Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf: Bundespolizei bestätigt Personalreduzierung und spricht plötzlich über Flugticketpreise

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

Flughafen Düsseldorf: Bundespolizei bestätigt gegenüber der Presse die Personalreduzierung in der Fluggastkontrolle und spricht plötzlich über Flugticketpreise

Während die Bundespolizei über Kosten spricht, kämpfen wir als Gewerkschaft ver.di NRW für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten!

Als Gewerkschaft ver.di NRW berichten wir seit mehreren Monaten über die zunehmende Arbeitsverdichtung in der Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf. Ausgangspunkt ist die Entscheidung der Bundespolizei, die Personalstärke in den Sicherheitskontrolllinien zu reduzieren und die beauftragte Sicherheitsfirma DSW zur Umsetzung dieser Vorgabe aufzufordern.

Die Folgen erleben die Beschäftigten jeden Tag unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz. Die Arbeit wird auf weniger Schultern verteilt, die einzelnen Kontrollpositionen müssen enger aufeinander abgestimmt werden und schon kurze Abwesenheiten beeinträchtigen die Abläufe.

In unserem Beitrag (veröffentlicht am 07. Juli 2026) „Griff ins Klo“ haben wir bereits beschrieben, dass selbst notwendige Toilettengänge zu einem organisatorischen Problem werden können. Verlässt eine Kollegin oder ein Kollege die Kontrolllinie vorübergehend und können einzelne Positionen deshalb nicht mehr besetzt werden, geraten Abläufe ins Stocken oder Kontrollspuren müssen zeitweise geschlossen werden.

Nicht der Toilettengang ist das Problem. Das Problem ist eine Personalplanung, die so knapp bemessen ist, dass selbst eine kurze Abwesenheit nicht mehr aufgefangen werden kann. Dies zeigt deutlich, dass die derzeitige Personalstärke den tatsächlichen Anforderungen der Arbeit nicht gerecht wird.

Gegenüber ver.di keine Erklärung, gegenüber der Presse eine öffentliche Begründung

Als Gewerkschaft ver.di NRW haben wir uns mehrfach an die Bundespolizei gewandt und eine nachvollziehbare Begründung für die Personalreduzierung verlangt. Wir wollten erfahren, auf welcher fachlichen Grundlage die bisherige Normalbesetzung abgesenkt wurde und wie die Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Beschäftigten bewertet worden sind.

Eine nachvollziehbare Antwort haben wir von der Bundespolizei nicht erhalten.

Umso bemerkenswerter ist es, dass die Bundespolizei die Personalreduzierung nun gegenüber der Rheinischen Post (24.07.2026) öffentlich bestätigt und begründet hat.

Ein Sprecher der zuständigen Bundespolizeidirektion erklärte:

„Wir haben im Zuge unserer obliegenden Fachaufsicht festgestellt, dass der Personalansatz in den Sicherheitskontrolllinien aufgrund der definierten Arbeitsfolgeprozesse zu hoch war.“

Nach Darstellung der Bundespolizei sei mehr Personal eingesetzt worden, als tatsächlich erforderlich gewesen sei. Dadurch seien höhere Personalkosten entstanden, die sich auf die Luftsicherheitsgebühr und damit auch auf die Flugticketpreise ausgewirkt hätten.

Damit führt die Bundespolizei erstmals öffentlich Kostenargumente zur Begründung der Personalreduzierung an.

Der Maßstab muss die Luftsicherheit sein, nicht der Flugticketpreis

Diese Argumentation lehnen wir als Gewerkschaft ver.di NRW ab.

Die Luftsicherheitskontrollen sind keine gewöhnliche wirtschaftliche Dienstleistung. Sie sind eine hoheitliche Sicherheitsaufgabe des Staates. Die Bundespolizei trägt die Verantwortung für die Organisation, Aufsicht und Qualität der Personen- und Handgepäckkontrollen.

Von den Beschäftigten wird zu Recht erwartet, dass sie ihre Tätigkeit jederzeit mit höchster Aufmerksamkeit, Konzentration und Zuverlässigkeit ausüben. Wer derart hohe Anforderungen an die Beschäftigten stellt, muss dafür sorgen, dass auch die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen diesen Anforderungen gerecht werden.

Der entscheidende Maßstab für die Personalbesetzung muss die sichere und qualitativ hochwertige Durchführung der Luftsicherheitskontrollen sein – und nicht die Frage, ob sich durch weniger Personal Kosten reduzieren oder Auswirkungen auf Flugticketpreise begrenzen lassen.

Die Luftsicherheitsgebühr am Flughafen Düsseldorf betrug bis zum 31. Dezember 2025 10,45 Euro. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 10,73 Euro. Sie wurde damit um lediglich 28 Cent erhöht.

Diese Zahl ist nicht der Kern unserer Kritik. Sie verdeutlicht aber, wie befremdlich es ist, dass die Bundespolizei die Personalstärke in den Kontrolllinien öffentlich mit Flugticketpreisen in Verbindung bringt.

Als Gewerkschaft ver.di NRW erwarten wir von der Bundespolizei einen klaren Fokus auf die Luftsicherheit, die Qualität der Kontrollen und die dafür notwendigen Arbeitsbedingungen.

Reduzierung der Personalstärke bedeutet Arbeitsverdichtung

Die Bundespolizei betont gegenüber der Rheinischen Post, die Reduzierung des Personals habe weder Einfluss auf die Gesamtdauer der Personen- und Handgepäckkontrolle noch auf die Sicherheit.

Diese Aussage ändert nichts an der Realität in den Kontrolllinien.

Wenn weniger Beschäftigte dieselben Arbeitsabläufe bewältigen müssen und gleichzeitig weder die Kontrolldauer noch die Qualität beeinträchtigt werden dürfen, wird die Arbeit zwangsläufig verdichtet. Genau diese Arbeitsverdichtung schildern uns die Kolleginnen und Kollegen seit Monaten.

Entscheidend ist nicht nur, ob eine Kontrolllinie rechnerisch betrieben werden kann. Entscheidend ist, unter welchen Bedingungen die Beschäftigten dieses Ergebnis erreichen müssen und ob sie ihre hochkonzentrierte Tätigkeit dauerhaft gesund ausüben können.

Eine Personalplanung muss notwendige Toilettengänge, Pausen, kurzfristige Ausfälle und Belastungsspitzen berücksichtigen. Sie darf nicht so knapp bemessen sein, dass jede Abweichung vom vorgesehenen Ablauf sofort zusätzlichen Druck auf die verbleibenden Beschäftigten ausübt.

Die tatsächlichen Arbeitsbedingungen lassen sich nicht allein anhand theoretisch definierter Arbeitsfolgeprozesse bewerten. Maßgeblich sind die Erfahrungen der Beschäftigten, die täglich an den Sicherheitskontrolllinien arbeiten.

Nach dem EU-Audit wären bessere Bedingungen notwendig gewesen

Besonders kritisch bewerten wir die Personalreduzierung vor dem Hintergrund des EU-Audits im vergangenen Jahr.

Nach den hierzu bekannt gewordenen Erkenntnissen wurden am Flughafen Düsseldorf in der Luftsicherheit Mängel festgestellt. In der Folge wurden zusätzliche Anforderungen und verstärkte Nachkontrollen angeordnet. 

Die richtige Konsequenz daraus wäre gewesen, die Beschäftigten besser auf die hohen und weiter steigenden Anforderungen vorzubereiten und sie bei der sicheren Aufgabenerfüllung stärker zu unterstützen.

Dazu gehören ausreichende und regelmäßige Schulungsmöglichkeiten.

Dazu gehören Arbeitsabläufe, die eine konzentrierte und sorgfältige Durchführung der Kontrollen ermöglichen.

Und dazu gehört eine Personalausstattung, die der hohen Verantwortung dieser Tätigkeit gerecht wird.

Statt die Arbeitsbedingungen zu verbessern und mehr Unterstützung zu schaffen, wird die Personalstärke in den Kontrolllinien reduziert. Gleichzeitig argumentiert die Bundespolizei öffentlich mit Personalkosten, Luftsicherheitsgebühren und Flugticketpreisen.

Als Gewerkschaft ver.di NRW sehen wir darin den falschen Schluss aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres.

Wer die Qualität der Kontrollen verbessern will, darf die Bedingungen, unter denen diese Kontrollen stattfinden, nicht verschlechtern.

Wir wollen die Normalbesetzung in der Fluggastkontrolle zurück

Als Gewerkschaft ver.di NRW lassen wir uns nicht auf eine Diskussion darüber ein, mit wie wenig Personal eine Sicherheitskontrolllinie gerade noch betrieben werden kann.

Wir wollen keine Personalplanung, die sich an einer rechnerischen Mindestbesetzung orientiert.

Wir fordern die Rückkehr zur bewährten Normalbesetzung.

Die Normalbesetzung hat über Jahre gewährleistet, dass sich die Beschäftigten innerhalb der Kontrolllinie gegenseitig entlasten konnten. Sie hat Belastungsspitzen und Standzeiten abgefedert und dazu beigetragen, die anspruchsvollen Kontrollaufgaben dauerhaft mit der notwendigen Aufmerksamkeit und Konzentration zu erfüllen.

Eine dauerhaft abgesenkte Personalstärke erhöht dagegen den Druck auf die Beschäftigten. Notwendige Toilettengänge, Pausen oder kurzfristige Ausfälle werden dann unmittelbar zu einem Problem für den gesamten Ablauf.

Eine solche Personalplanung lehnen wir ab.

Die Beschäftigten müssen gesund bleiben und ihre hochverantwortliche Aufgabe dauerhaft konzentriert ausführen können. Daran müssen die Bundespolizei und der beauftragte Dienstleister dasselbe Interesse haben wie die Beschäftigten, der Betriebsrat und die Gewerkschaft ver.di NRW.

Arbeitsschutz lässt sich nicht einfach per Ferndiagnose beurteilen

Gegenüber der Rheinischen Post erklärte die Bundespolizei außerdem:

„Im Übrigen wurden und werden selbstverständlich alle Arbeitsschutzvorschriften eingehalten.“

Als Gewerkschaft ver.di NRW halten wir diese pauschale Aussage und Ferndiagnose für nicht überzeugend.

Eine belastbare Bewertung der Arbeitsschutzsituation setzt voraus, dass die tatsächlichen Arbeitsbedingungen an den Kontrolllinien betrachtet und die Erfahrungen der Beschäftigten einbezogen werden. Dazu gehören die Auswirkungen der reduzierten Personalstärke auf Arbeitsdichte, Konzentration, Pausen, Toilettengänge sowie auf die körperliche und psychische Belastung.

Arbeitsschutz bedeutet nicht nur, einzelne gesetzliche Mindestvorgaben formal einzuhalten. Arbeitsschutz verlangt, die konkreten Arbeitsbedingungen zu beurteilen, Belastungen frühzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verringerung zu treffen.

Wer Personalstärken reduziert und Arbeitsabläufe verändert, muss die Folgen für die Beschäftigten umfassend bewerten. Eine rechnerisch definierte Mindestbesetzung ist kein Beleg dafür, dass die tatsächlichen Arbeitsbedingungen gesundheitlich unbedenklich sind.

Die Bundespolizei sollte deshalb nicht nur pauschal die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften erklären. Sie sollte das direkte Gespräch mit den Beschäftigten und dem Betriebsrat suchen und sich selbst ein Bild von den Bedingungen an den Kontrolllinien machen.

Selbst der Dienstleister DSW sieht Verbesserungsbedarf

Die pauschale Darstellung der Bundespolizei wird zudem durch eine Mitarbeiterinformation des beauftragten Sicherheitsdienstleisters DSW relativiert.

Darin wird ausdrücklich festgestellt, dass die aktuelle Situation für alle Beteiligten „nicht ideal sei“ und an Lösungen gearbeitet werde.

Wenn selbst der beauftragte Dienstleister DSW einräumt, dass die derzeitige Situation „nicht ideal ist“, belegt dies den bestehenden Verbesserungsbedarf.

Die Belastungen dürfen deshalb nicht pauschal für unbedenklich erklärt oder allein anhand theoretischer Personalmodelle bewertet werden. Die Hinweise der Beschäftigten müssen ernst genommen und die tatsächlichen Bedingungen in den Kontrolllinien untersucht werden.

Als Gewerkschaft ver.di NRW erwarten wir, dass die Bundespolizei die Erfahrungen der Beschäftigten in ihre Entscheidungen einbezieht. Die Kolleginnen und Kollegen können aus ihrer täglichen Arbeit sehr genau beschreiben, welche Folgen die Personalreduzierung für Arbeitsabläufe, Konzentration, Pausen und notwendige Toilettengänge hat.

Verbesserungen wurden gemeinsam erkämpft

Unsere Erfahrungen zeigen deutlich: Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sind nicht von allein entstanden.

Sie wurden durch eine starke und engagierte Betriebsratsarbeit erreicht.

Sie wurden durch die Gewerkschaftsarbeit unterstützt und durchgesetzt.

Und sie wurden vor allem durch Beschäftigte ermöglicht, die Belastungen, organisatorische Defizite und konkrete Missstände nicht hingenommen, sondern angesprochen und dokumentiert haben.

Dabei haben Überlastungsanzeigen eine wichtige Rolle gespielt. Durch sie wurden Probleme sichtbar gemacht und die Verantwortlichen aufgefordert, sich mit den tatsächlichen Arbeitsbedingungen auseinanderzusetzen.

Auf diesem Weg konnten die Arbeitsbedingungen in der Vergangenheit Stück für Stück verbessert werden.

Diese gemeinsam erreichten Verbesserungen dürfen nicht wieder zurückgenommen werden.

Wenn Personalstärken abgesenkt, Arbeitsabläufe verdichtet und bestehende Entlastungen beseitigt werden, müssen Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft gemeinsam handeln.

Überlastungsanzeigen adressieren die Verantwortung an die richtige Stelle

Überlastungsanzeigen sind kein Angriff auf einzelne Kolleginnen, Kollegen oder Führungskräfte.

Sie sind ein wichtiges Instrument, um personelle Unterbesetzung, Arbeitsverdichtung, organisatorische Defizite und daraus entstehende Belastungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Überlastungsanzeigen dokumentieren, wenn Zeitdruck, Arbeitsverdichtung oder körperliche und psychische Belastungen eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Kontrollen erschweren.

Damit wird die Verantwortung an die richtige Stelle adressiert.

Die Beschäftigten entscheiden nicht über die Personalstärke.

Sie entscheiden nicht über die Arbeitsorganisation.

Sie entscheiden nicht darüber, wie viele Kontrollpositionen mit wie vielen Personen betrieben werden.

Diese Entscheidungen treffen der Arbeitgeber DSW und die für Organisation, Fachaufsicht und Rahmenbedingungen verantwortlichen Stellen (Bundesinnenministerium, Bundespolizei).

Wichtig ist aber: Wer eine Überlastung dokumentiert, übernimmt nicht die Verantwortung für das Problem. Er sorgt dafür, dass das Problem dort bekannt wird, wo die Verantwortung für seine Lösung liegt.

Wir müssen das Heft selbst in die Hand nehmen – Hunderte Überlastungsanzeigen sind die Antwort!

Die vergangenen Monate haben erneut gezeigt, dass Verbesserungen der Arbeitsbedingungen nicht von allein entstehen.

Sie wurden in der Vergangenheit durch eine geschlossene und kämpferische Belegschaft, engagierte Betriebsratsarbeit und den beharrlichen Einsatz von ver.di erreicht. Genau dieses gemeinsame Engagement hat dazu beigetragen, Missstände sichtbar zu machen und konkrete Verbesserungen für die Beschäftigten durchzusetzen.

Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen.

Unser Appell an alle Kolleginnen und Kollegen lautet deshalb:

Dokumentiert Überlastungen konsequent. Nutzt Überlastungsanzeigen, um personelle Unterbesetzungen, Arbeitsverdichtung und organisatorische Probleme nachvollziehbar festzuhalten. Überlastungsanzeigen sind ein wichtiges Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie knüpfen an die Pflichten und Rechte der Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz an und sorgen dafür, dass Belastungen und Gefährdungen dort dokumentiert werden, wo die Verantwortung für Personalplanung, Arbeitsorganisation und sichere Arbeitsbedingungen liegt.

Nur eine geschlossene Belegschaft, ein engagierter Betriebsrat und eine starke Gewerkschaft können dauerhaft dafür sorgen, dass Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert, sondern weiter verbessert werden.

Dafür werden wir uns als Gewerkschaft ver.di NRW gemeinsam mit den Beschäftigten und dem Betriebsrat am Flughafen Düsseldorf weiterhin mit Nachdruck einsetzen und für gute, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen kämpfen.

Luftsicherheit braucht dringend bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen!