FraSec zahlt Lohn am Flughafen Köln/Bonn nicht pünktlich

von Özay Tarim

BDLS-Mitgliedsunternehmen Fraport Security Service GmbH (FraSec)

FraSec zahlt Lohn für das Sicherheitspersonal am Flughafen Köln/Bonn nicht pünktlich und gerät in Zahlungsverzug!

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein BDLS-Mitgliedsunternehmen neue Konflikte produziert. Das hundertprozentige Tochterunternehmen der Fraport AG aus Frankfurt (FraSec) hat erneut gegen die manteltarifvertragliche Regelung zur Monatsentgeltzahlung verstoßen.

Bereits mit der Auftragsübernahme der Personal- und Warenkontrollen am Flughafen Köln/Bonn Anfang 2018 hatte der Arbeitgeber die Löhne der Beschäftigten nicht – wie tarifvertraglich vereinbart – bis zum 15. des folgenden Monats gezahlt. Damals wurde sogar betriebsöffentlich erklärt, dass man zwar die tarifvertragliche Regelung sehr genau kenne, aber im Unternehmen einen anderen Zahlungszeitpunkt anwenden würde. Erst durch Protest der Beschäftigten sowie gewerkschaftlichen Drucks musste FraSec einlenken und die monatlichen Entgeltzahlungen gemäß Manteltarifvertrag Aviation für das Sicherheitspersonal umsetzen.

FraSec-Beschäftigte erhalten am Flughafen CGN zum 15. Mai 2020 keinen Lohn!

Jetzt mussten die FraSec-Beschäftigten am Flughafen Köln/Bonn- dieses mal ohne Ankündigung – feststellen, dass am 15. Mai 2020 kein Lohn auf ihren Konten eingegangen war. Nur einige wenige Kolleginnen und Kollegen, die ein Konto bei der Deutschen Bank haben, konnten sich über die Überweisung ihre Löhne freuen. Grund dafür ist, dass FraSec mit der Deutschen Bank zusammenarbeitet und die Entgeltzahlungen offenbar verspätet erst am 15. Mai 2020 aus der Arbeitgeberzentrale überwiesen wurden. Denn innerhalb der gleichen Bank ist in der Regel der Zahlungsverkehr noch am selben Tag möglich. Durch den inakzeptablen Lohnverzug sind bei den Beschäftigten finanzielle Probleme und Unannehmlichkeiten entstanden. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben selbstverständlich auch Zahlungsverpflichtungen und müssen entsprechend pünktlich z. B ihre Mieten zahlen oder fristgebundene Bankgeschäfte erledigen. Da die Löhne nicht zum Fälligkeitsdatum gezahlt wurden, ist FraSec gemäß § 286 Abs.2 Nr.1 BGB, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf, in Verzug geraten.

Abmahnung für FraSec stellvertretend für die Beschäftigten durch ver.di!

Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und FraSec mit einer Entschuldigung davon kommenlassen. Die Arbeitgeber sprechen schon für ein viel geringeres Vergehen den Beschäftigten Abmahnungen aus. Deshalb ist es absolut berechtigt und gerechtfertigt, dass wir als zuständige Gewerkschaft stellvertretend für die Beschäftigten hiermit FraSec für diese indiskutable Verfehlung öffentlich abmahnen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso dieser Arbeitgeber nicht pünktlich die Löhne überweisen konnte und kann. Auch im letzten Monat April haben die Beschäftigten zwar erst im Verlauf des 15. April 2020 ihre Löhne erhalten, hätten aber juristisch schon ab 0:01 Uhr (15. April) zugriff auf ihre Löhne haben müssen. FraSec setzt mit solchen Verfehlungen unnötig ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel und verliert an Vertrauen.

FraSec muss für mögliche Schäden bei Lohnverzug aufkommen!

Allen Beschäftigten, die aufgrund der Verfehlung von FraSec in finanzielle Schwierigkeiten geraten und dadurch eventuelle Kosten oder Rückbuchungsgebühren entstanden sind, sollten diese dem Arbeitgeber dringend in Rechnung stellen. Auch empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen die 40 € Verzugskostenpauschale gegenüber FraSec geltend zu machen. Das Bundesar-beitsgericht hatte zwar noch in 2018 entschieden, dass § 288 Abs. 5 BGB für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Anwendung findet. Aber das Arbeitsgericht Köln hat dagegen mit einem Urteil vom 14.02.2019 (Az. 8 Ca 4245/18) dem BAG widersprochen und wendet die 40 € Verzugs-kostenpauschale auch zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an.

Denkaufgabe für FraSec: Wie wäre es denn, wenn die Beschäftigten in einer umgekehrten Situation einfach mal z. B 3 Arbeitstage nicht zur Arbeit erscheinen und dann wieder mit nur einer kleinen Entschuldigung im Betrieb auftauchen würden? Was würde dann FraSec tun?