Securitas verweigert Erhöhung des Kurzarbeitergeldes am Flughafen Köln/Bonn

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Securitas GmbH Aviation am Flughafen Köln/Bonn

Securitas will auch nach zwei Verhandlungen mit dem Betriebsrat das gesetzliche Kurzarbeitergeld nicht erhöhen!

Securitas enttäuscht die eigenen Beschäftigten weiter und will auch nach zwei Verhandlungstagen mit dem Betriebsrat das gesetzliche Kurzarbeitergeld nicht erhöhen. Am Montag (06.04.2020) und Donnerstag (09.04.2020) haben wir den Betriebsrat bei den Betriebsvereinbarungsverhandlungen zur Kurzarbeit unterstützt und dabei die bisherige Haltung der Securitas-Geschäftsführung deutlich angeprangert. Im Vorfeld der BV-Verhandlungen zur Kurzarbeit hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat fünf ungerechtfertigte betriebsbedingte Kündigungen vorgelegt, um offenbar damit die Interessenvertretung am Flughafen Köln/Bonn einzuschüchtern und unter Druck zu setzen.

Securitas eiert zu Ostern rum und lässt die Beschäftigten im Unklaren!

Während andere Sicherheitsunternehmen des Arbeitgeberverbandes BDLS bereits mit den Betriebsräten, sowohl am Flughafen Düsseldorf als auch am Flughafen Köln/Bonn, Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit abgeschlossen und dabei das gesetzliche Kurzarbeitergeld auf bis zu 90 % aufgestockt haben, eiert Securitas noch zu Ostern rum und lässt die Beschäftigten weiter im Unklaren. Securitas-Arbeitsdirektorin Frau Biesing und Geschäftsführerin Frau Martinov vermittelten in den beiden Verhandlungstagen den Eindruck, dass sie an Vorgaben aus der Zentrale des Unternehmens gebunden seien, nämlich keinerlei Zugeständnisse bei der Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes zu machen. Diese Haltung ist für einen Global-Player wie Securitas in der Sicherheitsbranche unredlich. Auch hat sich die Geschäftsführung zu den beabsichtigten fünf betriebsbedingten Kündigungen nicht eindeutig geäußert. Lediglich wurde auf unsere mehrfache Aufforderung hin, die Kündigungen endgültig zurückzuziehen, erklärt, dass diese bislang den betroffenen Beschäftigten nicht zugegangen seien und wenn es mit dem Betriebsrat einen BV-Abschluss gäbe, dann würden diese Kündigungen auch nicht mehr ausgesprochen werden. Damit wird unsere Vermutung bekräftigt, dass der Arbeitgeber mit den dem Betriebsrat vorgelegten Kündigungen vor den Verhandlungen das Ziel verfolgte, den Betriebsrat zu einem zügigen BV-Abschluss zu bewegen. Der Betriebsrat und wir lassen uns ABER von solchen Spielchen nicht beirren und auch nicht einschüchtern.

Betriebsrat und ver.di bestehen auf Aufstockung des Kurzarbeitergeldes!

Die beiden Verhandlungstage dauerten jeweils volle vier Stunden, ohne dass der Arbeitgeber aus unserer Sicht dem Betriebsrat ein verhandlungsfähiges Angebot unterbreitete. Es ist für die Beschäftigten nicht mehr nachvollziehbar, wie Securitas in dieser Krisenzeit agiert. Obwohl die Bundesregierung den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet, nicht nur die Anteile des Arbeitgebers, sondern auch den Beschäftigtenanteil, ist Securitas nicht bereit, den Beschäftigten entgegenzukommen. Wir haben als vertretende Gewerkschaft im Betrieb in den Verhandlungen mehrfach der Geschäftsführung gegenüber deutlich gemacht, dass ein Betriebs-vereinbarungsabschluss zur Kurzarbeit nur dann die Akzeptanz der Beschäftigten findet, wenn darin eine Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes vorgesehen ist. Streitpunkt der BV-Verhandlung ist auch die Höhe der Arbeitszeitreduzierung, die eine betriebsverfassungsrechtlich zwingende Mitbestimmung des Betriebsrates vorsieht. Der Betriebsrat ist mit den vom Arbeitgeber bisher angebotenen Arbeitszeitgarantien für die Kurzarbeit nicht vollumfänglich einverstanden.

Zusätzliche Benachteiligung durch -seit einem Jahr- ignorierte Eingruppierungen!

Der Arbeitgeber hat seit fast einem Jahr die Eingruppierungen aus dem Entgelttarifvertrag Aviation nicht umgesetzt. Die fehlende richtige Eingruppierung wird akut für die Beschäftigten bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes zum weiteren finanziellen Nachteil werden. Allein deshalb ist Securitas jetzt in der Pflicht, den bisher entstandenen Schaden durch fehlende Eingruppierungen mit der Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes zumindest etwas zu minimieren.