Kötter-Airport missachtet Eingruppierung am Flughafen Köln/Bonn

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Kötter-Airport Security

Kötter missachtet entgelttarifvertragliche Eingruppierung!

Das Sicherheitsunternehmen Kötter-Airport am Flughafen Köln/Bonn (Auftrag Frachtzentrum UPS; Aufgabe § 9 LuftSiG) missachtet seit mittlerweile sage und schreibe 9 Monaten die tarifliche Eingruppierung für rund 160 Beschäftigte aus dem Entgelttarifvertrag Aviation.

Kötter ignoriert den Betriebsrat und die Belegschaft bei der Eingruppierung!

Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber schriftlich aufgefordert die Eingruppierungen, die bereits seit Mai 2019 fällig sind, endlich umzusetzen. Auch auf der Betriebsversammlung im Oktober 2019 hatten wir als Gewerkschaft gemeinsam mit dem Betriebsrat nach ausführlicher Diskussion mit der Belegschaft vom Arbeitgeber die Eingruppierungen verlangt. Die Personalverantwortlichen von Kötter-Airport zeigen seither keine Reaktion.

Tarifvertrag schreibt eine Clearingstelle für Auslegungsstreitigkeiten vor!

Die Tarifvertragsparteien haben für den Fall, dass Regelungen aus dem Entgelttarifvertrag Aviation unterschiedlich ausgelegt werden, vereinbart, eine paritätisch besetzte Clearingstelle aus je drei Vertretern von ver.di und BDLS zu bilden. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Weil Kötter auf den Betriebsrat nicht reagiert hat, haben wir als erste Maßnahme die tarifvertraglich vereinbarte Clearingstelle eingefordert. Diese fand dann letzte Woche mit dem BDLS in Frankfurt statt.

Auch die Clearingstelle mit Kötter brachte kein Ergebnis!

Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Kötter-Geschäftsführer P. Lange (Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes BDLS) mit den tarifvertraglichen Ansprüchen der Beschäftigten umgeht. Bisher hat der Arbeitgeber keinen einzigen Beschäftigten eingruppiert. Die Kötter-Airport Beschäftigten müssen nach dem Entgelttarifvertrag Aviation in die Entgeltgruppe 2 oder 3 eingruppiert werden. Nach monatelangem Ignorieren der entgelttarifvertraglichen Eingruppierungen musste der Arbeitgeberverband BDLS nun am 12.02.2020 in der zwischen den Tarifvertragsparteien ver.di und BDLS vereinbarten Clearingstelle feststellen, dass der Kötter-Geschäftsführer bisher noch nicht einmal mit dem örtlichen Betriebsrat über die Eingruppierungen gesprochen hat. Nach einer kurzen Einstiegsdiskussion hat sich der BDLS dafür entschuldigt, dass dieser Termin nicht vorher abgesagt wurde. BDLS schlug sodann vor, dass zunächst Kötter mit dem Betriebsrat die Eingruppierungen besprechen soll.

Kötter Geschäftsführer will erst im März 2020 mit dem Betriebsrat sprechen!

Am Rande der Clearingstelle in Frankfurt (12. Feb.) hat Kötter dann mit dem Betriebsrat erst für Anfang März 2020 einen Termin vereinbart. Der Tarifvertragsabschluss ist bald ein Jahr her und der Arbeitgeber spielt weiter auf Zeit. Die Beschäftigten warten nach wie vor auf die Umsetzung ihrer Ansprüche. Wir werden das nicht weiter hinnehmen und werden mit den Beschäftigten juristische Schritte vorbereiten. Auch dem Betriebsrat empfehlen wir, die bisherige Missachtung der Eingruppierungen und den damit einhergehenden Verstoß gegen das Betriebsfassungsgesetz gerichtlich anzugehen. Die Feststellung der Eingruppierungen nach dem Entgelttarifvertrag unterliegt nämlich der Mitbestimmung des Betriebsrats. Kötter ist verpflichtet, als Mitglied des Arbeitgeberverbandes BDLS, den Tarifvertrag vollständig umzusetzen und umgehend die Eingruppierungen vorzunehmen.

Schluss mit Tarifvertragsbruch!