von Özay Tarim
BDLS Mitgliedsunternehmen Kötter Aviation
Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums lässt Kötter Aviation am Flughafen Köln/Bonn vorerst nicht aus dem Dienstleistungsvertrag!
Ende Oktober 2019 wurde durch die Presse bekannt, dass Kötter Aviation aufgrund von wirtschaftlichen Schwiegrigkeiten die Aufträge zur Durchführung der Fluggastkontrollen sowohl am Flughafen Düsseldorf, als auch am Flughafen Köln/Bonn vorzeitig beenden will. Beide Aufträge waren mit dem Auftraggeber Bundesinnenministerium bekanntlich bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart.
Obwohl Kötter Aviation schon im August 2019 einen Antrag zur vorzeitigen Vertragsauflösung beim Auftraggeber gestellt hatte, wurden weder die Beschäftigten noch die Betriebsräte vorab darüber informiert. Im November 2019 hatte dann tatsächlich der Auftraggeber dem Wunsch von Kötter Aviation teilweise entsprochen.
Auftrag am Flughafen Düsseldorf vorzeitig zum 31. Mai 2020 beendet, aber am Flughafen Köln/Bonn nicht!
Konkret stimmte der Auftraggeber lediglich einem Aufhebungsvertrag mit Kötter für den Standort Düsseldorf zu. Das Vertragsverhältnis mit Kötter Aviation Security SE & Co. KG konnte demnach am Flughafen Düsseldorf vorzeitig zum 31. Mai 2020 beendet werden. Erstaunlicherweise hatte der Auftraggeber aber gleichzeitig einer vorzeitigen Vertragsauflösung für den Auftrag der Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn nicht zugestimmt. Diese unterschiedliche Entscheidung durch den Auftraggeber konnte allerdings niemand so richtig nachvollziehen.
Beschaffungsamt selbst hatte Kötter Hinweis auf die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags gegeben!
Kötter hat an den Flughäfen in Düsseldorf und Köln/Bonn – nach eigener Aussage – seit Jahren Verluste gemacht, was letztlich der Grund für den Antrag auf vorzeitige Vertragsbeendigung war. Dabei betonte der Kötter-Geschäftsführer P. Lange, dass man zunächst davon ausgegangen sei, den Vertrag auf jeden Fall bis zum vorgesehenen Ende am 31.12.2020 erfüllen zu müssen und damit auch die absehbaren Verluste weiter tragen zu müssen. Erst das Beschaffungsamt des Innenministeriums selbst habe beim Blick auf die schwierige Situation des Sicherheitsdienstleisters auf die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages hingewiesen: „Hätten wir das gewusst, hätten wir den Antrag auf Vertragsbeendigung schon vor zwei Jahren gestellt“, so P. Lange damals gegenüber der Presse.
Auftraggeber überrascht alle und verlängert jetzt sogar Vertrag mit Kötter Aviation am Flughafen Köln/Bonn um weitere 6 Monate bis zum 30. Juni 2021!
Das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums hat – anders als in Düsseldorf – nicht nur der vorzeitigen Vertragsbeendigung damals in Köln eine Absage erteilt, sondern jetzt auch noch Kötter verpflichtet, ein weiteres halbes Jahr am Flughafen Köln/Bonn die Fluggastkontrollen durchzuführen. Diese Entscheidung ist sehr merkwürdig und schwer nachvollziehbar. Kötter wollte eigentlich aus wirtschaftlichen Gründen aufhören und muss jetzt auch noch über die reguläre Vertragslaufzeit hinaus weiter machen. Das Beschaffungsamt hat hierbei von der vertraglichen Option Gebrauch gemacht und den aktuell bestehenden Vertrag mit Kötter Aviation Security SE & Co. KG einseitig um weitere 6 Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Auftraggeber hätte sogar gemäß Dienstleistungsvertrag noch eine zusätzliche Verlängerungsoption von weiteren 6 Monaten. Also könnte der Auftraggeber Kötter insgesamt bis Ende 2021 am Flughafen Köln/Bonn zur Durchführung der Fluggastkontrollen verpflichten. Der amtierende Kötter Aviation-Geschäftsführer P. Lange gibt aber Entwarnung: In einer Mitarbeiterinformation teilt er mit, dass das Beschaffungsamt Kötter verbindlich zugesichert habe, die zweite mögliche Verlängerungsoption um 6 weitere Monate bis zum 31. Dezember 2021 nicht zu ziehen. Kötter-Geschäftsführer P. Lange freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit den Beschäftigten, wie er in der Mitarbeiterinformation mitteilt, betont aber zugleich, dass diese am 30. Juni 2021 endet.
Möglicher Dienstleisterwechsel für Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn ab 01. Juli 2021!
Kötter Aviation-Geschäftsführer P. Lange wollte ursprünglich vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen und muss nun sogar noch länger bleiben. Falls der Auftraggeber den aktuellen Vertrag finanziell nicht aufgebessert hat, wird es für Kötter nicht einfacher werden. Ob es dann zu einer gleichen Situation, wie am Flughafen Düsseldorf kommt, bleibt abzuwarten. Geschäftsführer P. Lange hatte auch am Flughafen Düsseldorf – mit Beginn der Ausschreibung – für Kötter mitentschieden, keine Bewerbung einzureichen, um dann aber urplötzlich als neuer Geschäftsführer von Piepenbrock Tochterunternehmen DSW an gleicher Stelle weiterzumachen. Es ist also auch am Flughafen Köln/Bonn durchaus möglich, dass Kötter-Geschäftsführer P. Lange zum 30. Juni 2021 aufhört, um dann als DSW-Geschäftsführer P. Lange ab 01. Juli 2021 an gleicher Stelle weiter machen zu können.
Anzumerken ist, dass bisher kein Sicherheitsunternehmen am Flughafen Köln/Bonn den Auftrag für die Fluggastkontrollen in Folge erhalten bzw. sich ersthaft darum bemüht hat.
Geht so hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe?