Streikende am Flughafen Köln/Bonn

Eingruppierung bei Securitas durchgesetzt! Klüh und Kötter zögern noch!

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas, Kötter-Airport und Klüh Security an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf

Tarifvertragliche Eingruppierung bei Securitas durchgesetzt! Klüh Security und Kötter-Airport zögern noch!

Mehr als ein Jahr nach Einführung des Entgelttarifvertrages sind Luftsicherheitskontrollkräfte (§§ 8 und 9 LuftSiG) an den NRW Flughäfen größtenteils immer noch nicht eingruppiert. Wir haben nunmehr zumindest gemeinsam mit dem Securitas-Betriebsrat die richtige Eingruppierung für die Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn durchgesetzt. Securitas musste seine bisherige Verzögerungstaktik aufgeben und hat genau einen Tag vor dem Arbeitsgerichtstermin gegen den Betriebsrat eine Rolle rückwärts gemacht.

Demnach wurden jetzt alle Beschäftigten, die eine Qualifikation als Luftsicherheitskontrollkraft PWK oder Fracht besitzen, mit Zustimmung des Securitas-Betriebsrates in die richtige Entgeltgruppe 2 des Entgelttarifvertrages für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 24.01.2019 eingruppiert. Bislang noch nicht tarifvertragskonform eingruppiert sind die Beschäftigten von Klüh Security und Kötter-Airport. Seit letztem Jahr fordern unsere Betriebsräte von den Arbeitgebern die Umsetzung der tarifvertraglichen Eingruppierung und die Beachtung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte.

Tarifvertraglich vereinbarte Clearingstelle zwischen BDLS und ver.di waren ohne Ergebnis geblieben!

Im neuen Bundesentgelttarifvertrag Aviation ist für den Fall, dass Regelungen aus dem Tarifvertrag von den Tarifvertragsparteien unterschiedlich ausgelegt werden, geregelt, dass sich die Tarifvertragsparteien zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen dazu verpflichten, unverzüglich in Beratungen einzutreten, um sich auf eine gemeinsame Auslegung zu verständigen. Dazu wird eine paritätisch besetzte Clearingstelle aus je drei Vertretern der Tarifvertragsparteien gebildet. Auch die tarifvertraglich vereinbarte Clearingstelle mit allen drei BDLS-Mitgliedsunternehmen waren ohne Ergebnis geblieben. Bisher war einzig das Clearingstellen-Ergebnis für unsere Kolleginnen und Kollegen am Flughafen München positiv.

Schluss mit Zeitspiel, jetzt muss endlich eingruppiert werden!

Die Arbeitgeber haben lange genug auf Zeit gespielt und teilweise versucht, über die Clearingstelle der Eingruppierung aus dem Weg zu gehen. Unsere Betriebsräte und die Beschäftigten erwarten die Umsetzung der längst überfälligen Eingruppierungen. Nach den jeweils gescheiterten Clearingstellen haben unsere Betriebsräte bereits in 2019 Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, um die bisher ausgebliebenen Eingruppierungen und die Missachtung der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte juristisch zu klären.

Unterschiedliche tarifvertragliche Auslegungen durch BDLS-Mitgliedsunternehmen!

Die BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas und Kötter-Airport am Flughafen Köln/Bonn sowie Klüh Security am Flughafen Düsseldorf haben unterschiedliche tarifvertragliche Auslegungen bei der Eingruppierung. Während Securitas nun im Nachhinein richtigerweise alle Beschäftigten mit einer individuellen arbeitsvertraglichen Bezeichnung „Luftsicherheitskontrollkraft“ mit entsprechender Qualifikation in der Entgeltgruppe 2 eingruppieren musste, will Klüh Security genau diese Luftsicherheitskontrollkräfte nicht pauschal in die EG 2 eingruppieren, sondern möchte diese trotz arbeitsvertraglicher Regelung von der tatsächlichen Tätigkeit abhängig machen. Kötter-Airport dagegen hatte wohl erst gar nichts verstanden und dem Betriebsrat sogar zwischenzeitlich erklärt, dass alle Beschäftigten ohne Wenn und Aber in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert werden sollen. Also auch diejenigen, die seit vielen Jahren ausschließlich in der Frachtkontrolle bei UPS am Flughafen Köln/Bonn mit der dafür entsprechenden Qualifikation arbeiten. Obwohl diese Beschäftigten aktuell aus dieser Entgeltgruppe 2 (Tätigkeit Frachtkontrolle gemäß § 9 LuftSiG) bezahlt werden, sollten nach Vorstellung des damaligen Kötter-Airport-Geschäftsführers P. Lange (Vize-Präsident BDLS), in die niedrigere Entgeltgruppe 3 eingruppiert werden. P. Lange hatte dazu weiter ausgeführt, dass der Arbeitgeberverband BDLS die Auffassung vertritt, dass alle Sicherheitsmitarbeiter (auch die mit entsprechender LuftSiG Qualifikation) in die Entgeltgruppe 3 einzugruppieren seien. Konkret würde dies bedeuten, dass die Beschäftigten neben dem Grundlohn aus der EG 3 (14,68 €) einen Lohnzuschlag in Höhe von 2,42 € (Differenz zu EG 2 17,10 €) erhalten. Mit dieser Vorgehensweise versuchten die BDLS-Mitglieder die Entgeltgruppe 2 überflüssig zu machen und wollten wohl so verhindern, dass kein Beschäftigter in die höhere Entgeltgruppe 2 eingruppiert wird. Mittlerweile ist P. Lange nicht mehr Geschäftsführer von Kötter-Airport am Flughafen Köln/Bonn. Dieser Arbeitgeber hat offenbar mit dem Geschäftsführerwechsel seine bisherige Position geändert und will nun doch die Beschäftigten, die überwiegend Aufgaben aus der Entgeltgruppe 2 ausüben, auch richtig eingruppieren.

Richtige Eingruppierung für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes enorm wichtig!

Gerade in dieser Krisen-Zeit – verbunden mit der Kurzarbeit – ist die richtige Eingruppierung für die Beschäftigten enorm wichtig. Es ist schon ein großer Unterschied, ob das Kurzarbeitergeld aus der Entgeltgruppe 2 (Vollzeit 2975,40 € Brutto) oder Entgeltgruppe 3 (Vollzeit 2554,32 € Brutto) berechnet wird. Bei Securitas am Flughafen Köln/Bonn wurden die Beschäftigten jetzt rückwirkend ab dem 01.04.2020 richtig eingruppiert, somit fällt auch das Kurzarbeitgeld höher aus. Securitas behauptet jetzt sogar, dass die Voraussetzungen angeblich für die Eingruppierung bei einigen Beschäftigten in die Entgeltgruppe 2 für den Zeitraum vom 01.05.2019 bis 31.03.2020 nicht vorgelegen haben und insoweit auch keine Ansprüche für die Beschäftigten bestehen würden. Dieses hat Securitas auch noch wörtlich in einige Ergänzungsvereinbarungen zum Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Damit hat Securitas den Beschäftigten, die eine solche Zusatzvereinbarung unterschrieben haben, die weiteren rückwirkenden tarifvertraglichen Ansprüche genommen. Der Inhalt dieser Ergänzungsvereinbarung entspricht nämlich nicht der Wahrheit. Natürlich haben die Voraussetzungen für die Eingruppierung der Luftsicherheitskontrollkräfte in die höhere Entgeltgruppe 2 von Anbeginn (01.05.2019) vorgelegen. Mit Securitas sind wir vorerst fertig, jetzt fehlen noch Kötter und Klüh. Bei Kötter-Airport sind die finalen Gespräche zur außergerichtlichen Einigung für Ende Oktober 2020 vereinbart. Mit Klüh Security wird es Ende Oktober 2020 ein Arbeitsgerichtstermin geben.  Wir werden über die abschließenden Entscheidungen berichten.

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