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von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär
BDLS Mitgliedsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst
Für DSW heißt es wieder einmal: Endstation Arbeitsgericht!
Flughafen Düsseldorf: BDLS-Mitgliedsunternehmen (DSW) knickt kurz vor dem Arbeitsgerichtstermin ein und muss die Jahressonderzahlung vergüten!
Arbeitgeber taktieren und kürzen bei der Jahressonderzahlung – wir halten dagegen und verteidigen erfolgreich unsere Tarifverträge!
Bereits im Dezember 2025 haben wir als Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten in der Luftsicherheitsbranche informiert und gewarnt: Uns lagen deutliche Hinweise aus den Betriebsräten an den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen vor, dass Arbeitgeber beginnen, die Jahressonderzahlung für Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit oder in Langzeiterkrankung in Frage zu stellen.
Mehr noch: Aus den Betrieben wurde berichtet, dass Arbeitgeber offen davon gesprochen haben, man habe sich im Arbeitgeberverband BDLS abgestimmt und wolle die Jahressonderzahlung künftig in diesen Fällen nicht mehr zahlen.
Für uns war damals schon klar: Das ist ein direkter Angriff auf tarifliche Ansprüche. Wir haben deshalb frühzeitig darauf hingewiesen, dass Betroffene sich unbedingt melden und ihre Ansprüche fristgerecht geltend machen sollen.
Heute sehen wir schwarz auf weiß: Genau das ist eingetreten.
Systematische Kürzungen trotz klarer Rechtslage
Der § 9 des Entgelttarifvertrags ist eindeutig: Die Jahressonderzahlung beträgt 25 Prozent eines monatlichen Regelentgelts. Sie wird jeweils zur Hälfte mit der Mai- und mit der November-Abrechnung ausgezahlt. Eine Ausnahme gibt es nur in einem ganz klar geregelten Fall: wenn das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt wird – nur dann entfällt die Zahlung.
Und trotzdem erleben wir aktuell ein anderes Bild – insbesondere bei BDLS-Mitgliedsunternehmen an den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen.
Beschäftigte in Elternzeit oder in Langzeiterkrankung – also Kolleginnen und Kollegen, die weiterhin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen – haben die zweite Hälfte der Jahressonderzahlung mit der November-Abrechnung am 15. Dezember 2025 plötzlich nicht mehr erhalten. Ohne Ankündigung, ohne Begründung und ohne jede Erklärung.
Das ist kein Versehen, sondern eine bewusste Entscheidung der Arbeitgeber.
Eine auffällige Kehrtwende nach dem Tarifabschluss
Besonders brisant ist die zeitliche Abfolge: In den Jahren vor dem letzten Tarifabschluss 2025 war die Praxis eindeutig. Die Jahressonderzahlung wurde auch an Beschäftigte in Elternzeit oder bei Langzeiterkrankung vollständig gezahlt – so, wie es richtig ist.
Erst nach dem Tarifabschluss 2025 hat sich das Verhalten einzelner Arbeitgeber schlagartig geändert.
Private Sicherheitsunternehmen, die im Wettbewerb um öffentliche Aufträge stehen und sich sonst gegenseitig unterbieten, zeigen auf einmal ein erstaunlich einheitliches Vorgehen, wenn es darum geht, tarifliche Ansprüche der Beschäftigten zu beschneiden.
Dabei ist die Rechtslage klar: Der Tarifvertrag macht bei der Jahressonderzahlung keinen Unterschied danach, ob jemand arbeitet, krank ist oder sich in Elternzeit befindet. Entscheidend ist allein das bestehende Arbeitsverhältnis.
DSW und I-SEC handeln ähnlich
Neben dem Deutschen Schutz- und Wachdienst (DSW) am Flughafen Düsseldorf versucht auch die Firma I-SEC in Nordrhein-Westfalen an den Flughäfen, die Jahressonderzahlung bei Beschäftigten – etwa in Langzeiterkrankung – zu kürzen.
Ein Blick ins Gesetz macht deutlich, wie haltlos dieses Vorgehen ist:
Nach § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz sind Kürzungen von Sondervergütungen im Krankheitsfall nur dann zulässig, wenn es dafür eine ausdrückliche Vereinbarung gibt.
Eine solche Vereinbarung gibt es in unserem Tarifvertrag nicht.
Der § 9 des Entgelttarifvertrags sieht bei der Jahressonderzahlung keine Kürzung bei Elternzeit oder Langzeiterkrankung vor. Damit fehlt jede rechtliche Grundlage.
Die Konsequenz ist eindeutig:
Die Jahressonderzahlung ist vollständig zu zahlen.
Alles andere ist tarifwidrig.
Die Vorgehensweise der Arbeitgeber: Auf Zeit spielen – und kurz vor dem Urteil einknicken!
Wie schwach die Position der Arbeitgeber tatsächlich ist, zeigen aktuelle Fälle bei der privaten Sicherheitsfirma DSW am Flughafen Düsseldorf.
Dort wurde die zweite Hälfte der Jahressonderzahlung einbehalten – und auf Geltendmachungen der Beschäftigten nicht einmal reagiert.
Erst als eine Kollegin – unterstützt von uns als Gewerkschaft ver.di und dem DGB-Rechtsschutz – den Klageweg eingeschlagen hat, kam Bewegung in die Sache.
Inzwischen ist uns ein weiterer, gleich gelagerter Fall bekannt.
Und in beiden Fällen zeigt sich das gleiche Bild:
Kurz vor dem angesetzten Gerichtstermin zieht der Arbeitgeber DSW die Reißleine, knickt ein, erkennt die Forderungen vollständig an und zahlt.
Warum also nicht von vornherein so?
Unser Eindruck ist klar: Hier soll gezielt ein offizielles Arbeitsgerichtsurteil vermieden werden. Denn ein Urteil würde Klarheit schaffen – nicht nur für den Einzelfall, sondern für die gesamte Branche.
Die Arbeitgeber warten ab, ob Beschäftigte den Mut haben zu klagen. Erst wenn der Druck zu groß wird, wird gezahlt – um dem Richterspruch und einem Urteil aus dem Weg zu gehen.
Jetzt handeln: Ausschlussfristen beachten
Die Jahressonderzahlung ist kein Geschenk der Arbeitgeber. Sie ist von uns als Gewerkschaft ver.di hart erkämpft worden und steht unseren Mitgliedern zu.
Wer betroffen ist, sollte jetzt umgehend handeln.
Wichtig: Die tarifvertragliche Ausschlussfrist beträgt sechs Monate.
Da die Ansprüche aus der November-Abrechnung am 15. Dezember 2025 fällig waren, müssen sie bis spätestens Mitte Juni 2026 schriftlich geltend gemacht werden.
Danach droht der vollständige Verlust des Anspruchs.
So setzt ihr euer Recht durch
- Anspruch schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen
- Eine klare Zahlungsfrist setzen
- Reagiert der Arbeitgeber nicht: Unterstützung über ver.di einholen und Klage einreichen
Wer kämpft, gewinnt!
Die Beispiele aus Düsseldorf zeigen eindeutig: Wer den nächsten Schritt geht, bekommt sein Recht.
Einige Arbeitgeber versuchen offenbar Stück für Stück, tarifliche Ansprüche auszuhöhlen. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.
Diese Leistungen wurden durch Arbeitskämpfe erstritten – und wir werden sie mit allen Mitteln verteidigen.
Lasst euch eure Ansprüche nicht nehmen. Macht sie geltend!
Wir sorgen gemeinsam dafür, dass Tarifverträge weiterhin ohne Abstriche gelten!
