Kötter Aviation verliert Auftrag am Flughafen Köln/Bonn

von Özay Tarim

Finale Entscheidung steht bevor – Auftragsvergabe für die Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn!

Securitas soll (wird) Kötter zum 01. Juli 2021 ablösen

Nach etwas mehr als 6 Jahren wird zum 30. Juni 2021 der Auftrag von Kötter Aviation Security für die Fluggastkontrollen ( § 5 LuftSiG ) am Flughafen Köln/Bonn enden. Obwohl sich Kötter Aviation an der Neuausschreibung beteiligt hat, wird der Auftrag für die Fluggastkontrollen nach einer noch abzuwartenden Einspruchsfrist aller Voraussicht nach an Securitas Aviation Service GmbH & Co. KG übergehen.

Öffentliche Ausschreibungen von Luftsicherheitsaufgaben an Verkehrsflughäfen sind nicht ungewöhnlich. Die Laufzeiten der Verträge sind auf mehrere Jahren ausgelegt. Das Beschaffungsamt des Bundesinnenmininsteriums hat auch für den Auftrag der Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn eine längere Vertragslaufzeit festgelegt. Demnach beginnt der neue Auftrag am Flughafen Köln/Bonn am 01. Juli 2021 und endet nach 4 Jahren am 30. Juni 2025. Dazu beinhaltet die neue Rahmenvereinbarung mit dem neuen Sicherheitsdienstleister eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate.

Sechs Sicherheitsunternehmen haben sich beworben

Trotz der Pandemie-Krise haben sich wohl insgesamt sechs Sicherheitsdienstleister für den Auftrag der Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn beworben. An dieser Ausschreibung haben sich dem Vernehmen nach neben den bekannten BDLS-Mitgliedsunternehmen I-SEC, FraSec, DSW, Securitas und Kötter Aviation, auch die Sicherheitsfirma ESA Luftsicherheit GmbH aus Berlin beteiligt. Die Firma ESA ist kein Mitglied im Arbeitgeberverband BDLS und in NRW bisher nur für die Fluggastkontrollen am Flughafen Weeze ( Niederrhein ) zuständig.  Am 26. März 2021 wurde bekannt, dass das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums sich offenbar für Securitas als neuen Auftragnehmer entschieden hat. Die unterlegenen Mitbewerberinnen hätten zwar noch bis zum 8. April 2021 Zeit ( 14-tägige Einspruchsfrist ) gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen: dieses wird aber als eher unwahrscheinlich gesehen.

Preis und Konzept dürfen nicht alleinige Entscheidungskriterien bei der Vergabe sein. Interessenvertretungen müssen auch beteiligt werden!

Warum sich der Auftraggeber für das Unternehmen Securitas entschieden hat, ist uns im Detail nicht bekannt. Aus der Vergangenheit wissen wir aber, dass für die Auftragsvergabe der Preis und die Qualität (Konzept) entscheidend sind. Das reicht uns aber nicht! Die sogannten Konzepte der Sicherheitsunternehmen mögen für den Auftraggeber auf dem Papier gut erscheinen, aber bei der konkreten Umsetzung am Flughafen spüren leider die Beschäftigten davon nicht sonderlich viel. Die Arbeitsbedingungen für diese hoheitliche Luftsicherheitsaufgabe sind immer noch unbefriedigend: hohe Anzahl an Krankentagen verdeutlichen diese Situation. Daher müsste der Auftraggeber bereits im Vorfeld der Vergabeentscheidung insbesondere die Beteiligung der Interessenvertretungen der Beschäftigten vorsehen, sie zumindest dazu anhören. Die Luftsicherheitsaufgabe darf nicht gewinnorientiert und vorallem nicht zu Lasten der Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen durchgeführt werden.

580 Sicherheitskräfte stehen vor einem Betriebsübergang

Viele unserer Betriebsräte und Luftsicherheitsassistenten haben schon viele Sicherheitsunternehmen am Flughafen Köln/Bonn kommen und gehen sehen. Es gab schon einige Betriebsübergänge bei der Fluggastkontrolle. Erstaunlicherweise war bisher kein Sicherheitsunternehmen länger als nur einen Auftragszeitraum für die Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn tätig. Erneut wird ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB stattfinden. Der neue Sicherheitsdienstleister muss demnach 580 Sicherheitskräfte von Kötter Aviation übernehmen. Wir werden selbstverständlich unsere Betriebsräte und die Beschäftigten nach der offiziellen Entscheidung des Auftraggebers beim bevorstehenden Betriebsübergang begleiten und unterstützen.

Securitas ist am Flughafen Köln/Bonn auch mit Luftsicherheitskontrollen gemäß §§ 8 und 9 LuftSiG beauftragt

Am Flughafen Köln/Bonn ist das Unternehmen Securitas bereits mit den Luftsicherheitskontrollen gemäß §§ 8 und 9 LuftSiG beauftragt. Aber es ist nicht die gleiche Gesellschaft , die den Zuschlag für den Auftrag der Fluggastkontrollen erhalten hat. Die Fluggastkontrolle am Flughafen Köln/Bonn wird ab dem 01. Juli 2021 von der Gesellschaft Securitas Aviation Service GmbH & Co. KG durchgeführt. Für die aktuellen Luftsicherheitsaufgaben am Flughafen Köln/Bonn gemäß §§ 8 und 9 LuftSiG ist aber eine andere Gesellschaft, nämlich die Securitas GmbH Avation Service International zuständig. Betriebsverfassungsrechtlich bedeutet dies, dass ab dem 01. Juli 2021 zwei unterschiedliche Gesellschaften von Securitas – also zwei verschiedene Betriebe – am Flughafen Köln/Bonn ihre Aufgaben wahrnehmen werden.

Aktuelle Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit für die Beschäftigten in der Fluggastkontrolle endet am 31. Juli 2021

Aufgrund der nach wie vor andauernden Pandemie bedingten schwierigen Situation an den Verkehrsflughäfen wird die Verlängerung der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit erforderlich, weil diese am 31. Juli 2021 endet. Deshalb wird der neue Dienstleister die Fortsetzung der BV-Kurzarbeit mit dem Betriebsrat vereinbaren müssen. Wir werden auch hierbei wieder unsere Betriebsratsmitglieder tatkräftig unterschützen.

Securitas ist am Flughafen Köln/Bonn in der Pandemie-Krise bei den Beschäftigten durchgefallen

Im letzten Jahr ist die Securitas-Geschäftsführung am Flughafen Köln/Bonn im Rahmen der BV-Verhandlung zur Kurzarbeit insbesondere mit Missmanagement und einer agressiven Vorgehensweise gegen Beschäftigte und Betriebsrat aufgefallen. Die Geschäftsführung hat dabei dem Betriebsrat die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ohne ernsthafte Verhandlungen einseitig aufdiktieren wollen und sogar mit Kündigungen gegen Beschäftigte die Interessenvertretung unter Druck gesetzt. Auch hat die Geschäftsführung versucht, die Belegschaft gegen den Betriebsrat aufzuwiegeln.

Mit dieser beschriebenen Haltung und Vorgehensweise braucht Securitas erst gar nicht in der Fluggastkontrolle in Köln/Bonn antreten. Wir werden nicht zulassen, dass Mitbestimmungsrechte unserer Betriebsräte ignoriert und Ansprüche der Beschäftigten in Frage gestellt werden.  Eigenartige Rechtsausgelegungen von Securitas, wie beispielsweise bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während der Kurzarbeit, werden von uns – wie bereits erfolgreich in Köln/Bonn verhindert – erneut direkt abgeschmettert.

Zum Abschluss eine kleine satirische Bemerkung: Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) hat es trotz Bewerbung nicht geschafft, Kötter Aviation – wie am Flughafen Düssseldorf – abzulösen. Es bleibt aber abzuwarten, ob der DSW-Geschäftsführer Peter Lange (vorher u.a. gleichzeitig Geschäftsführer von Kötter) auch als Geschäftsführer von Securitas am Flughafen Köln/Bonn an “alter Stelle” anheuern wird. In dieser Branche ist nämlich nichts unmöglich!

Glück auf!!!