Schlagwort-Archive: Luftsicherheitskontrollen

Luftsicherheitsbranche: Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenpersonal – Rechte wahren, Fristen kennen!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

Luftsicherheitsbranche: Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenpersonal gemäß § 7 LuftSiG – Rechte wahren, Fristen kennen!

Sicherheits- und Servicepersonal an Flughäfen unterliegen einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Diese Prüfung ist notwendig, um den Zugang zu sensiblen Bereichen an Flughäfen zu erhalten. Im Zusammenhang mit der Wiederholungsüberprüfung der ZÜP (alle fünf Jahre) kommt es jedoch auch zu Problemen. Hierbei sollten die Beschäftigten unbedingt die Vorschrift in § 5 Abs. 2 Satz 2 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) kennen und beachten. Luftsicherheitsbranche: Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenpersonal – Rechte wahren, Fristen kennen! weiterlesen

Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: DER NÄCHSTE BITTE – Auftragswechsel bei der Fluggastkontrolle!

Özay Tarim

von Özay Tarim

BDLS Mitgliedsunternehmen ESA-Security Aviation GmbH 

Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: Sicherheitsfirma ESA-Security Aviation GmbH & Co. KG unterliegt bei der Auftragsvergabe zur Durchführung der Luftsicherheitskontrollen (§ 5 LuftSiG) und fliegt somit raus!

Neuer Dienstleister am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden wird ab 15.04.2024: I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG

I-Sec gewinnt wohl mit wirtschaftlichstem Angebot!

Die Sicherheitsfirma I-Sec hat nach Flughafen Dortmund (zum 01.04.2024) nun auch den Auftrag zur Durchführung der Fluggastkontrollen für den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden erhalten. Offenbar war wohl wieder mal der Preis  für die Auftragsvergabe entscheidend! Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: DER NÄCHSTE BITTE – Auftragswechsel bei der Fluggastkontrolle! weiterlesen

Luftsicherheitskontrollen: Frankfurter-Modell am Flughafen DUS vom Tisch!

Özay Tarim

von Özay Tarim

Flughafen Düsseldorf: Der Flughafenbetreiber macht nun doch einen Rückzieher und wird NICHT die Steuerung der Fluggastkontrollen (Luftsicherheit) vom Staat übernehmen! Das “Frankfurter-Modell” wird es in Düsseldorf nicht geben! Gut so!

Das sind gute Nachrichten für die Beschäftigten in der Luftsicherheit. Die Passagierkontrollen bleiben weiterhin in der Verantwortung des Bundesinnenministeriums bzw. der Bundespolizei. Der Versuch, die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe dem Flughafenbetreiber am Flughafen Düsseldorf zu übertragen, ist nun vom Tisch. So erklärt es die Flughafengeschäftsführung heute in der Rheinischen Post (08.09.23).

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