Betriebsvereinbarungsentwurf eingearbeitet und den Arbeitgeber zu einem zügigen BV-Abschluss aufgefordert. Wir hatten uns zwischenzeitlich mit einer ver.di-Information ebenfalls dafür ausgesprochen, dass mit den zugesagten und zugesicherten Lohngarantien eine BV vereinbart werden sollte, aber vor einer möglichen Mogelpackung des Arbeitgebers gewarnt. Leider sind unsere Befürchtungen eingetroffen. Kurz nachdem der Betriebsrat die von Securitas zugesicherten Punkte in die BV eingearbeitet und dem Arbeitgeber übermittelt hatte, kam von der Geschäftsführung prompt eine Gegenreaktion. Securitas hat dann nämlich in dem überarbeiteten BV-Entwurf plötzlich nicht mehr, wie an dem Beispiel des PWK-Beschäftigten (§ 8 LuftSiG) 87,8 % vorgesehen, sondern nur noch 85 %. Das ist aber nicht alles, auch will die Geschäftsführung nichts mehr von den bereits in den Verhand-lungen geeinten Regelung zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes wissen. Securitas will den durch-schnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate (vor der Kurzarbeit) ohne die Mehrarbeitsvergütung und ohne Zuschläge berechnen – also, nur den Durchschnitt vom nackten Regelentgelt. Securitas lässt die Belegschaft und den Betriebsrat im Glauben, dass man von der gleichen Berechnung ausginge und weicht aber in der juristischen Formulierung beim entscheidenden Paragraphen in der BV klar zum Nachteil der Beschäftigten ab. Mit dieser Vorgehensweise verliert der Arbeitgeber bei der Belegschaft jegliche Glaubwürdigkeit. Der Betriebsrat und die Belegschaft erwarten die Umsetzung der vom Arbeit-geber in den Verhandlungen und in der Mitarbeiterinformation zugesicherten Arbeitszeit- und Lohn-garantien. Am Dienstag (28.04.2020) hat die Geschäftsführung in einer weiteren Verhandlungsrunde mit dem Betriebsrat die Möglichkeit, den Beschäftigten zu beweisen, dass die Zusagen auch tatsächlich in die BV niedergeschrieben und umgesetzt werden. Mittlerweile hat sich sogar die Politik bewegt und erhöht das Kurzarbeitergeld, aber bei Securitas immer noch Fehlanzeige. Der Betriebsrat verlangt auch eine BV-Regelung zum Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen für die Kurzarbeitsphase. Auch hierzu gibt es keine klare Zusicherung von der Securitas-Geschäftsführung.