Sicherheits- und Servicepersonal an Flughäfen unterliegen einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Diese Prüfung ist notwendig, um den Zugang zu sensiblen Bereichen an Flughäfen zu erhalten. Im Zusammenhang mit der Wiederholungsüberprüfung der ZÜP (alle fünf Jahre) kommt es jedoch auch zu Problemen. Hierbei sollten die Beschäftigten unbedingt die Vorschrift in § 5 Abs. 2 Satz 2 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) kennen und beachten.Luftsicherheitsbranche: Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenpersonal – Rechte wahren, Fristen kennen! weiterlesen →
Ein erfolgreiches Streikjahr 2024 mit sehr vielen Stunden Arbeitskampf an den NRW-Flughäfen geht zu Ende – Das Arbeitskampfjahr 2025 kann jetzt kommen!
Ein historisches Jahr 2024: Luftsicherheitsfachkräfte streikten zum ersten Mal überhaupt an den Flughäfen Dortmund und Weeze für höhere Löhne!
Ein weiteres Jahr mit vielen Arbeitskämpfen, betrieblichen Konflikten und unzuverlässigen privaten Sicherheitsfirmen neigt sich dem Ende zu. Wir haben Anfang 2024 gemeinsam für höhere Löhne gekämpft. Mit sehr vielen Stunden Arbeitskampf konnten wir unsere Forderungen in der Tarifrunde Anfang 2024 erfolgreich durchsetzen.Streikjahr 2024 geht zu Ende – Arbeitskampfjahr 2025 kann jetzt kommen! weiterlesen →
Winterzeit an den Verkehrsflughäfen: Niedrige Temperaturen am Arbeitsplatz!
Der Winter rückt näher, und die Temperaturen gehen runter. Doch was tun, wenn es auch am Arbeitsplatz kälter wird? Welche Rechte haben Beschäftigte, die am Arbeitsplatz frieren?Verkehrsflughäfen: Kälte am Arbeitsplatz! weiterlesen →
Luftsicherheitsbranche: Tarifergebnis unter Dach und Fach! Entgelttarifvertrag unterschrieben!
Der neue Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen ist von beiden Seiten (ver.di und BDLS) unterschrieben. Die Sicherheitsunternehmen haben jetzt keinen Grund mehr die Umsetzung des Tarifergebnisses weiter zu verzögern. Luftsicherheit: Entgelttarifvertrag ist unterschrieben! weiterlesen →
Luftsicherheit: Für Arbeit an Ostertagen wird nichts geschenkt – alles muss hart erkämpft werden!
Es gibt Erneuerungen zu Ostern 2024 in der Luftsicherheitsbranche! Ostersonntag ist bekanntlich kein gesetzlicher Feiertag. Daher wurde dieser Arbeitstag bisher an den Flughäfen lediglich mit dem Sonntagszuschlag (40 %) vergütet. Damit ist jetzt Schluss – wir haben für diesen Arbeitstag einen tarifvertraglichen Zuschlag in Höhe von 125 Prozent erkämpft und durchgesetzt! Einen Zuschlag in Höhe von 125 Prozent gibt es auch für den Pfingstsonntag (kein gesetzlicher Feiertag) am 19. Mai 2024!