Sicherheits- und Servicepersonal an Flughäfen unterliegen einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Diese Prüfung ist notwendig, um den Zugang zu sensiblen Bereichen an Flughäfen zu erhalten. Im Zusammenhang mit der Wiederholungsüberprüfung der ZÜP (alle fünf Jahre) kommt es jedoch auch zu Problemen. Hierbei sollten die Beschäftigten unbedingt die Vorschrift in § 5 Abs. 2 Satz 2 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) kennen und beachten.Luftsicherheitsbranche: Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenpersonal – Rechte wahren, Fristen kennen! weiterlesen →
Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden: Sicherheitsfirma ESA-Security Aviation GmbH & Co. KG unterliegt bei der Auftragsvergabe zur Durchführung der Luftsicherheitskontrollen (§ 5 LuftSiG) und fliegt somit raus!
Neuer Dienstleister am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden wird ab 15.04.2024: I-Sec Deutsche Luftsicherheit SE & Co. KG
I-Sec gewinnt wohl mit wirtschaftlichstem Angebot!
Flughafen Düsseldorf: Der Flughafenbetreiber macht nun doch einen Rückzieher und wird NICHT die Steuerung der Fluggastkontrollen (Luftsicherheit) vom Staat übernehmen! Das “Frankfurter-Modell” wird es in Düsseldorf nicht geben! Gut so!
Das sind gute Nachrichten für die Beschäftigten in der Luftsicherheit. Die Passagierkontrollen bleiben weiterhin in der Verantwortung des Bundesinnenministeriums bzw. der Bundespolizei. Der Versuch, die hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe dem Flughafenbetreiber am Flughafen Düsseldorf zu übertragen, ist nun vom Tisch. So erklärt es die Flughafengeschäftsführung heute in der Rheinischen Post (08.09.23).