Luftsicherheitsbranche: Minusstunden am 1. April 2026 auf dem Planungs-/Arbeitszeitkonto? JETZT AKTIV WERDEN!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

Luftsicherheitsbranche: Minusstunden am 1. April 2026 auf dem Planungs-/Arbeitszeitkonto?

Tarifvertrag gilt – nicht nur dort, wo es den Arbeitgebern passt. Jetzt aktiv werden und Ansprüche sichern!

Zahlreiche Arbeitgeber in der Luftsicherheitsbranche haben angekündigt, am 31. März bestehende Minusstunden aus dem Planungs-/Arbeitszeitkonto in den neuen Ausgleichszeitraum ab 1. April 2026 zu übertragen. Diese Vorgehensweise entspricht aus unserer Sicht nicht den Regelungen des Manteltarifvertrages.

Gerade an den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen zeigt sich aktuell sehr deutlich, wie unterschiedlich private Sicherheitsunternehmen mit tarifvertraglichen Ansprüchen der Beschäftigten umgehen – obwohl alle Unternehmen an denselben Manteltarifvertrag gebunden sind und auch Mitglied im Arbeitgeberverband BDLS sind.

Am Flughafen Düsseldorf hat die Sicherheitsfirma Klüh Security die tarifvertraglichen Regelungen ordnungsgemäß umgesetzt. Die Plusstunden auf den Arbeitszeitkonten wurden zum 31. März 2026 ausgezahlt. Bestehende Minusstunden, die nicht durch die Beschäftigten verursacht wurden, wurden auf null gesetzt. Beschäftigte starteten dort mit einem ausgeglichenen Arbeitszeitkonto in den neuen Ausgleichszeitraum ab dem 1. April 2026.

Genau so sieht es aus unserer Sicht der Tarifvertrag vor.

Nach unserer Auffassung sieht der Tarifvertrag einen festen 12-monatigen Ausgleichszeitraum vor, der am 01.04. beginnt und am 31.03. des Folgejahres endet. Dieser Zeitraum muss am Ende ausgeglichen sein. Bei Plusstunden ist der Stundenlohn mit dem Jahresmehrarbeitszuschlag auszuzahlen beziehungsweise auf Wunsch der Beschäftigten in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln, bei Minusstunden sind diese zu streichen.

Der Tarifvertrag sieht keine Übertragung von Stunden vor. Eine Übertragung von Minusstunden halten wir deshalb für unzulässig.

Arbeitgeber tragen das Planungsrisiko

Entscheidend ist dabei:

  • Die Dienst- und Einsatzplanung erfolgt durch den Arbeitgeber.
  • Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass Beschäftigte ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden beschäftigt werden.
  • Beschäftigte dürfen nicht das Risiko einer unzureichenden Einsatzplanung tragen.

Das bedeutet konkret: Wenn Beschäftigte aufgrund der Einsatzplanung des Arbeitgebers nicht auf ihre vertraglich geschuldeten Stunden kommen und dadurch Minusstunden entstehen, dann handelt es sich um das klassische Arbeitgeberrisiko. Die Beschäftigten dürfen nicht die Folgen einer unzureichenden Personal- oder Einsatzplanung tragen.

Minusstunden dürfen aus unserer Sicht deshalb nicht einfach in das Planungs-/Arbeitszeitkonto ab 1. April 2026 und in den neuen Ausgleichszeitraum übernommen werden.

Unterschiedliche Praxis an den NRW-Flughäfen

Dass eine tarifgerechte Umsetzung möglich ist, zeigen einzelne Arbeitgeber in NRW selbst.

Neben Klüh Security am Flughafen Düsseldorf hat auch die Sicherheitsfirma I-SEC am Flughafen Dortmund die tarifvertraglichen Regelungen umgesetzt. Dort existiert eine Betriebsvereinbarung, die mit den manteltarifvertraglichen Regelungen im Einklang steht. Auch dort gilt ein Ausgleichszeitraum von zwölf Monaten. Plusstunden wurden ausgezahlt, nicht verschuldete Minusstunden wurden gestrichen und auf null gesetzt.

Besonders widersprüchlich ist jedoch: Derselbe Arbeitgeber I-Sec setzt diese Regelung zwar am Flughafen Dortmund um, verfährt an den Flughäfen Köln/Bonn und Weeze jedoch komplett anders. Dort wurden Minusstunden über den 31. März 2026 hinaus weitergeführt und in den neuen Ausgleichszeitraum übertragen – zum Nachteil der Beschäftigten.

Gerade dieser Vergleich zeigt deutlich: Es gibt keine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der Branche. Einige Arbeitgeber setzen tarifvertragliche Regelungen korrekt um, andere versuchen offenbar, tarifliche Ansprüche der Beschäftigten einzuschränken oder tarifwidrig auszulegen. Dazu zählt auch die Firma Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) am Flughafen Düsseldorf. Auch diese Firma hat die Minusstunden nicht auf NULL gesetzt.

Beschäftigte müssen jetzt aktiv werden!

Beschäftigte müssen ihre tariflichen Ansprüche geltend machen. Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach Entstehen von den Beschäftigten schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Aus unserer Sicht ist jetzt wichtig, dass betroffene Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeitszeitkonten prüfen und ihre tarifvertraglichen Ansprüche sichern. Tarifverträge wurden gemeinsam erkämpft. Sie dürfen nicht je nach Flughafen oder wirtschaftlichem Interesse unterschiedlich angewendet werden.

Unterstützung durch ver.di – Muster-Geltendmachungen für Mitglieder

ver.di hat zu diesem Thema bereits die notwendigen rechtlichen Vorbereitungen getroffen. Unsere Rechtsabteilungen sind über die Thematik informiert und vorbereitet. Für ver.di-Mitglieder besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Unterstützung bei der Geltendmachung und – falls erforderlich – auch bei gerichtlichen Verfahren zu erhalten.

Betroffene Kolleginnen und Kollegen können sich hierzu an uns wenden. Wir stellen für unsere ver.di Mitglieder Muster-Geltendmachungen sowie weitere rechtliche Informationen zur Verfügung und begleiten die Verfahren entsprechend.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass tarifliche Regelungen nicht zu Lasten der Beschäftigten ausgelegt werden.

Tarifliche Ansprüche dürfen nicht ausgehöhlt werden!