von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Klüh Security GmbH
Flughafen Düsseldorf: Eingruppierungsklage gegen Klüh Security vor dem Arbeitsgericht erfolgreich!
Luftsicherheitskontrollpersonal setzt sich gegen Klüh Security GmbH durch – Tarifvertrag gilt verbindlich und die Eingruppierung nach überwiegender Tätigkeit muss erfolgen!
Düsseldorf, Juni 2025 – Ein wichtiger juristischer Erfolg für Beschäftigte in der Luftsicherheit und ein klares Signal an die Arbeitgeber: Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat in erster Instanz einer Mitarbeiterin von der Sicherheitsfirma Klüh Security GmbH am Flughafen Düsseldorf bei ihrer Eingruppierungsklage vollumfänglich Recht gegeben. Flughafen Düsseldorf: Eingruppierungsklage gegen Klüh Security erfolgreich! weiterlesen