Securitas will am Flughafen Köln/Bonn Kurzarbeitergeld nicht aufstocken

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas GmbH Aviation Service International

Securitas will Kurzarbeit am Flughafen Köln/Bonn einführen, aber das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten nicht aufstocken!

Aufgrund der Corona-Krise wollen die Sicherheitsunternehmen an den Verkehrsflughäfen Kurzarbeit einführen. Dass Kurzarbeit nicht ohne die zwingende Mitbestimmung der Betriebsräte im Betrieb umgesetzt werden kann, ist allgemein bekannt.

Securitas setzt Betriebsrat am Flughafen Köln/Bonn unter Druck!

Am Flughafen Köln/Bonn drängt Securitas den Betriebsrat seit letzter Woche massiv zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung Kurzarbeit. Die Vorgehensweise des Arbeitgebers ist dabei absolut inakzeptabel. Die Geschäftsführung hat dem Betriebsrat Mitte letzter Woche einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit vorgelegt, die laut Securitas bereits an anderen Standorten abgeschlossen sei. Diese Information hat uns als Gewerkschaft mehr als erstaunt, da dieser BV-Entwurf keinerlei Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für die Beschäftigten vorsieht. Die Securitas-Geschäftsführung hat den Betriebsrat gleichzeitig aufgefordert, diese Betriebsver-einbarung schnellstmöglich abzuschließen und in diesem Zusammenhang klargestellt, dass eine Aufzahlung bzw. Aufstockung auf das gesetzliche Kurzarbeitergeld nicht erfolgen wird. Der Arbeitgeber verweigert –ohne den Betriebsrat im Vorfeld eine Verhandlungsmöglichkeit gegeben zu haben – jegliche Regelungen jenseits des vorgelegten Betriebsvereinbarungsentwurfes.

Securitas legt Betriebsrat fünf betriebsbedingte Kündigungen vor!

Obwohl der Betriebsrat von Anfang an, seine uneingeschränkte Verhandlungsbereitschaft für eine Betriebsvereinbarung gegenüber der Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt hatte, wurden dem Betriebsrat dennoch im Nachhinein fünf betriebsbedingte Kündigungen sowie weitere mögliche Schritte angedroht, sofern es nicht zu einem schnellstmöglichen Betriebsvereinbarungs-abschluss zur Kurzarbeit kommt. Diese Vorgehensweise von Securitas ist unseriös und hat nichts mit fairen Verhandlungsvorhaben zu tun. Vielmehr gleicht dieses Verhalten einem einseitigen Diktat. Der Betriebsrat hat selbstverständlich umgehend den fünf ungerechtfertigten betriebs-bedingten Kündigungen widersprochen und den Arbeitgeber aufgefordert, diese zurückzuziehen. Als ob diese Verfehlungen nicht reichen würden, hat der Arbeitgeber den von den Kündigungen bedrohten Beschäftigten auch noch mitgeteilt, dass wenn der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber keine schnelle Einigung für die BV-Kurzarbeit erzielen würde, weitere Kündigungen folgen werden. Damit soll offenbar der Betriebsrat unter Druck gesetzt und die Belegschaft gegen die Interessenvertretung aufgebracht werden.

Kurzarbeitergeld von 60 bzw. 67 Prozent muss zwingend aufgestockt werden!

Am Freitag (03. April) haben wir uns als Gewerkschaft direkt in dieser Angelegenheit eingeschaltet und die Geschäftsführung kontaktiert. In diesem Telefonat haben wir den Umgang von Securitas mit dem Betriebsrat in Zusammenhang mit der BV-Kurzarbeit aufs Schärfste kritisiert sowie die umgehende Rücknahme der vorliegenden Kündigungen gefordert. Als vertretende Gewerkschaft der Beschäftigten werden wir am Montag (06. April) bei der jetzt angesetzten BV-Verhandlung zur Kurzarbeit den Betriebsrat selbstverständlich unterstützen. Zentraler Punkt der Einigungsmöglich-keit wird dabei sein, die Aufstockung des gesetzlich geregelten Kurzarbeitergeldes von 60 bzw. 67 % zu erzielen. Das kann nur gelingen, wenn der Arbeitgeber seine bisherige Haltung aufgibt. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass das größte weltweit agierende Sicherheitsunternehmen Securitas das Kurzarbeitergeld nicht aufstocken kann und will, während andere BDLS-Mitglieds-unternehmen an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf bereits mit unseren Betriebsräten in Betriebsvereinbarungen das Kurzarbeitergeld auf 85 bzw. 90 % aufgestockt haben. Auch durch gewerkschaftliche Initiativen erwägt aktuell die Bundesregierung die Erhöhung des Kurzarbeiter-geldes gesetzlich festzuschreiben.

Die Aufstockung des KUG ist zwingend notwendig!