Fehlerhafte Jahressonderzahlung bei Klüh am Flughafen Düsseldorf

von Özay Tarim

Klüh Security Flughafen Düsseldorf

Fehlerhafte Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2019!

Die Lohntarifverhandlungen sind abgeschlossen. Seit dem 01. Mai 2019 gilt ein neuer Tarifvertrag mit unterschiedlichen Lohngruppen. Für die Sicherheitskräfte gemäß § 8 und § 9 LuftSiG bei Klüh Security gelten die Entgeltgruppen II und III. Die Servicekräfte sind in den Entgeltgruppen IV und V eingruppiert.

Berechnung der tarifvertraglichen Jahressonderzahlung ist falsch!

Wir haben von unseren Mitgliedern die Information erhalten, dass die aktuellen Lohnabrechnungen für den Monat Mai 2019 bei der Berechnung der Jahressonderzahlung fehlerhaft sind. In unserem Bundesmanteltarifvertrag für die Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen ist unter § 22 die Jahressonderzahlung geregelt. Die Jahressonderzahlung beträgt 25 Prozent eines monatlichen Regelentgelts. Sie wird jeweils zur Hälfte mit der Mai- und der Novemberabrechnung ausbezahlt. Konkret bedeutet das für die Maiabrechnung 2019, die am 15. Juni 2019 fällig ist, dass 12,5 Prozent des Regelentgelts als Jahressonderzahlung zur Auszahlung gebracht werden muss. Das monatliche Regelentgelt der Vollzeitbeschäftigten errechnet sich aus der jeweiligen Tätigkeit zugrundeliegenden entgelttariflichen Stundengrundvergütung multipliziert mit der monatlichen Arbeitszeit von 174 Stunden (Ausnahme ist der Rollstuhlservice, hier beträgt die monatliche Arbeitszeit 189 Stunden). Teilzeitbeschäftigte erhalten ein monatliches Regelentgelt entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Berechnungsbespiele: LSKK gemäß § 8 und § 9 aus der Entgeltgruppe II haben einen Stundengrundlohn von 16,02 €. Die Vollzeitbeschäftigten aus der EG II müssen eine tarifvertragliche Jahressonderzahlung für den Abrechnungsmonat Mai 2019 in Höhe von 348,43 € erhalten (174 Monatsarbeitsstunden mal 16,02 € = 2787,48 €/Brutto, davon 12,5% Jahressonderzahlung = 348,43 €). Das Sicherheitspersonal (Vollzeit) aus EG III, mit einem Stundengrundlohn von 13,92 €, muss demnach eine Jahressonderzahlung von 302,76 € erhalten. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Rollstuhlservice, mit einer Monatsarbeitszeit von 189 Stunden und einem Stundengrundlohn von 12 € müssen nach der tarifvertraglichen Regelung eine Jahressonderzahlung von 283,50€ vergütet bekommen.

Arbeitgeber muss die Mai-Lohnabrechnung dringend korrigieren!

Gemeinsam mit dem Betriebsrat haben wir den Arbeitgeber unverzüglich über die fehlerhaften Lohnabrechnungen informiert und gleichzeitig deutlich gemacht, dass die Jahressonderzahlungen entsprechend unserer Berechnungen den Beschäftigten vergütet werden muss. Der Arbeitgeber hat seinen Fehler eingesehen und wird die Differenz mit der nächsten Lohnabrechnung und den damit entstandenen Schaden korrigieren. Klüh hatte nämlich die Jahressonderzahlung mit dem alten Stundengrundlohn berechnet. Die Beschäftigten müssen also den Arbeitgeber nicht gesondert anschreiben, sollten aber bitte nochmal diese und die nächste Lohnabrechnung überprüfen. Danke an unsere aufmerksamen ver.di-Mitglieder, die den Fehler sofort erkannt und uns gemeldet haben.