von Özay Tarim
BDLS-Mitgliedsunternehmen Condor Flim GmbH Süd-West am Flughafen Dortmund
Klimbim bei Condor Flim!
Betriebsrat setzt Betriebsvereinbarung Kurzarbeit mit Aufstockungszahlung durch!
Die Corona-Krise hat natürlich auch den Regionalflughafen Dortmund getroffen. Das Sicherheitspersonal (Fluggastkontrolle) am Flughafen Dortmund ist – wie an anderen Flughäfen auch – mit der Kurzarbeit konfrontiert. Mitte April hatte der Sicherheitsdienstleister Condor Flim beim Betriebsrat einen Entwurf für eine BV zur Kurzarbeit eingereicht, um am Standort Kurzarbeit umsetzen zu können.
Arbeitgeber können nämlich nicht einseitig, ohne die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung des Betriebsrates, im Betrieb Kurz-arbeit einführen. Der BV-Entwurf von Condor Flim war eine Art Blankoformular mit wenig Inhalt. Er hatte nichts von einer ernstgemeinten Betriebsvereinbarung. Der Betriebsrat hat daraufhin ein eigenes Papier zur Kurzarbeit ausgearbeitet und Condor Flim zu Präsenzverhandlungen aufgefordert. Der BV-Entwurf des Betriebsrats hatte selbstverständlich Arbeitsplatz- und Lohngarantien zum Inhalt, die letztendlich mit der abgeschlossenen und bis zum 31.10.20 gültigen Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit durchgesetzt wurden.
17 Fluggastkontrolleure vor dem Verhandlungsstart vor die Tür gesetzt!
Noch bevor es zu wirklichen BV Verhandlungen zur Kurzarbeit kam, hatte der Arbeitgeber schnell noch dem BR 8 Kündigungen zur Anhörung vorgelegt und diese auch letztendlich gegenüber den Beschäftigten ausgesprochen. Neben 8 Lusis, die sich noch in der Probezeit befunden hatten, wurden weitere 9 Lusis, die ein befristetes Arbeitsverhältnis hatten, vor die Tür gesetzt. Also war das Ziel von Condor Flim offenbar, noch bevor eine BV Kurzarbeit zu Stande kommt, eben mal zügig noch Personal abzubauen. Mit dieser inak-zeptablen Vorgehensweise hat der Arbeitgeber den Sinn der Kurzarbeit mit Füßen getreten. Der Gesetzgeber hat nämlich das Instrument der Kurzarbeit deshalb geschaffen, um Personalabbau zu vermeiden.
Condor Flim Geschäftsführer blieb Betriebsvereinbarungsverhandlungen fern!
Mitte Mai hatten dann die Verhandlungen zur BV Kurzarbeit trotz alledem begonnen. Der Geschäftsführer Toussaint hatte noch nicht mal persönlich an den Präsenzverhandlungen teilgenommen und hatte ausschließlich – aus der Ferne – sich zwischendurch telefonisch über einen Rechtsanwalt zu Wort gemeldet. Der Betriebsrat war hingegen immer mit allen Betriebsratsmitgliedern inklusive Rechtsbeistand vor Ort und verhandelte für die Beschäftigten ein sehr gutes Ergebnis. Schon die erste Verhandlungsrunde hatte deutlich gemacht, dass Condor Flim eine Klimbim-Show veranstaltete. Der kaufmännische Leiter (Hr. Herking) und der Regionalbereichsleiter (Hr. Achenbach) in Begleitung eines Rechtsanwalts hatten nämlich versucht, dem Betriebsrat anhand einer Zahlenpräsentation zu verklickern, dass keine Aufstockungs-zahlungen beim Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten am Flughafen Dortmund möglich seien.
BR-Vorsitzender löste Arbeitgeberzahlenspiel schnell auf und drehte den Spieß um!
Der Betriebsratsvorsitzende hatte dann zum Erstaunen des Arbeitgebers, die vorgetragenen Zahlen den Condor Flim Vertretern so gut zurück gespiegelt, dass plötzlich sehr wohl Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld vorhanden waren: sogar so viel, dass beim derzeitig vorhandenen Arbeitsvolumen 85 % Kurzarbeitergeld möglich wurden. Die Interpretation der Zahlen durch den BR hatte total verblüfft, so dass die Condor Flim Vertreter eine Unterberechnung benötigten, um mit dem Geschäftsführer telefonisch Rücksprache zu halten. Der Regionalbereichsleiter hatte dann im Anschluss plötzlich seine Haltung geändert und anschließend doch noch zunächst 80 % Aufstockung des Kurzarbeitergeldes angeboten. Das taktische Spiel des Arbeitgebers hatte bis dahin nichts gebracht und seine Null-Cent-Aufstockungspolitik ging damit deutlich in die Hose.
BR setzte 85 % Aufstockung beim Kurzarbeitergeld am Regionalflughafen durch!
Der Betriebsrat hatte sich während der gesamten Verhandlungszeit nicht beirren und auch nicht von möglichen Drohkulissen beeinflussen lassen, wie etwa „Wir sind am Regionalflughafen und können keine Aufstockungsleistungen zahlen“ oder durch das Andeuten von einer möglichen Insolvenz. Mit einer konsequenten und klaren Haltung des Betriebsrats wurde somit sogar an einem Regionalflughafen die Aufsto-ckung des Kurzarbeitergeldes möglich. Es bleibt die Frage: was macht Condor Flim, wenn die Fluggast-zahlen im Juli wieder hochgehen? Wird sich dann der Personalabbau möglicherweise rächen? Auch der Auftraggeber (Bezirksregierung) ist hier mit in der Verantwortung. In der Fluggastkontrolle darf es keine Personalfluktuation geben. Wir fordern von den Verantwortlichen neben der Sicherstellung der Luftsicherheit auch die zwingende Sicherstellung der Arbeitsplätze des Sicherheitspersonals an den Flughäfen.
Schluss mit Personalabbau in der Luftsicherheit!!!