Pond Security: Kein Hausverbot für BR-Mitglied am Flughafen Köln/Bonn

von Özay Tarim

Flughafen Köln/Bonn

Klatsche für Pond Security und FedEx! Kein Hausverbot für Betriebsmitglied!

Pond Security und FedEx sind mit ihrer gemeinsamen Vorgehensweise, einen aktiven Betriebsratskollegen loszuwerden, kläglich gescheitert. Unser BR-Kollege wurde unter dem Vorwand, unerlaubt den Arbeitsplatz verlassen zu haben, mit einem Hausverbot belegt.

Die Hausverbotserklärung durch den Auftraggeber FedEx ist unmittelbar, nachdem der aktive BR-Kollege von Pond Security die Missstände beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die fehlenden Schulungen für Gefahrengut angeprangert hatte, ausgesprochen worden.

Pond Security und FedEx machen gemeinsame Sache!

In einer ersten E-Mail von FedEx an Pond Security wurde mitgeteilt, dass unser BR-Kollege wegen Betriebsratsarbeit während seiner Dienstzeit beim Auftraggeber eine Hausverbotserklärung erhalten habe. Damit hat FedEx unsere Vermutung bestätigt, dass hier das Hausverbot nicht wegen des angeblichen Verlassens des Arbeitsplatzes ausgesprochen wurde, sondern ausdrücklich wegen der Betriebsratstätigkeit. Pond Security hatte dann im Anschluss die FedEx Hausverbotserklärung zum Anlass genommen um dem unbequemen BR-Kollegen zu kündigen.

Arbeitsgericht Köln schmettert Kündigung und Hausverbot ab!

Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung von Pond Security und auch die Hausverbotserklärung von FedEx an unseren BR-Kollegen ganz klar abgewiesen.

Betriebsratsmitglieder von Sicherheitsunternehmen haben selbstverständlich auch zu den Betrieben und Räumlichkeiten des Auftraggebers ein Zutrittsrecht, um ihre betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Mit diesem Urteil hat das Arbeitsgericht Köln, zum Zeitpunkt der aktuell laufenden Betriebsratswahlen, die Rechte von Betriebsratsmitgliedern untermauert und gestärkt. Betriebsratsmitglieder dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Diese Art der Behinderung gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder ist gemäß Betriebsverfassungsgesetz sogar eine Straftat.

Im Namen unseres BR-Kollegen danken wir an dieser Stelle allen Unterstützerinnen und Unterstützern, besonders dem Rechtsanwalt Marc Hessling, den Kollegen von work-watch sowie der ständigen Beratung und Begleitung durch Kollegen von „Fair im Betrieb NRW“. Auch gilt unser Dank an Günter Wallraff, der unseren BR-Kollegen in dieser außerordentlich schwierigen Lage durch seine Anwesenheit Rückhalt gegeben hat.