Neuausschreibung für Luftsicherheitsdienstlungen am Flughafen Düsseldorf!

von Özay Tarim

Klüh Security Rahmenvertrag endet zum 31. Dezember 2020 – Vergabeverfahren zur Neuausschreibung gestartet!

Ende Juni 2020 hat das Sicherheitsunternehmen Klüh Security der eigenen Belegschaft am Flughafen Düsseldorf mitgeteilt, dass der seit 2005 bestehende Rahmenvertrag mit dem Flughafenbetreiber (Auftraggeber für die Luftsicherheitsaufgabe) zum 31. Dezember 2020 endet.

Nach über 15 Jahren endet dieser Vertrag und wird, anders als in den vergangenen Jahren, nicht verlängert. In einem Klüh-Schreiben an die Beschäftigten heißt es, dass sich „die Luftsicherheitsbranche, die Anforderung an Qulaifikationen und somit der Anspruch an die Dienstleister und ihre Mitarbeiter grundlegend geändert“ habe. Weiter wird ausgeführt, dass wohl „notwendigen vertraglichen Anpassungen“ weder Klüh noch der Auftraggeber Flughafen Düsseldorf „nicht ohne eine Neuausschreibung der Leistungen begegnen“ könne.

Klüh Security will weitermachen und sich an der Neuausschreibung beteiligen!

Die Klüh Security Geschäftsführung hat zudem verlautbaren lassen, dass sie selbstverständlich an der bevorstehenden Ausschreibung teilnehmen werden und auf eine Fortführung der Zusammenarbeit mit dem Flughafen Düsseldorf unter neuen vertraglichen Rahmenbedingungen hoffen.

Ausschreibungsverfahren gestartet – Bewerbungsfrist Ende August 2020!

Der Flughafenbetreiber hat das Ausschreibungsverfahren zeitnah gestartet und das Fristende zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Luftsicherheitsunternehmen auf den 31. August 2020 (bis 08 Uhr) festgelegt.  Demnach können sich ab sofort die Sicherheitsdienstleister bewerben. Es besteht auch die Möglichkeit für Unternehmen aus dem EU-Ausland eine Bewerbung beim Flughafen einzureichen. 

Eignungskriterien müssen nachgewiesen werden!

Der Flughafen Düsseldorf verlangt aber von den Luftsicherheitsunternehmen zwingend zum Nachweis der Eignungskriterien beispielsweise die Nennung von mindestens einem Referenzauftrag, bei dem der Bewerber vertraglich verpflichtet ist, Kontrollen entsprechend § 5 oder § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) an mindestens einem europäischen Flughafen mit einer Mindestgröße von 8 Mio. Passagieren (Jahr 2019) durchzuführen. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten eines Ansprechpartners sowie des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und des Umfangs des Personaleinsatzes zu benennen. Als Mindeststandard wird auch verlangt, dass die Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 200 Beschäftigte betragen haben muss.

Das billigste Angebot ist mal wieder entscheidend!

Die Zuschlagskriterien für Vergabe des neuen Auftrages beinhalten 4 Kategorien und werden jeweils mit Punkten gewichtet. Die Kategorien Konzept zur Überleitung und Terminsicherheit sowie Qualitätsmanagementkonzept werden mit je 10 % Punkten bewertet. Personaleinsatzkonzept mit 20 % Punkten und beim Preis erhält das billigste Angebot 60 % Punkte. Dass der Preis mal wieder bei der Vergabe von Luftsicherheitsaufgaben die entscheidende Rolle spielt, ist für uns absolut inakzeptabel. Die Luftsicherheitsaufgaben dürfen nicht nach dem billigsten Angebot entschieden und dadurch zu Lasten der Beschäftigten ausgetragen werden.

Betriebsübergang und Tarifbindung!

In der Leistungsbeschreibung für die Vergabe von Sicherheits-dienstleistungen hat der Flughafenbetreiber auch für die Beschäftigten sehr wichtige Themenbereiche aufgegriffen. Die Sicherheitsaufgaben werden am Flughafen, wie bisher auch, nicht gesplittet und nur an ein Luftsicherheitsunternehmen übertragen. Der Betriebsübergang nach 613a BGB würde bei einem möglichen Auftragswechsel hierbei Zustandekommen und alle Beschäftigten müssten mit ihren bisherigen Arbeitsverträgen übernommen werden. Ein weiterer elementar wichtiger Punkt ist die Tarifbindung. Der Flughafenbetreiber hat die für uns unausweichliche Tarifbindung in seiner Leistungsbeschreibung berücksichtigt und die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband BDLS verbindlich vorgeschrieben. Der Auftraggeber macht damit die uneingeschränkte Einhaltung und Umsetzung der Branchentarifverträge zur Voraussetzung. Diese Haltung und Vorgehensweise bei der Vergabeentscheidung hätten wir auch von der Bezirksregierung Düsseldorf für den Flughafen Weeze erwartet.

Welche Sicherheitsfirmen kommen in Frage!

Aufgrund der vom Flughafenbetreiber vorgeschriebenen Anforderungen und Kritieren kommen demnach nur bestimmte BDLS-Mitgliedsunternehmen für eine mögliche Bewerbung für die Luftsicherheitsaufgaben am Flughafen Düsseldorf in Frage. Zur Erinnerung: die BDLS-Mitglieder müssen mindestens letztes Jahr an einem Flughafen tätig gewesen sein, an dem 8 Mio. Passagiere abgefertigt wurden und bei dem durchschnittlich 200 Personen beschäftigt waren. Mögliche Dienstleister, die diese Kriterien erfüllen könnten, wären beispielsweise Klüh Security, FraSec, I-Sec, Securitas oder Kötter.

DSW erfüllt Ausschreibungsvorgaben nicht!

Das Piepenbrocktochterunternehmen DSW dürfte aufgrund der Ausschreibungsvorgaben vom Flughafen Düsseldorf keine Berücksichtigung finden. DSW ist zwar Mitglied im Arbeitgeberverband BDLS, würde aber an der 8 Mio. Passagiermarke scheitern. DSW war im Referenz-Zeitraum 2019 am Flughafen Bremen tätig. Bremen Airport hatte aber in 2019 mit insgesamt 2,3 Mio. Passagieren deutlich weniger Fluggäste als die vom Flughafen Düsseldorf vorgeschriebene Mindestgrenze. Mit einer endgültigen Vergabeentscheidung für die Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Düsseldorf ist vermutlich Ende September 2020 zu rechnen.