von Özay Tarim
BDLS Mitgliedsunternehmen Klüh Security
Personalabbau bei Klüh Security am Flughafen Düsseldorf!
Schluss mit sachgrundloser Befristung!
61 Beschäftigte haben ihre Arbeit verloren, weitere 40 Beschäftigte sind gefährdet!
Seit Einführung der Kurzarbeit im April 2020 haben bereits bis jetzt 61 Kolleginnen und Kollegen bei Klüh Security am Flughafen Düsseldorf ihre Arbeitsplätze verloren. Es handelt sich bei allen, um Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis.
Die aktuelle Krise trifft insbesondere die Beschäftigten hart, die sich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befinden. Die Politik hat mit Kurzarbeit ein Instrument geschaffen, um Personalabbau zu vermeiden. Leider zeigt die betriebliche Realität ein anderes Bild. Auch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie angepasst wurden, bauen Arbeitgeber dennoch Personal ab.
Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit schützt vor betriebsbedingten Kündigungen, nicht aber bei Befristungsende!
Unmittelbar mit Beginn der Pandemie-Krise haben sich Betriebsrat und Geschäftsführung von Klüh Security auf eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit geeinigt. Diese wichtige Betriebsvereinbarung regelt u. a. die Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes auf 85 %, insbesondere aber den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen. Diese Vereinbarung schützt juristisch lediglich die Beschäftigten vor betriebsbedingten Kündigungen, nicht aber diejenigen mit Befristungsende. Kurzarbeit ist vom Gesetzgeber dafür geschaffen worden, dass insgesamt kein Personalabbau im Betrieb stattfinden soll, und zwar ohne Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Bei Klüh führt die aktuelle Situation den Sinn der Kurzarbeitsregelung damit völlig ad absurdum.
Stoppt befristete Arbeitsverhältnisse in der Luftsicherheit!
Befristete Arbeitsverträge sind alles andere als sichere Beschäftigungsverhältnisse und stellen nur eine bis zu 2 Jahren verlängerte Probezeit dar. Für die Arbeitgeber ist es damit einfacher, sich vom Personal zu trennen ohne das es dabei einer Begründung sowie einer schriftlichen Kündigung bedarf. Befristete Beschäftigung ist prekäre Beschäftigung! Wir erwarten ein politisches Umdenken und fordern deshalb vom Gesetzgeber sachgrundlose Arbeitsverträge abzuschaffen und haben auch dazu bundesweite Initiativen gestartet. Besonders in der Luftsicherheitsbranche sind befristete Arbeitsverträge inakzeptabel, weil u.a. durch Personalfluktuation sicherheitsrelevantes Wissen unkontrolliert in die Öffentlichkeit gelangt. Ähnliche Fälle, wie zurzeit bei Klüh, gibt es auch beispielweise am Flughafen Köln/Bonn.
Vom Personalabbau sind Sicherheits- und Servicepersonal betroffen!
Klüh Security ist im Auftrag des Flughafenbetreibers mit Sicherheits- und Servicedienstleistungen beauftragt. Zu den Luftsicherheitsaufgaben gehören beispielsweise Personal- und Warenkontrollen oder Kfz-Kontrollen. Dazu wird der Wheelchairservice (Rollstuhlservice für Fluggäste) vom Klüh Security-Servicepersonal durchgeführt. Im Zeitraum April bis Ende Juli 2020 haben bereits 61 Beschäftigte (30 vom Rollstuhlservice und 31 vom Sicherheitsbereich) am Flughafen Düsseldorf ihre Arbeitsplätze verloren. Bis Ende September 2020 stehen noch weitere 40 Beschäftigte (19 vom Rollstuhlservice und 21 vom Sicherheitsbereich) vor dem aus und müssen ebenfalls mit der Vertragsbeendigung rechnen. Klüh Security hat sich zu diesen befristet Beschäftigten noch nicht verbindlich geäußert. Der Grund ist: die fehlende Planungsicherheit bei der tatsächlichen Personalanforderung für die bevorstehenden Monate durch den Flughafenbetreiber.
Flughafen Düsseldorf als Auftraggeber in der Verantwortung!
Der Personalabbau bei Klüh Security hat zwei Verantwortliche. Neben dem Arbeitgeber Klüh Security ist auch der Flughafenbetreiber verursacher des Personalabbaus. Durch kurzfristige und drastische Reduzierungen bei der Personalanforderung bzw. mit zeitweiser Positionsstreichungen wird eine seriöse Personalplanung fast unmöglich gemacht. Der Personalabbau gleicht einem Bandenspiel wie beim Billard. Der Auftraggeber kürzt die Aufgaben und das Sicherheitsunternehmen setzt die Beschäftigten vor die Tür. Die leidtragenden sind am Ende erneut die Beschäftigten – wahrscheinlich bis Ende September 2020 dann insgesamt 101 Kolleginnen und Kollegen!
Flughafen reduziert Personalbesetzung in den Personal- und Warenkontrollen (PWK)!
Der Personalabbau ist vollkommen unnötig und wäre größtenteils vermeidbar, wenn der Flughafenbetreiber beispielsweise zumindest die Kontrollspuren in der Personal- und Warenkontrolle pro Schicht wie bisher mit 4 statt jetzt nur mit 2 Sicherheitsbeschäftigten besetzen würde. Die Personalreduzierung in den PWKs hat aber auch Folgen für die hohe Arbeitsbelastung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Kontrollspuren. Damit verbunden führt dieses auch während der Peakzeiten in den Terminals zu erheblichen Wartezeiten vor den PWKs. Unsere – für die Fluggastkontrollen zuständigen – Kolleginnen und Kollegen von DSW haben sich ebenfalls berechtigterweise über die langen Wartezeiten vor den PWKs beschwert. Teilweise haben DSW Beschäftigte dadurch zu spät ihren Dienst im Sicherheitsbereich beginnen können. Die Wartezeiten vor den PWKs sind für DSW Beschäftigte keine Arbeitszeit. Es kann aber nicht von ihnen erwartet werden, noch viel früher zur Arbeit zu erscheinen. Unsere Forderung bleibt auch hierbei: die Arbeitszeit der Fluggastkontrolleure müsste spätestens schon ab der PWK beginnen.
Wir haben umgehend mit den Flughafenverantwortlichen Kontakt aufgenommen und die vollständige Besetzung der Kontrollspuren mit Klüh Personal gefordert. Somit könnten die Wartezeiten vor den PWKs in den Terminals vermieden werden. Aber viel wichtiger ist für uns die Tatsache, dass dadurch den Luftsicherheitskontrollkräften eine Beschäftigungsgarantie geboten und der Personalabbau größtenteils gestoppt werden kann. Wir haben die Befrüchtung, dass sich dieser Personalabbau mittelfristig für den Flughafen Düsseldorf rächen wird, siehe das aktuelle Beispiel Flughafen Dortmund.