Flughafen Düsseldorf: Bundespolizei-Maßnahme in der Fluggastkontrolle – im wahrsten Sinne des Wortes ein Griff ins Klo!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

Arbeitsverdichtung in der Fluggastkontrolle!

Flughafen Düsseldorf: Bundespolizei-Maßnahme in der Fluggastkontrolle – im wahrsten Sinne des Wortes ein Griff ins Klo!

Bereits vor wenigen Wochen haben wir darüber berichtet, dass die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf die Personalstärke der Kontrollteams reduziert und damit eine erhebliche Arbeitsverdichtung in der Fluggastkontrolle ausgelöst hat.

👉 Unseren ersten Bericht findet ihr hier:
https://luftsicherheit-nrw.de/flughafen-duesseldorf-bundespolizei-ordnet-arbeitsverdichtung-in-der-fluggastkontrolle-an/

Schon damals haben wir davor gewarnt, dass diese Entscheidung zwangsläufig Folgen für die Beschäftigten haben wird. Heute müssen wir feststellen: Genau diese Folgen treten nun ein. Und sie reichen mittlerweile bis zu den Toilettengängen der Kolleginnen und Kollegen.

Der aktuelle Umgang mit der Situation ist aus unserer Sicht im wahrsten Sinne des Wortes ein Griff ins Klo.

Weniger Personal bedeutet mehr Belastung!

Die Bundespolizei hat die Personalstärke der Kontrollteams reduziert. Die Arbeit ist dadurch jedoch keineswegs weniger geworden. Im Gegenteil: Die gleiche Zahl an Fluggästen muss nun mit weniger Beschäftigten in den jeweiligen Kontrollteams abgefertigt werden. Gleichzeitig bleiben die Anforderungen unverändert hoch.

Die Beschäftigten stehen täglich unter erheblichem Druck. Sie werden regelmäßig rezertifiziert, müssen offene und verdeckte Tests bestehen und tragen jederzeit Verantwortung für die Sicherheit des Luftverkehrs. Jeder Fehler kann erhebliche Konsequenzen haben.

Anstatt diese ohnehin hohe psychische Belastung zu berücksichtigen, wird sie durch die Reduzierung der Personalstärke der Kontrollteams weiter verschärft.

Aus unserer Sicht ist das der völlig falsche Weg.

Harndrang gegen Sparzwang!

Wie weit diese Fehlentscheidung der Bundespolizei inzwischen reicht, zeigt eine aktuelle Mitarbeiterinformation des Arbeitgebers DSW. Darin werden die Beschäftigten aufgefordert, sich künftig beim Verlassen der Kontrollposition, insbesondere bei Toilettengängen, bei der zuständigen Aufsichtskraft ab- und anschließend wieder anzumelden.

Begründet wird dies damit, dass es in den vergangenen Tagen mehrfach zu Stillständen einzelner Kontrollspuren gekommen sei, weil angeblich mehrere Beschäftigte gleichzeitig die Toilette aufgesucht hätten.

Allein diese Mitteilung spricht Bände.

Wenn bereits ein normaler Toilettengang dazu führt, dass einzelne Kontrollpositionen innerhalb eines Kontrollteams nicht mehr besetzt sind und die Bundespolizei deshalb Kontrollstellen zeitweise anhalten oder schließen muss, liegt das Problem nicht bei den Beschäftigten. Das eigentliche Problem ist eine Personalplanung, die keinerlei personelle Reserven mehr zulässt.

Gerade bei den derzeit hohen Temperaturen gehört es zum Gesundheitsschutz, ausreichend zu trinken. Dass Beschäftigte dadurch häufiger eine Toilette aufsuchen müssen, ist völlig normal und darf ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Hinzu kommt, dass an den einzelnen Terminals nur eine begrenzte Anzahl von Personaltoiletten zur Verfügung steht und dadurch zusätzliche Wege oder Wartezeiten entstehen können.

Wer eine Personalplanung schafft, die bereits durch einen normalen Toilettengang aus dem Gleichgewicht gerät, hat nicht zu viele Toilettengänge – sondern zu wenig Personal in den Kontrollteams.

Die nächste Kehrtwende!

Noch bemerkenswerter ist eine weitere interne Information an Führungskräfte, die uns aus der Belegschaft bekannt geworden ist.

Danach sollen Kontrollspuren bei einer vorübergehenden Unterbesetzung aufgrund von Toilettengängen künftig grundsätzlich nicht mehr geschlossen oder gestoppt werden. Stattdessen sollen die Kontrollspuren trotz geringerer Personalstärke weiter betrieben werden.

Genau an dieser Stelle wird der Widerspruch besonders deutlich.

Zunächst werden Beschäftigte verpflichtet, Toilettengänge zu koordinieren, um Unterbesetzungen zu vermeiden. Anschließend soll dieselbe Kontrollspur trotz Unterbesetzung weiterlaufen.

Diese Entwicklung wirkt nicht durchdacht. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass versucht wird, die Folgen einer aus unserer Sicht falschen Entscheidung organisatorisch aufzufangen, anstatt deren Ursachen zu beseitigen.

Wenn bisher eine bestimmte Personalstärke erforderlich war, um eine Kontrollspur sicher zu betreiben, weshalb soll dies plötzlich nicht mehr gelten?

Für die Beschäftigten entsteht der Eindruck, dass die Folgen der Personalreduzierung mit immer neuen organisatorischen Notlösungen kompensiert werden sollen, anstatt die eigentliche Ursache zu beseitigen.

Aus den Fehlern lernen? Leider das Gegenteil!

Im vergangenen Jahr wurden die Abläufe der Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf im Rahmen eines EU-Audits überprüft. Dabei wurden Mängel festgestellt. Für uns war jedoch immer klar: Diese Mängel sind nicht den Beschäftigten anzulasten. Die Kolleginnen und Kollegen leisten unter schwierigen Bedingungen jeden Tag verantwortungsvolle Arbeit und tragen mit großem Engagement zur Sicherheit des Luftverkehrs bei.

Die eigentlichen Herausforderungen liegen vielmehr in den Rahmenbedingungen. Gute Luftsicherheit braucht ausreichend Zeit für Aus- und Fortbildung, funktionierende Arbeitsabläufe und vor allem ausreichend Personal in den Kontrollteams.

Gerade deshalb ist die aktuelle Entwicklung für uns nicht nachvollziehbar. Anstatt aus den Erkenntnissen des EU-Audits die richtigen Konsequenzen zu ziehen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, werden die Personalstärken der Kontrollteams weiter reduziert.

Dabei möchten wir eines ganz deutlich klarstellen: Wir führen keine Debatte über Mindestbesetzungen.

Über viele Jahre wurden die Kontrollteams am Flughafen Düsseldorf mit der bewährten Regelbesetzung von zwölf Luftsicherheitskontrollkräften betrieben. Diese Regelbesetzung hat sich in der Praxis bewährt. Nun wurde die Personalstärke auf zehn Beschäftigte reduziert.

Genau diese Entscheidung kritisieren wir.

Unser Ziel ist deshalb nicht eine Diskussion darüber, wie wenig Personal gerade noch ausreicht. Unser Ziel ist die Rückkehr zur bewährten Regelbesetzung der Kontrollteams. Nur so lassen sich Sicherheit, Gesundheitsschutz und ein funktionierender Arbeitsablauf dauerhaft miteinander vereinbaren.

Hohe Verantwortung verlangt gute Arbeitsbedingungen – keine Sparmaßnahmen!

Die Luftsicherheitskontrolle gehört zu den verantwortungsvollsten Tätigkeiten im Sicherheitsbereich. Die Beschäftigten tragen täglich Verantwortung für die Sicherheit von Millionen Fluggästen. Höchste Konzentration, permanente Aufmerksamkeit und absolute Zuverlässigkeit sind unverzichtbar.

Gerade deshalb müssen sie unter Bedingungen arbeiten können, die konzentriertes und fehlerfreies Arbeiten überhaupt ermöglichen.

Arbeitsverdichtung bewirkt jedoch genau das Gegenteil.

Aus unserer Sicht entsteht der Eindruck, dass wirtschaftliche Erwägungen inzwischen stärker berücksichtigt werden als der Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Eine hoheitliche Sicherheitsaufgabe darf jedoch nicht unter dem Druck möglichst knapper Personalbemessung organisiert werden.

Beschäftigte sind nicht schutzlos und müssen Überlastungen nicht schweigend hinnehmen – sie sollten sich wehren!

Niemand aus der Belegschaft muss eine dauerhafte Überlastung durch Arbeitsverdichtung einfach hinnehmen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Beschäftigte sogar dazu, auf erkannte Gefahren hinzuweisen. § 16 Arbeitsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Beschäftigte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen sollen.

Genau hierfür gibt es die sogenannte Überlastungs- beziehungsweise Gefährdungsanzeige.

Eine solche Anzeige bedeutet ausdrücklich nicht, dass Beschäftigte ihre Arbeit verweigern. Im Gegenteil: Sie erfüllen ihre Aufgaben weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen. Gleichzeitig machen sie aber deutlich, dass die bestehenden Arbeitsbedingungen aus ihrer Sicht zu einer Überlastung führen und dadurch Risiken für Sicherheit und Gesundheit entstehen können.

Damit wird die Verantwortung dorthin zurückgegeben, wo sie hingehört – zum Arbeitgeber DSW und zur Bundespolizei, die diese Arbeitsorganisation vorgibt.

📌 Was ist eine Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeige? Eine Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber, wenn Beschäftigte aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen Gefahren für ihre Gesundheit oder für einen ordnungsgemäßen und sicheren Arbeitsablauf erkennen. Sie dient nicht dazu, die Arbeit zu verweigern, sondern den Arbeitgeber auf bestehende Risiken hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig dokumentieren Beschäftigte damit, dass sie ihre Bedenken rechtzeitig angezeigt haben. Wichtig zu wissen: Beschäftigte dürfen wegen einer berechtigten Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige grundsätzlich nicht benachteiligt oder gemaßregelt werden. Wer auf Gefahren für Sicherheit und Gesundheit hinweist, handelt im Interesse des Arbeitsschutzes und erfüllt damit zugleich seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten. Eine Überlastungsanzeige ist deshalb kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Zeichen von Verantwortung – gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, den Fluggästen und der eigenen Gesundheit. Wer Unterstützung bei der Formulierung einer Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige benötigt, kann sich jederzeit an uns (Gewerkschaft ver.di) wenden.

Unsere Forderung ist eindeutig!

Für uns ist die Konsequenz aus den aktuellen Entwicklungen eindeutig: Die Bundespolizei und der Arbeitgeber DSW müssen die Arbeitsverdichtung in der Fluggastkontrolle beenden und zur bewährten Regelbesetzung der Kontrollteams zurückkehren. Gesundheitsschutz und Luftsicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Organisatorische Notlösungen ersetzen kein fehlendes Personal und lösen das eigentliche Problem nicht.

Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen müssen ernst genommen werden. Sie sind kein Störfaktor, sondern ein wichtiges Instrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie zeigen auf, dass Beschäftigte unter Bedingungen arbeiten, die aus ihrer Sicht nicht länger akzeptabel sind und deren Ursachen beseitigt werden müssen.

Wer von den Beschäftigten jeden Tag höchste Aufmerksamkeit, maximale Konzentration und absolute Verantwortung verlangt, muss auch bereit sein, die personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Luftsicherheit braucht Verantwortung – nicht Personalabbau. Wer höchste Sicherheit erwartet, muss den Beschäftigten auch die Arbeitsbedingungen geben, die sie dafür benötigen. Deshalb fordern wir die Rückkehr zur bewährten Regelbesetzung der Kontrollteams.

Die Kolleginnen und Kollegen in der Luftsicherheit leisten jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit an unseren Flughäfen. Sie verdienen Respekt, ausreichend Personal und gute Arbeitsbedingungen. Nicht noch mehr Arbeitsverdichtung.

Schluss mit schlechten Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Luftsicherheit!