von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
Ein Skandal der Ungleichbehandlung!
Flughafen Düsseldorf: Streit um die Inflationsausgleichsprämie bei der Sicherheitsfirma DSW geht weiter!
Wie viele Skandale kann sich diese Firma noch leisten? – DSW erneut unter Druck wegen Inflationsausgleichsprämie
Der Konflikt um die Inflationsausgleichsprämie bei der Sicherheitsfirma DSW am Flughafen Düsseldorf hat nun einen neuen Höhepunkt erreicht.
Der Deutsche Schutz- und Wachdienst (DSW), als Sicherheitsdienstleister an einem der größten Flughäfen Deutschlands – Düsseldorf – beauftragt, ist erneut in die Kritik geraten. Es ist ein weiteres Kapitel in einer langen Liste an Verfehlungen, Unregelmäßigkeiten und mangelnder Transparenz im Umgang mit den eigenen Beschäftigten. Besonders skandalös ist dabei: Die Firma DSW ist ein offizieller Auftragnehmer des Bundesinnenministeriums – und erhält öffentliche Aufträge für sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Bereich der Luftsicherheit.
Doch die Frage drängt sich auf: Wie viele Verfehlungen muss sich ein Dienstleister eigentlich leisten, bevor die Politik und der Auftraggeber endlich reagieren?
Geheime und gezielte Zahlungen an mindestens 37 ausgewählte Beschäftigte – Betriebsrat klagt Transparenz ein
Im Zentrum des aktuellen Konflikts steht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie – ein steuerfreier Bonus, den Unternehmen freiwillig zur Entlastung ihrer Beschäftigten in der Teuerungsphase (hohe Inflation) gewähren konnten. Bei der Firma DSW war dieser Bonus lange ein gut gehütetes Geheimnis. Erst nach unserer Recherche und einer erfolgreichen Auskunftsklage des Betriebsrats brachte ans Licht, was der Arbeitgeber DSW über mehrere Monate hinweg unter Verschluss hielt: Eine ausgewählte Gruppe von Beschäftigten erhielt sehr wohl Inflationsausgleichsprämien (Höhe 3000 €) – nur eben nicht die Luftsicherheitsfachkräfte, die tagtäglich an den Kontrollstrecken stehen und für den operativen Betrieb sorgen.
Die Bundesregierung wollte mit der Inflationsausgleichsprämie (Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024) gezielt jenen helfen, die durch die Preisexplosion besonders unter Druck geraten sind – wie die Beschäftigten in der Luftsicherheit an den Kontrollstrecken. Doch die Firma DSW hat diese Prämie offenbar nach eigenen Kriterien verteilt. Muss man hier nicht sogar von einer Zweckentfremdung der Inflationsausgleichsprämie sprechen?
Die nun gezwungenermaßen von der Firma DSW gegenüber dem Betriebsrat offengelegte Liste enthält 37 Namen. Doch diese Liste ist unvollständig: Sie enthält weder Angaben zur Höhe der Prämien noch zu den konkreten Auszahlungszeiträumen. Das allein wirft erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Transparenz des Vorgehens von DSW auf.
Besonders brisant: Laut dieser Liste erhielten demnach 18 Verwaltungsmitarbeitende, zwei Beschäftigte aus dem Ausbildungszentrum sowie einzelne Sicherheitskräfte, die das Unternehmen unter anderem im Rahmen von sogenannten „aufgehübschten“ Abfindungsvereinbarungen verlassen haben, die steuerfreie Prämie. Ausgerechnet jene Kolleg*innen, die teilweise nicht einmal mehr im Unternehmen am Flughafen Düsseldorf tätig sind, wurden also gezielt begünstigt.
Über 1000 Luftsicherheitsfachkräfte wurden ignoriert und von dieser Prämienzahlung ausgeschlossen!
Für uns als Gewerkschaft ver.di ist klar: Das ist nicht nur ungerecht – es ist auch aus unserer Sicht ein eklatanter Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Beschäftigten an den Luftsicherheitskontrollstellen erarbeiten tagtäglich unter hohem Druck die Gewinne des Unternehmens – und wurden bei der Verteilung der Inflationsausgleichsprämie vollständig ignoriert.
Die Firma DSW hat in allen bisherigen Gerichtsverfahren bewusst die tatsächliche Anzahl der Prämienempfänger verschwiegen. Als das Arbeitsgericht Düsseldorf in den ersten Verfahren urteilte, ging es lediglich von neun Einzelfällen aus – mit der Begründung, dass eine Ungleichbehandlung nur dann vorliege, wenn mindestens 5 % der Belegschaft, also 70 Beschäftigte, betroffen seien.
Es sind aber jetzt mindestens 37 Personen aus verschieden Arbeitsbereichen, die gezielt und heimlich begünstigt wurden. Für uns als Gewerkschaft ver.di ist das keine „Einzelfallregelung“ mehr, sondern ein geplantes und systematisches Vorgehen, das mit sozialer Gerechtigkeit und kollektiver Verantwortung nichts mehr zu tun hat.
Wurde hier bewusst getäuscht? – Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben
Angesichts des bisherigen Verhaltens von der Firma DSW und der Teilzeit-Niederlassungsleiterin M. Khalaj können wir als ver.di nicht ausschließen, dass selbst die nun vorgelegte Liste unvollständig ist. Die fehlenden Angaben zur Auszahlungshöhe, zu den Zeitpunkten und zur Verteilung deuten weiterhin auf ein planvolles und intransparentes Vorgehen hin. Wer etwas zu verbergen hat, hat meist einen Grund.
Besonders empörend ist die Tatsache, dass die Firma DSW die Zahlungen der Inflationsausgleichsprämien seit mindestens Oktober 2022 geheim hielt und erst durch die Auskunftsklage des Betriebsrats (Landesarbeitsgericht Düsseldorf) gezwungen wurde, die Namen aller Prämienempfänger offenzulegen. Dieses Verhalten zeigt, wie das Unternehmen die Rechte seiner Beschäftigten und die Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats missachtet.
Der Betriebsrat hat deshalb erneut angekündigt, den vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erzielten Vergleich vollstrecken zu lassen, um weitere Details gerichtlich durchzusetzen und „Licht ins Dunkel“ zu bringen. Erst wenn vollständige Transparenz herrscht, können wir auch die individuellen Ansprüche unserer ver.di-Mitglieder umfassend und abschließend bewerten. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei. Wir werden aber alles rechtlich Mögliche versuchen.
Wo bleibt die politische Verantwortung?
Unfassbar bleibt für uns, dass trotz der immer wieder öffentlich gewordenen Missstände das Bundesinnenministerium als Auftraggeber bislang keinerlei Konsequenzen zieht. Wir sprechen hier nicht von kleinen handwerklichen Fehlern – wir sprechen von systematischer Intransparenz, von Missachtung geltender arbeitsrechtlicher Grundsätze und von einem Unternehmen, das sich offensichtlich sicher fühlt, weil es auf den Schutz der politischen Untätigkeit zählen kann.
Wir fordern:
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Eine umfassende Aufklärung aller Zahlungen im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie,
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die vollständige Offenlegung aller Empfänger, Zeiträume und Beträge,
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sowie eine klare Reaktion des Bundesinnenministeriums gegenüber seinem Auftragnehmer DSW.
Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen
Wir werden als ver.di gemeinsam mit dem Betriebsrat nicht ruhen, bis Gerechtigkeit für alle Beschäftigten hergestellt ist. Die Luftsicherheitsfachkräfte leisten tagtäglich unter schwierigen Bedingungen einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit des Luftverkehrs. Wer ihre Arbeit ignoriert, missachtet nicht nur ihre Rechte, sondern gefährdet auch das Vertrauen in eine funktionierende öffentliche Sicherheitsstruktur.
DSW kann sich nicht dauerhaft hinter juristischen Spitzfindigkeiten und halbgaren Listen verstecken. Und die Politik darf nicht weiter zuschauen.
Ungleichbehandlung – Ein Gift für das Betriebsklima
Die selektive Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie führt zu tiefgreifenden Spannungen und Missstimmungen innerhalb des Unternehmens. Wenn Mitarbeitende den Eindruck gewinnen, dass bestimmte Gruppen bevorzugt behandelt werden, während andere bewusst übergangen werden, entsteht ein Klima des Misstrauens und der Enttäuschung. In einem Arbeitsumfeld, in dem nicht alle nach den gleichen Maßstäben behandelt werden, können Konflikte und Unzufriedenheit schnell eskalieren.
Besonders gravierend ist, dass die Luftsicherheitsfachkräfte, die rund um die Uhr und unter hohen psychischen und physischen Belastungen für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf am Flughafen Düsseldorf sorgen, als weniger wertgeschätzt erscheinen. Diese Ungleichbehandlung erzeugt nicht nur Frust, sondern auch das Gefühl, dass ihre harte Arbeit und ihr Beitrag zum Erfolg des Unternehmens nicht anerkannt werden. Es entsteht ein klares „Wir gegen die“ – ein Graben zwischen denjenigen, die als „wertvoll“ erachtet werden, und denen, die für das Unternehmen die eigentliche Arbeit leisten, aber keine Anerkennung erfahren.
Das Betriebsklima wird dadurch möglicherweise nachhaltig vergiftet. Kolleginnen und Kollegen, die täglich Seite an Seite arbeiten, fühlen sich voneinander entfremdet, da sie nun aufgrund der ungleichen Bezahlung in verschiedene Lager eingeteilt werden. Dies kann zu einer deutlichen Verschlechterung der Zusammenarbeit und der Mitarbeitermotivation führen. Die produktive Arbeitsatmosphäre, die für jedes Unternehmen wichtig ist, wird durch diese Ungleichbehandlung auf´ s Spiel gesetzt. Und verantwortlich für diese Missstände ist einzig und allein die Firma Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) – Auftragnehmer des Bundesinnenministeriums!
Gleichbehandlung ist keine Option – sie ist ein Recht
Wir erwarten klare Konsequenzen – und wir bleiben dran und werden weiter informieren.