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BAG: Tariflicher Urlaub verfällt nicht automatisch

Urlaubsrecht

Urlaub verfällt nicht mehr automatisch, sondern nur, wenn Arbeitgeber die Arbeitnehmer auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen. Diese neue Regel gilt im Zweifel auch für den tariflichen Mehrurlaub. So nun das BAG.

Auf Betreiben des EuGH hat das BAG in einem Grundsatzurteil (19.2.2019 – 9 AZR 541/15) geklärt, dass der gesetzliche Urlaub erst nach Warnhinweis durch den Arbeitgeber verfallen kann. Doch was heißt das für den tariflichen Mehrurlaub? BAG: Tariflicher Urlaub verfällt nicht automatisch weiterlesen