Flughafen Köln/Bonn: Clearingstelle ohne Ergebnis – Konflikt um die Eingruppierung bei IWS nicht gelöst!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen IWS Industrie- Werkschutz GmbH

Flughafen Köln/Bonn: Clearingstelle bringt keine Lösung im Konflikt zur Eingruppierung der IWS-Sicherheitskräfte im Objekt DHL

Die Beschäftigten der Sicherheitsfirma IWS im Objekt DHL am Flughafen Köln/Bonn (auch am Flughafen Frankfurt am Main) sind in einem Konflikt um ihre tarifliche Entlohnung. Die Sicherheitsfirma IWS wendet BDSW-Tarifvertrag an. Das ist aus unserer Sicht falsch, da in dem Objekt DHL eindeutig das Luftsicherheitsgesetz gilt und damit der Entgelttarifvertrag des BDLS anzuwenden ist.

Clearingstelle bringt keine Einigung – Konflikt nicht gelöst

Am 13. November 2024 fand die tarifvertraglich geregelte und paritätisch besetzte Clearingstelle statt, die von uns als ver.di und den Arbeitgebervertretern (BDLS) gemeinsam angestrebt wurde, um den Konflikt zu lösen. Leider konnte sich die Clearingstelle auf keine schriftliche Empfehlung an die Tarifvertragsparteien für eine gemeinsame Auslegung der strittigen Tarifvorschriften verständigen. Die Clearingstelle wurde ohne Einigung beendet, was die Situation für die betroffenen Sicherheitskräfte weiter offenlässt. Die Arbeitgebervertreter in der Clearingstelle waren nicht bereit die Eingruppierung der Sicherheitsmitarbeiter in der Entgeltgruppe 3 ETV-Aviation zu empfehlen. 

In der Clearingstelle bestand durchaus weitgehende Übereinstimmung, dass das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) für das Objekt DHL anzuwenden ist. Damit wäre auch der Entgelttarifvertrag des BDLS anzuwenden. Aber bei der Anwendung des Tarifvertrages vertraten die Arbeitgeber die Auffassung, dass die Tätigkeitsmerkmale der EG 3 von den IWS-Beschäftigten nicht erfüllt werden, da § 9a Luftsicherheitsgesetz nicht ausdrücklich im Tätigkeitsmerkmal erwähnt sei. An diesem Punkt vertrat ver.di eine andere Auffassung, da dies die unterste Entgeltgruppe für Sicherheitskräfte nach dem LuftSiG in dem Tarifvertrag sei.

Auch für IWS-Beschäftigte gelten Tarifverträge aus der Luftsicherheitsbranche

Die Beschäftigten von IWS im Objekt DHL Airways am Flughafen Köln/Bonn haben Anspruch auf tarifliche Leistungen und Entlohnungen gemäß Entgelt- und Manteltarifvertrag der Luftsicherheitsbranche. Diese Tarifverträge stellen sicher, dass die Sicherheitskräfte, die in der Luftsicherheitsbranche tätig sind, entsprechend ihrer Qualifikation, Tätigkeit und Verantwortung auch korrekt bezahlt werden. Alle IWS-Beschäftigten sind gemäß der Nummer 11.2.3.9 (Kapitel 11) der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 über die Luftsicherheit geschult und erfüllen damit die Voraussetzungen, die u.a. auch vom Geltungsbereich des Tarifvertrages der Luftsicherheitsbranche erfasst sind. Alle IWS- Sicherheitsmitarbeiter besitzen die erforderlichen Schulungen, um in diesem Frachtbereich bei der DHL Airways am Flughafen Köln/Bonn arbeiten zu können.

Trotz der vorgeschriebenen Schulung gemäß der EU-Verordnung zur Luftsicherheit und obwohl die Sicherheitskräfte unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen fallen, vertreten die Arbeitgeber eine andere Auffassung. Die Beschäftigten der IWS sollen wahrscheinlich weiterhin nicht den Stundengrundlohn aus der Entgeltgruppe 3 erhalten, wie dies andere Sicherheitsunternehmen bei gleichen Sicherheitsaufgaben praktizieren.

Auszug aus dem Tarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen:

Von daher muss davon ausgegangen werden, dass die Nachzahlungen der Differenzbeträge zum Tariflohn, die Zuschläge und die Jahressonderzahlung aus den letzten 6 Monaten (tarifvertragliche Ausschlussfristen) nicht umgesetzt werden. 

Auch für die IWS-Beschäftigten müssen die Tarifverträge angewendet werden, wie bei den anderen Sicherheitsfirmen in der gleichen Branche am Flughafen Köln/Bonn, wie Kötter (Objekt UPS) und Pond (Objekt FedEx). Der tarifvertraglich vereinbarte Tariflohn aus der Entgeltgruppe 3 und die entsprechenden Zuschläge sowie die Jahressonderzahlung aus dem Aviation-Tarifvertrag sind aus unserer Sicht selbstverständlich uneingeschränkt zu zahlen.

Auszug aus dem Tarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen:

Tarifverhandlungen mit dem BDLS zur Tarifrunde 2025 und weitere Schritte

Am 03. Dezember 2024 werden die Tarifverhandlungen zur Erhöhung der Entgelte ab 1. April 2025 aufgenommen. Wir müssen davon ausgehen, dass die Arbeitgeber die Eingruppierung in der EG 3 thematisieren und eine andere Eingruppierung für die Beschäftigten, die gemäß der Nummer 11.2.3.9 (Kapitel 11) der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 über die Luftsicherheit geschult, fordern.

Die Clearingstelle hat keine Lösung für die Beschäftigten der IWS gebracht. Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Eingruppierung von Sicherheitskräften im Frachtbereich auch in der Tarifrunde zu einer Auseinandersetzung führen wird. Leider sind im Bereich der Fracht viele Sicherheitskräfte nicht in der Gewerkschaft ver.di organisiert. Die Beschäftigten müssen sich aber aktiv in die Tarifrunde 2025 einbringen und gegebenenfalls auch streiken, damit wir diese Auseinandersetzung erfolgreich zu gestalten können.

Unabhängig vom Beginn der Tarifrunde 2025 am 03. Dezember 2024 haben wir die Geschäftsführung der IWS angeschrieben und aufgefordert ihre Auffassung zu überdenken und ihre tarifvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und die Beschäftigten in die EG 3 einzugruppieren und entsprechend zu vergüten.

Für ver.di-Mitglieder bleibt hier auch der Rechtsweg selbstverständlich weiter möglich, um die richtige Eingruppierung, die Zuschläge und auch die Jahressonderzahlung aus dem Aviation Tarifvertrag beim Arbeitgeber rückwirkend (tarifvertragliche Ausschlussfristen sind 6 Monate) individuell schriftlich einzufordern (Geltendmachung) und ggf. juristische Schritte einzuleiten.

In der Tarifrunde wird es auch darum gehen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Entgelte zu erhöhen. Dafür müssen sich die Luftsicherheitsfachkräfte in der ver.di organisieren und gemeinsam kämpfen.

Tarifvertragliche Leistungen und Lohnerhöhungen können nur erkämpft und verteidigt werden, wenn die Gemeinschaft der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten immer größer wird!