von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
Flughafen Köln/Bonn: Das sogenannte “Frankfurter Modell – Neue Welt” wird ab 01. Januar 2025 umgesetzt – Flugbetreiber übernimmt Organisations- und Steuerungsverantwortung der Fluggastkontrollen!
Bundesinnenministerin kommt am Montag zum Flughafen Köln/Bonn
Am 25. November 2024 wird Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) persönlich nach Köln kommen, um den Vertrag zur Übertragung der Verantwortung für die Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn zu unterzeichnen.
Dies bedeutet, dass der Flughafenbetreiber ab dem 01. Januar 2025 die Steuerungs- und Organisationsverantwortung für die hoheitliche Aufgabe (Fluggastkontrollen gemäß § 5 LuftSiG) übernimmt, die bislang von der Bundespolizei wahrgenommen wurde. Köln/Bonn ist nach Frankfurt am Main und Berlin Brandenburg der dritte Flughafen in Deutschland, der diesen Schritt vollzieht. Doch hinter dem vermeintlich fortschrittlichen “Frankfurter Modell – Neue Welt” steckt aus unserer Sicht eine problematische Fehlentwicklung.
Flickenteppich statt Verbesserung: Die wachsende Zuständigkeitsverwirrung in der Luftsicherheitsbranche
Ein zentrales Problem dieses Modells ist der immer unübersichtlicher werdende Flickenteppich der Verantwortlichkeiten. Die Zuständigkeit für die Fluggastkontrollen in Deutschland wird zunehmend auf verschiedene Akteure verteilt, was zu einer Fragmentierung der hoheitlichen Aufgabe führt. Während die Bezirksregierung Münster die Verantwortung für die Fluggastkontrollen an den Flughäfen Dortmund und Paderborn/Lippstadt trägt, ist für den Flughafen Weeze die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Der Flughafen Düsseldorf fällt weiterhin unter die Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums bzw. der Bundespolizei. Ab dem 01. Januar 2025 übernimmt der Flughafenbetreiber Köln/Bonn. Ein solch zerklüftetes System kann nicht nur zu organisatorischen Problemen führen, sondern wird auch nicht die Arbeitsbedingungen der Luftsicherheitsfachkräfte verbessern.
Die angekündigte „Neue Welt“ in der Luftsicherheit, die angeblich mit einer besseren Arbeitsorganisation und -struktur einhergeht, ist aus unserer NRW Sicht eine Mogelpackung. Denn trotz der Veränderung in der Organisations- und Steuerungsverantwortung werden die Fluggastkontrollen weiterhin – wie bisher – von profitorientierten privaten Sicherheitsfirmen durchgeführt. Der Flughafenbetreiber in Köln wird nämlich nicht die Personalverantwortung übernehmen. Die Arbeitsverhältnisse werden also auch weiterhin von privaten Sicherheitsunternehmen bestimmt, die Personal ausschließlich in Teilzeit und mit sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen einstellen. Diese Arbeitsverhältnisse schaffen Unsicherheiten für die Beschäftigten, die in einem von Stress und Verantwortung geprägten Umfeld arbeiten. Besonders in der Sicherheitskontrolle, wo präzises Arbeiten und Zuverlässigkeit gefordert sind, ist diese Unsicherheit fatal. Die betroffenen Beschäftigten haben kaum Planungssicherheit und sind oftmals finanziellen Belastungen ausgesetzt. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn ist daher nicht erkennbar.
Echte Verantwortungsübernahme bedeutet mehr als nur die Steuerung und Organisation der Fluggastkontrollen zu übernehmen
Eine echte Verantwortungsübernahme für die Beschäftigten würde nur dann gegeben sein, wenn der Flughafenbetreiber Köln/Bonn nicht nur die Steuerungs- und Organisationsverantwortung der Fluggastkontrollen übernehmen würde, sondern auch die Verantwortung für das Personal. Das würde in der Praxis bedeuten, dass die Beschäftigten nicht mehr über private Sicherheitsunternehmen angestellt werden, sondern direkt beim Flughafenbetreiber Köln/Bonn. Dann würden auch die Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes gelten, die den Beschäftigten eine bessere Planbarkeit und Sicherheit bieten würden.
Am Flughafen Köln/Bonn hat es bislang tatsächlich alle vier Jahre nach einer öffentlichen Ausschreibung einen Wechsel der privaten Sicherheitsfirmen gegeben. Diese Praxis sorgt nicht nur für organisatorische Unsicherheit, sondern hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Die Unsicherheit, die durch häufige Dienstleisterwechsel entsteht, geht zulasten der Arbeitszufriedenheit und -qualität.
Es muss endlich Schluss sein mit den ständig wechselnden Dienstleistern und der Unsicherheit, die dadurch entsteht. Die hoheitliche Aufgabe der Fluggastkontrollen braucht dringend eine stabile, langfristige Lösung, die den Beschäftigten Planungssicherheit gibt und zu besseren Arbeitsbedingungen führt. Die Beschäftigten, die tagtäglich für die Sicherheit der Fluggäste sorgen, haben das Recht auf gute Arbeitsbedingungen und auf einen respektvollen Umgang mit ihren Bedürfnissen. Eine echte Verbesserung kann nur dann erreicht werden, wenn die Fluggastkontrollen als hoheitliche Aufgabe ohne Profitinteresse durchgeführt wird.
Anmerkung: Der Flughafenbetreiber in Düsseldorf hatte sich im vergangenen Jahr auch für das sogenannte „Frankfurter Modell“ interessiert, aber offenbar dann u. a. aus wirtschaftlichen Gründen davon Abstand genommen. Dieser Rückzieher zeigt auf, dass wirtschaftliche Erwägungen oft mehr Gewicht haben als die tatsächliche Verantwortung für die Sicherheit und das Wohl der Beschäftigten.
Unsere Position in NRW ist nach wie vor eindeutig: Wir brauchen eine echte Kehrtwende in der Luftsicherheitsbranche – Am Profit orientierte Luftsicherheitsaufgabe führt zu schlechten Arbeitsbedingungen!