Bundestarifkommission Aviation
Tarifverhandlungen für Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrflughäfen werden am 8. Februar 2022 fortgesetzt!
ver.di fordert für das erste Quartal eine steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 530 €!
Der Auftakt zu den Entgeltverhandlungen für die Sicherheits- und Servicekräfte in der Luftsicherheit hat am 24. Januar 2022 in Berlin stattgefunden.
Für die Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen hat ver.di eine Lohnerhöhung von
mindestens einem Euro pro Stunde bei einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Darüber hinaus soll in der Tarifrunde der Lohn für die Sicherheitskräfte Fracht und Personal/Warenkontrolle mit behördlicher Prüfung auf das Niveau der Luftsicherheitsassistenten (Fluggastkontrolle) nach dem Grundsatz gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit angehoben werden.
Für die Sicherheitskräfte in der Bordkartenkontrolle, in der Sicherung von sicherheitsempfindlichen Bereichen, in der Flugzeugbewachung u.a. mit Qualifizierung und bestandener Prüfung sowie in der Dokumentenkontrolle soll bundesweit das gleiche Stundenentgelt gezahlt werden. Das Stundenentgelt soll auf das höchste Entgeltniveau angeglichen werden. Auch die für die Dauer von bis zu 24 Monaten niedrigere Bezahlung von
Sicherheitskräften beim Berufseinstieg soll abgeschafft werden. Eine solche Regelung istangesichts des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften nicht mehr zeitgemäß. Die Entgelte für Beschäftigte mit Monatsentgelten sind entsprechend den Forderungen für die Stundenentgelte zu erhöhen. ver.di fordert zudem eine Mitgliedervorteilsregelung.
Begründet hat ver.di die Forderungen mit der wirtschaftlichen Entwicklung (gestiegene Produtivität, Wirtschaftswachstum und Preissteigerungen). Für die Gewinnung von qualifiziertem Personal und die Konkurrenzfähigkeit der Branche muss der Lohn weiter ansteigen, auch jetzt in der Coronakrise des Luftverkehrs. Jetzt in das Personal zu investieren, schafft eine sichere Zukunft.
Der Arbeitgeberverband BDLS hält aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen die Forderungen von ver.di für unrealistisch und lehnte insbesondere eine schnelle Angleichung der Entgelte für die neuen Bundesländer ab. Auch die Forderung eine bundesweit gleiche Bezahlung von gleichen Tätigkeiten in der EG III sei völlig überzogen.
Der BDLS unterbreitete trotzdem ein erstes Angebot:
* Laufzeit von 2 Jahren – ohne rückwirkende Lohnsteigerung;
* Lohnsteigerung von 30 Cent pro Std. für 12 Monate und danach nochmals 30 Cent pro Std. für 12 Monate für alle Entgeltgruppen mit Ausnahmen.
* Ausnahmen mit einer Lohnsteigerung von 40 Cent pro Std. für 12 Monate und danach nochmals 40 Cent für 12 Monate für
– die EG II in Bayern (außer München), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, SachsenAnhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie
– die EG III in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland;
* Kein Angebot zur Abschaffung der niedrigeren Probezeit- und Einstiegslöhne und Kein Angebot für Beschäftigte mit Monatsentgelten und kein Angebot für eine Mitgliedervorteilsregelung.
Das Angebot vom BDLS mit einer Laufzeit von 2 Jahren führt unter Berücksichtigung der aktuellen und prognostizierten Preissteigerungen zu einem Reallohnverlust. Die angebotenen Angleichungsschritte der Entgelte Ost an das Westniveau sowie der regionalen Entgelte an das höchste Entgeltniveau sind völlig unzureichend. Deshalb hält ver.di alle Forderungen in vollem Umfang aufrecht!
Der BDLS lehnte eine rückwirkende Lohnerhöhung ab Januar 2022 ab, da sie diese Kosten nicht refinanziert bekommen würden. Dies sei in den Verträgen mit den Auftraggebern so geregelt. ver.di hat die Einsicht in die Verträge verlangt und deutlich gemacht, dass es in der Tarifarbeit üblich sei, Löhne auch rückwirkend zu erhöhen. Falls der Ausschluss einer rückwirkenden Refinanzierung von tariflichen Lohnsteigerungen Bestandteil der Verträge sei, müsse dies politisch angegangen werden, da damit die Rechte der Tarifvertragsparteien beschnitten werden.
ver.di hat daraufhin vorgeschlagen, den Streit jetzt nicht weiter auszutragen, da es möglich sei, für das erste Quartal eine steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 530 € schon in dieser Verhandlungsrunde am 24.01. zu vereinbaren und danach die Löhne zu erhöhen.
Der BDLS sah sich in dieser Verhandlungsrunde nicht in der Lage eine Corona-Prämie für die Beschäftigten zu vereinbaren.
Die Verhandlungen werden am 8. Februar 2022 fortgesetzt. Jede Forderung bei einer Tarifrunde muss gegen die Arbeitgeber durchgesetzt werden. Dafür brauchen wir Deine aktive Unterstützung!
Gute Arbeit – Gute Leute – Gutes Geld!