ESA Luftsicherheit: Das Fiasko nimmt kein Ende!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

ESA Luftsicherheit (u. a. Vertragspartner des Bundesinnenministeriums)

Sicherheitsfirma ESA Luftsicherheit: Das Fiasko an den Verkehrsflughäfen nimmt kein Ende!

ESA Geschäftsführung ist abgetaucht – Sicherheitspersonal wartet immer noch auf Lohnzahlungen!

Wie laut müssen die Beschäftigten an den Verkehrsflughäfen eigentlich noch schreien, um endlich von den Verantwortlichen/Auftraggebern gehört zu werden! Nach wie vor warten Sicherheitskräfte von der ESA Luftsicherheit an verschiedenen Verkehrsflughäfen auf ihre ausstehenden Lohnzahlungen.

Mehrfach haben wir von den menschenunwürdigen Zuständen bei der UNSICHERHEITSFIRMA ESA berichtet. Dieser unzuverlässigen Firma, die an verschiedenen Verkehrsflughäfen für die Durchführung der Sicherheitskontrollen verantwortlich ist, müssen dringend alle öffentlichen Aufträge entzogen werden. Auch wenn an den Flughäfen Weeze, Berlin Brandenburg und Dresden die verschiedenen Auftraggeber (Bezirksregierung Düsseldorf, Flughafenbetreiber BER und Bundesinnenministerium) erst nach unserer öffentlichen Aufforderung die jeweiligen Dienstleistungsverträge mit der ESA Luftsicherheit außerordentlich gekündigt haben, reicht uns das bei Weitem nicht. Diese Firma hat nämlich immer noch weitere öffentliche Aufträge, die trotz dieser anhaltenden Missstände noch nicht gekündigt wurden. Am Flughafen Erfurt, wo ESA noch Vertragspartner vom Bundesinnenministerium ist, sind die Löhne für den Monat Juni 2024 ausgeblieben. Zahlungszeitpunkt wäre dafür spätestens am 15. Juli 2024 gewesen. An den Flughäfen Frankfurt-Hahn, Dortmund und Paderborn-Lippstadt (hier hat ESA noch weitere kleine Aufträge) sieht es nicht anders aus. Am Flughafen Frankfurt-Hahn sind jetzt sogar zwei Monatslöhne der Beschäftigten in Folge ausgeblieben. Die Beschäftigten dort hatten bereits weit vor dem 15. Juli 2024 den Arbeitgeber ESA schriftlich abgemahnt und angekündigt von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, falls die Lohnzahlungen weiterhin ausbleiben. Und genau dieser Fall ist jetzt eingetreten. Das Sicherheitspersonal am Flughafen Hahn hat nunmehr tatsächlich den Worten Taten folgen lassen: Das sogenannte Zurückbehaltungsrecht wird zurzeit von den Beschäftigten ausgeübt. Dies hat u. a. zur Folge, dass die Landespolizei den bewaffneten Kontrollstellenschutz anstelle der ESA Sicherheitskräfte übernehmen muss. Der Auftraggeber von ESA am Flughafen Frankfurt-Hahn ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.

Zurückbehaltsungsrecht!

Zurückbehaltungsrecht ist das Recht, eine geschuldete Gegenleistung nicht erbringen zu müssen, sondern zurückbehalten zu dürfen, bis die Leistung der Gegenseite erbracht wird. Arbeitsleistung und Lohn stehen im Austauschverhältnis zueinander. Demzufolge besteht in diesem Verhältnis das Zurückbehaltungsrecht von Arbeitnehmenden hierin, die Arbeitsleistung verweigern zu dürfen, wenn der Arbeitgeber mit seiner Verpflichtung zur Gegenleistung (Zahlung des Lohns) in Verzug gerät. Das Zurückbehaltungsrecht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist ein geeignetes und kraftvolles Mittel, um den Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen. Auf jeden Fall muss vor der Leistungsverweigerung intensiv und gewissenhaft geprüft werden, ob sie gerechtfertigt und angemessen ist. Als Richtwert sollte hier die gängige Rechtsprechung herangezogen werden, die einen Arbeitgeberverzug dann als Grund für ein Leistungsverweigerungsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ansieht, wenn der Arbeitgeber mit zwei Löhnen im Rückstand ist. Bevor Beschäftigte das Zurückbehaltungsrecht ausüben dürfen, muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass auf die unverzügliche Zahlung des Lohns bestanden und dass für den Fall, dass diese nicht erfolgt, aus diesem Grund die Arbeitsleistung zurückbehalten/verweigert werde. 

ESA Geschäftsführung ist komplett abgetaucht! Auftraggeber in der Pflicht!

Von der ESA Geschäftsführung gibt es kein Lebenszeichen. Die Beschäftigten bekommen aktuell keine Informationen darüber, ob und wann überhaupt die Löhne gezahlt werden. Dieser Zustand ist völlig inakzeptabel und erfordert dringenden Handlungsbedarf. Hier sind jetzt die Auftraggeber von ESA gefragt. Allen voran muss das Bundesinnenministerium als Auftraggeber in Erfurt handeln und den Dienstleistungsvertrag mit ESA – wie in Dresden bereits vollzogen – außerordentlich kündigen. Aber auch die anderen Behörden sind hier in der Pflicht, umgehend zu reagieren. Alle noch bestehenden Aufträge müssen sofort gekündigt werden. Kurzgesagt ist die Situation völlig irrational: Die Beschäftigten kommen tagtäglich ihren vertraglichen Verpflichtungen nach und garantieren Sicherheit an den Flughäfen, müssen aber regelmäßig um ihre Löhne bangen. Die Auftraggeber von ESA haben es deutlich verbockt und dadurch die Luftsicherheitsfachkräfte in diese Situation gebracht. Wer die Luftsicherheitsaufgabe immer wieder als “Ware“ nach billigstem Preis an profitorientierte private Sicherheitsfirmen “verkauft“, muss sich dann über solche miserablen Zustände an den Verkehrsflughäfen nicht wundern. Wir brauchen dringend eine Kehrtwende in der Luftsicherheitsbranche. Die Beschäftigten an den Flughäfen brauchen dringend bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen und vor allem seriöse Arbeitgeber.

Firmen wie ESA Luftsicherheit, die sich nicht an Verträge halten, müssen von Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden!

Schluss mit ständig wechselnden unzuverlässigen Firmen in der Luftsicherheitsbranche!