von Özay Tarim
BDLS Mitgliedsunternehmen Klüh Security zahlt “Streikbruchprämien” wegen hoher Streikbeteiligung am Flughafen Düsseldorf!
300 € für das Sicherheitspersonal sowie 100 € für die Beschäftigten im Rollstuhlservice!
Die Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband BDLS verliefen bisher zäh und sehr schleppend. Die Reaktion der Beschäftigten dagegen waren aber sehr eindeutig: In NRW bisher fünf Warnstreiktage innerhalb von wenigen Wochen! Es gibt aber immer noch kein Ergebnis. Am 27./28. April 2023 werden die Tarifverhandlungen in Berlin fortgesetzt.
Anstatt der Gewerkschaft endlich ein einigungsfähiges Angebot zu unterbreiten, um damit möglichst den Tarifkonflikt zu beenden, werden die Beschäftigten an den Flughäfen hingehalten. Der Arbeitgeber spielt hier eindeutig auf Zeit und will sich offenbar nur ins nächste Jahr retten.
Die Kampfbereitschaft der Beschäftigten an den Flughäfen ist ungebrochen groß und entschlossen. Die Beschäftigten wollen endlich die längst überfälligen Erhöhungen ihrer Zeitzuschläge, die seit 2006 unangetastet sind.
Geld scheint bei den Arbeitgebern kein Problem zu sein!
Der Arbeitgeberverband der Luftsicherheitsunternehmen erzählt aber dagegen, dass die Umsetzung unserer Forderungen die Unternehmen belasten würden. Aber so belastet scheinen die Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes nicht zu sein. Das Sicherheitsunternehmen Klüh Security zahlt schon 300 € für das Sicherheitspersonal und 100 € für die Beschäftigten im Rollstuhlservice am Flughafen Düsseldorf als sogenannte “Streikbruchprämie” pro Streiktag, wenn die Beschäftigten sich nicht am Streik beteiligen.
“Streikbruchprämie”
Die Zahlung einer Streikbruchprämie durch den Arbeitgeber stellt einen direkten Angriff auf die Solidarität der Beschäftigten dar. Nach unserer Auffassung handelt es sich dabei nicht um ein legitimes Kampfmittel. Das Bundesarbeitsgericht hält eine Streikbruchprämie dagegen grundsätzlich für zulässig. Nach Auffassung des BAG werde das Streikrecht dadurch nicht entwertet. Das gelte allerdings nur für eine während des Arbeitskampfes ausgelobte Prämie. Eine Streikbruchprämie, die erst nach Beendigung des Streiks gewährt wird, muss nach Auffassung des BAG (28.07.1992, DB 1993, 232) durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein. “Normale” Belastungen, die mit jeder Streiksituation verbunden seien, sollen nach Auffassung des BAG nicht ausreichen.
Klüh Security hatte nämlich erst nach dem Ende des ersten Warnstreiks (27.02.23) den Beschäftigten im Rollstuhlservice – ohne eine Vorabinformation – Streikbruchprämien im Nachhinein gezahlt. Somit müsste Klüh auch allen anderen Beschäftigten diese Prämie zahlen, also auch denen, die am Streik teilgenommen haben.
Mit Streikbruchprämien werden die Arbeitgeber jedenfalls unsere berechtigten Forderungen nicht verhindern können. Auch wird man dadurch den Kampf der Beschäftigten für bessere Arbeitsbedingungen nicht aufhalten können. Die Arbeitgeber agieren sehr widersprüchlich und provozieren eher damit weiterhin Arbeitskämpfe an den Verkehrsflughäfen. Es liegt also an den Arbeitgebern diesen Konflikt zu beenden. Die Beschäftigten, die für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, haben jedenfalls die höheren Zeitzuschläge absolut verdient!
Bisher 120 Stunden Arbeitskampf bzw. 5 Warnstreiktage an den Flughafen Düsseldorf und Köln/Bonn!!!
Wir betteln nicht! Wir fordern, kämpfen und halten zusammen!