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Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: DER NÄCHSTE BITTE – Auftragswechsel bei der Fluggastkontrolle!

Özay Tarim

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen ESA-Security Aviation GmbH 

Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: Sicherheitsfirma ESA-Security Aviation GmbH & Co. KG unterliegt bei der Auftragsvergabe zur Durchführung der Luftsicherheitskontrollen (§ 5 LuftSiG) und fliegt somit raus!

Neuer Dienstleister am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden wird ab 15.04.2024: I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG

I-Sec gewinnt wohl mit wirtschaftlichstem Angebot!

Die Sicherheitsfirma I-Sec hat nach Flughafen Dortmund (zum 01.04.2024) nun auch den Auftrag zur Durchführung der Fluggastkontrollen für den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden erhalten. Offenbar war wohl wieder mal der Preis  für die Auftragsvergabe entscheidend!

Das Regierungspräsidium Stuttgart (Auftraggeber für die Sicherheitskontrollen) hat im Rahmen der Ausschreibung eine Entscheidung getroffen und den Auftrag zur Durchführung der Fluggastkontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden neu vergeben. Ab dem 15. April 2024 wird I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG die Fluggastkontrollen übernehmen. Die Entscheidung, dass die Sicherheitsfirma ESA-Security Aviation GmbH & Co. KG den Auftrag nun verloren hat, ist nachvollziehbar und als logische Konsequenz bisheriger Verfehlungen zu verstehen. Diese Firma ist in den vergangenen Monaten immer wieder negativ in Erscheinung getreten. Die Löhne der Beschäftigten wurden mehrfach deutlich verspätet überwiesen. Tarifvertragliche Leistungen wurden den Beschäftigten vorenthalten und erst nach Beschwerde an den Auftraggeber zur Auszahlung gebracht. Mehrfach hatte die Presse berichtet, dass sehr viele Fluggäste ihre Flüge verpasst hatten, weil ESA zu wenig Personal in den Sicherheitskontrollen eingesetzt hatte. Auch der Umgang von ESA mit der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsrat) der Beschäftigten ist völlig inakzeptabel.

Wer Betriebsräte angreift hat keinen Platz in der Luftsicherheitsbranche!

Wie der jüngsten Presseberichterstattung zu entnehmen war, hat die ESA-Geschäftsführung gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Gegen diese unberechtigte Kündigung wird sich selbstverständlich sowohl der Betriebsratsvorsitzende persönlich, als auch der Betriebsrat in Gänze zur Wehr setzen. Aus unserer Sicht ist die Kündigung rechtswidrig. Hier versucht wohl ESA einen starken Betriebsrat in seiner Tätigkeit zu behindern. Die Vorgehensweise von ESA ist einfach nur schäbig. Wer seine eigenen Beschäftigten so behandelt und somit auch vergrault, hat in der Luftsicherheitsbranche nichts zu suchen. Solche Unternehmen bekommen jetzt zurecht auch die Quittung dafür und sollten demzufolge keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten. 

ESA Security behauptet: nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben zu haben!

Uns liegt eine Mitarbeiter-Information vom 26.02.2024 vor, die ESA Security am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden veröffentlicht hat.

Hier ein Auszug aus der ESA Mitarbeiter-Info vom 26.02.2024: „Am heutigen Tag wurden wir von der zuständigen Vergabestelle des Regierungspräsidiums darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Neubeauftragung nicht mehr an uns gerichtet sein wird, sondern man vielmehr die I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG zukünftig mit der Wahrnehmung der Fluggastkontrolldienstleistungen am FKB beauftragen wird. Die Neuvergabe soll mit dem 15. April 2024 beginnen. Als Begründung wurde uns gegenüber erklärt, dass die ESA-Security Aviation GmbH & Co. KG nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben habe”.

Übersetzt bedeutet diese Aussage, dass I-Sec demzufolge billiger war als ESA Security! Wir werden sehen, ob I-Sec sich hierzu äußern wird!

Luftsicherheitsaufgabe als “billige Ware” – Der Preis darf kein Zuschlagskriterium sein!

Weder für uns noch für die Beschäftigten ist es nachvollziehbar, dass die zuständige Behörde diese wichtige Luftsicherheitsaufgabe an den billigsten Anbieter (Sicherheitsunternehmen) vergibt. Die Luftsicherheitsaufgabe darf nicht an der Preisfrage orientiert und schon gar nicht als “billigste Ware” verkauft werden. Auch wenn die zuständige Behörde die Tariftreue verlangt, führt eine Vergabeentscheidung über den Preis, das Kriterium der Tariftreue ad absurdum. Eine solche Vorgehensweise geht am Ende zu Lasten der Beschäftigten, aber auch deutlich zu Lasten der Luftsicherheit. Wann endlich werden die zuständigen Luftsicherheitsbehörden diesen Irrweg beenden?

Betriebsübergang gemäß § 613a BGB von ESA zu I-Sec muss jetzt umgesetzt werden!

Jetzt steht erstmal der geordnete Betriebsübergang an. Gemeinsam mit unseren Betriebsratsmitgliedern werden wir als zuständige Gewerkschaft diesen Prozess begleiten und erwarten von allen verantwortlichen Akteuren die uneingeschränkte Umsetzung des Betriebsübergangs gemäß 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Alle Beschäftigten von ESA Security müssen vom künftigen Dienstleister I-SEC mit all ihren bisherigen arbeits- und tarifvertraglichen Besitzständen übernommen sowie an gleicher  Stelle weiter beschäftigt werden. Für die Beschäftigten in der Luftsicherheit sind Arbeitgeberwechsel nichts Neues. Mittlerweile brauchen sich die Luftsicherheitsfachkräfte an den Verkehrsflughäfen die Namen der Arbeitgebervertreter nicht mehr merken. Denn: kaum haben sich die Geschäftsführer dieser Unternehmen bei den Beschäftigten vorgestellt, sind sie auch schon schnell wieder weg. Und dann heißt es wieder: Der Nächste bitte!

Schluss mit ständig wechselnden profitorientierten privaten Sicherheitsunternehmen!

Luftsicherheit braucht zwingend bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen – Kostenspiele mit der Luftsicherheitsaufgabe stoppen!