Tarifabschluss in Luftsicherheitsbranche: Lohnerhöhungen müssen umgesetzt werden – kein Spielraum mehr für Ausreden von BDLS-Mitgliedsunternehmen!
Am 28.03.2022 hatten wir nach vielen Streiktagen (u.a. in NRW 5 Streiktage mit insgesamt 113 Stunden Arbeitskampf) an den Verkehrsflughäfen höhere Löhne in der Luftsicherheitsbranche durchgesetzt. An diesem Tag hatten die Tarifvertragsparteien eine Einigung erzielt und somit weitere Streiks an den Verkehrsflughäfen abgewendet.Aviation: Tarifverträge sind unterschrieben und werden umgesetzt! weiterlesen →
BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas am Flughafen Köln/Bonn
Securitas lässt weiterhin Sicherheitspersonal im Unklaren!
Auch die Clearingstelle bringt kein Ergebnis!
BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas am Flughafen Köln/Bonn (Auftraggeber Flughafen) lässt rund 130 Sicherheitsbeschäftigte, ähnlich wie die BDLS-Mitglieder aus NRW Kötter-Airport und Klüh Security, seit Mai 2019 im Unklaren. Clearingstelle bringt bei Securitas kein Ergebnis weiterlesen →
Das Sicherheitsunternehmen Kötter-Airport am Flughafen Köln/Bonn (Auftrag Frachtzentrum UPS; Aufgabe § 9 LuftSiG) missachtet seit mittlerweile sage und schreibe 9 Monaten die tarifliche Eingruppierung für rund 160 Beschäftigte aus dem Entgelttarifvertrag Aviation.Kötter-Airport missachtet Eingruppierung am Flughafen Köln/Bonn weiterlesen →
Securitas will Eingruppierung für Sicherheitspersonal in der tarifvertraglich vereinbarten Clearingstelle klären!
Wir hatten letzte Woche berichtet, dass die Sicherheitsunternehmen Securitas, Klüh Security und Kötter-Airport die Beschäftigten (§ 8 und § 9 LuftSiG) in NRW seit Einführung des Entgelttarifvertrages Aviation immer noch nicht eingruppiert haben. Eingruppierung bei BDLS-Mitgliedsunternehmen in NRW Fehlanzeige weiterlesen →
Sicherheits- und Servicekräfte müssen in die neuen Entgeltgruppen eingruppiert werden!
Seit Mai 2019 erhalten die Beschäftigten die Lohnerhöhungen nach dem neuen Entgelttarifvertrag für Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen. Bis zum 31.12.2018 war für das Klüh-Sicherheitspersonal nur eine Lohngruppe vorgesehen. Mit Einführung des neuen Bundesentgelttarifvertrages müssen die Sicherheitskräfte jetzt in zwei Lohngruppen (Entgeltgruppen EG II und EG III) eingruppiert werden. Hinzu kommen die Kolleginnen und Kollegen im Rollstuhlservice, für diese Tätigkeit ist die Entgeltgruppe IV vereinbart. Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass alle Beschäftigten zwingend in die neuen Entgeltgruppen eingruppiert werden müssen.Beschäftigte müssen bei Klüh am Flughafen Düsseldorf eingruppiert werden weiterlesen →
Informationen für die Beschäftigten in der Luftsicherheit NRW