Rollstuhlservice DUS

Flughafen Düsseldorf: Ein und derselbe Geschäftsführer, zwei Unternehmen – ver.di kritisiert Leiharbeit im Rollstuhlservice!

Özay Tarim

von Özay Tarim ver.di Gewerkschaftssekretär

BDLS Mitgliedsunternehmen Klüh Security – Rollstuhlservice

Flughafen Düsseldorf: Ein und derselbe Geschäftsführer, zwei Unternehmen, ein Auftrag!

Personalbedarf gehört bei der Firma Klüh im Rollstuhlservice in feste Arbeitsverhältnisse – nicht in eine Dauerschleife der Leiharbeit!

Wer den Rollstuhlservice am Flughafen Düsseldorf nutzt, erlebt engagierte Kolleginnen und Kollegen, die täglich dafür sorgen, dass ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität sicher an ihr Ziel gelangen. Diese Tätigkeit erfordert Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und körperlichen Einsatz.

Was für die Fluggäste meist unsichtbar bleibt: Hinter den Kulissen arbeiten Beschäftigte teilweise zu unterschiedlichen tariflichen Bedingungen, obwohl sie gleiche Tätigkeiten ausüben.

Diese Entwicklung beobachten wir als Gewerkschaft ver.di mit großer Sorge.

Im Rollstuhlservice sind ca. 140 Beschäftigte tätig. Knapp 80 Kolleginnen und Kollegen haben im vergangenen Jahr eine Überlastungsanzeige beim Arbeitgeber Klüh eingereicht. Für uns ist das ein klares Indiz dafür, dass der tatsächliche Arbeitsanfall mit der aktuellen Personaldecke nicht bewältigt werden kann.

Überlastungsanzeigen sind kein Zufall. Ebenso wie der Einsatz von Leiharbeit zeigen sie, dass dauerhaft mehr Arbeitskraft benötigt wird.

Für uns als ver.di ergibt sich daraus ein klares Bild: Es fehlt nicht an Arbeit. Es fehlt nicht an Bedarf. Es fehlt an direkten Einstellungen.

Ein und derselbe Geschäftsführer, zwei Unternehmen, ein Auftrag

Nach öffentlich zugänglichen Angaben ist die DLG Personalservice GmbH eine hundertprozentige Tochterfirma der Klüh Service Management GmbH. Ebenfalls öffentlich bekannt ist, dass Herr Horstmann sowohl Geschäftsführer der Klüh Security GmbH als auch der DLG Personalservice GmbH (Leiharbeitsfirma am Flughafen Düsseldorf) ist.

Die Unternehmensstruktur mag für sich genommen rechtlich zulässig sein. Sie ist für uns jedoch Ausdruck einer Personalpraxis, die wir nicht akzeptieren und deshalb besonders kritisch hinterfragen.

Beschäftigte der DLG Personalservice GmbH haben uns gegenüber geschildert, dass sie sich ursprünglich bei der Klüh Security GmbH beworben hatten. Ihnen sei jedoch im Gespräch nahegelegt worden, sich stattdessen bei der DLG Personalservice GmbH zu bewerben, da dort bessere Einstellungsmöglichkeiten bestünden. Tatsächlich wurden sie anschließend bei der DLG eingestellt und ausschließlich bei der Klüh Security GmbH am Flughafen Düsseldorf eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich eine einfache Frage: Warum wird die dauerhaft anfallende Arbeit im Rollstuhlservice nicht unmittelbar durch Einstellungen bei der Klüh Security GmbH organisiert?

Unsere Kritik richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Kolleginnen und Kollegen der DLG Personalservice GmbH. Sie leisten dieselbe verantwortungsvolle Arbeit wie die Stammbelegschaft.

Unsere Kritik richtet sich gegen eine Personalpraxis, bei der der notwendige Personaleinsatz nach unseren Feststellungen offenbar über Leiharbeit organisiert wird, obwohl diese Aufgaben ebenso durch eigene Beschäftigte erbracht werden könnten.

Personalbedarf darf nicht zur Dauerschleife der Leiharbeit werden

Auf die hier beschriebenen Leiharbeitsverhältnisse findet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Anwendung. Dafür spricht unter anderem, dass nach bestimmter Einsatzdauer (nach 9 Monaten) auf den uns vorliegenden Lohnabrechnungen der Beschäftigten Equal-Pay-Bestandteile ausgewiesen werden.

Das Gesetz (AÜG) verfolgt einen klaren Zweck: Leiharbeit soll vorübergehenden Bedarf abfedern und gleichzeitig verhindern, dass Leiharbeitnehmende dauerhaft schlechter gestellt werden.

§ 1 AÜG begrenzt die Überlassung an denselben Entleiher (Klüh Security) grundsätzlich auf 18 Monate. Erst nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten beginnt die Frist erneut.

Genau diese gesetzliche Konstruktion eröffnet aus unserer Sicht den Arbeitgebern die Möglichkeit, Leiharbeit systematisch zu verstetigen: 18 Monate Einsatz, etwas mehr als drei Monate Unterbrechung – und anschließend beginnt der Zeitraum erneut bei null.

Eine solche Praxis kann dazu führen, dass tarifliche Rechte der Stammbelegschaft umgangen und tarifliche Standards strukturell unterlaufen werden.

Nach den uns vorliegenden Einsatzverläufen waren DLG-Beschäftigte genau 18 Monate durchgehend bei Klüh Security GmbH am Flughafen Düsseldorf eingesetzt. Nach den uns vorliegenden Informationen wurden die Beschäftigten anschließend auf Veranlassung des Arbeitgebers für etwas mehr als drei Monate aus dem Einsatz genommen. Nach Schilderungen der betroffenen DLG-Beschäftigten wurden in dieser Zeit unter anderem Urlaub und Zeitguthaben (Arbeitszeitkonto) abgebaut, bevor dieselben DLG-Beschäftigten erneut bei Klüh am Flughafen DUS eingesetzt wurden.

Für uns als Gewerkschaft ver.di ist entscheidend: Die Arbeit war durchgehend vorhanden. Der Arbeitsanfall bestand unverändert fort. Die Belastung der Stammbelegschaft blieb.

Unsere Auswertung der Vergütung

Uns liegen Lohnabrechnungen und Einsatzdaten von DLG-Beschäftigten vor, die wir ausgewertet haben.

In den ersten neun Monaten erhielten die DLG-Beschäftigten den Stundenlohn nach dem Zeitarbeitstarifvertrag (GVP). Ab dem neunten Monat der Beschäftigung bei Klüh wurden Equal-Pay-Bestandteile auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

Entscheidend ist jedoch, ob der Gleichstellungsgrundsatz (gemäß § 8 AÜG) dann auch tatsächlich in der Praxis umgesetzt wird. Equal Pay bedeutet nicht nur eine rechnerische Angleichung einzelner Entgeltbestandteile, sondern die Gleichstellung bei der Gesamtvergütung sowie bei allen wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich tariflicher Leistungen wie Jahressonderzahlungen, Prämien und Arbeitszeitregelungen.

Nach den uns vorliegenden Lohnabrechnungen und unseren Berechnungen bestehen hier deutliche Abweichungen: Bereits im Jahr 2025 lag die Vergütung der Leiharbeitnehmenden (nach 9 Monaten Einsatz) trotz ausgewiesener Equal-Pay-Bestandteile rund 1,50 bis 2,00 Euro pro Stunde unter dem tariflichen Entgelt der Stammbelegschaft. Seit der erneuten Wiederaufnahme des Einsatzes(nach 3 Monaten Unterbrechung) ab April 2026 beträgt die Lohndifferenz sogar 2,66 Euro pro Stunde. Der Lohnunterschied ist also weiter angestiegen, weil die Leiharbeitnehmer nach einer dreimonatigen Unterbrechung wieder bei null anfangen müssen und kein Equal Pay erhalten.

Das zeigt aus unserer Sicht ein zentrales Problem: Es reicht nicht aus, wenn auf der Lohnabrechnung „Equal Pay“ steht. Dieses Etikett hält einer genaueren Prüfung nicht stand, wenn die tatsächliche Vergütung und die Arbeitsbedingungen weiterhin deutlich vom Tarifniveau der Stammbelegschaft abweichen.

Damit wird nach unserer Auffassung deutlich, dass eine tatsächliche Gleichstellung bei Entgelt und Arbeitsbedingungen gerade nicht erreicht wird.

Verantwortung des Auftraggebers (Flughafenbetreiber)

Ein weiterer Aspekt darf aus unserer Sicht nicht ausgeblendet werden: Der Rollstuhlservice am Flughafen Düsseldorf wird im Auftrag des Flughafenbetreibers erbracht und in regelmäßigen Abständen neu ausgeschrieben. Damit trägt auch der Auftraggeber (Flughafen Düssedorf) eine Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen in diesem Bereich.

Nach unseren Beobachtungen stehen die Dienstleister bei solchen Ausschreibungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Dieser Wettbewerbsdruck kann dazu führen, dass Kosten zu einem zentralen Vergabekriterium werden und sich dies mittelbar auf die Beschäftigungsbedingungen auswirkt.

Wenn Dienstleistungen im Wettbewerb vergeben werden, muss aus unserer Sicht sichergestellt sein, dass tarifliche Standards und gute Arbeitsbedingungen nicht unter Druck geraten. Der Einsatz von Leiharbeit darf nicht zur Folge haben, dass sich dieser wirtschaftliche Druck in Form von Lohnkonkurrenz zulasten der Stammbelegschaft und der eingesetzten Beschäftigten auswirkt.

Wir erwarten daher auch vom Flughafenbetreiber, seiner Verantwortung gerecht zu werden und bei der Vergabe sicherzustellen, dass tarifgebundene Beschäftigung und stabile Arbeitsverhältnisse die Grundlage der Leistungserbringung sind.

Unsere Position und Forderung an Herrn Horstmann

Die Kolleginnen und Kollegen der DLG Personalservice GmbH sind nicht das Problem. Sie tragen täglich dazu bei, dass der Rollstuhlservice am Flughafen Düsseldorf funktioniert.

Unsere Kritik richtet sich gegen eine Personalpraxis, die aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt ist.

Nach unseren Feststellungen besteht im Rollstuhlservice ein dauerhafter Arbeitsanfall. Dieser sollte durch direkte Einstellungen bei der Klüh Security GmbH organisiert werden.

Leiharbeit darf nicht dazu dienen, tarifgebundene Beschäftigung strukturell zu ersetzen oder Standards schrittweise abzusenken.

Deshalb fordern wir den verantwortlichen Geschäftsführer Herrn Horstmann, der sowohl für die DLG Personalservice GmbH als auch für die Klüh Security GmbH verantwortlich ist, unmissverständlich auf: Beenden Sie diese Praxis und übernehmen Sie die aktuell eingesetzten 16 DLG-Leiharbeitnehmenden umgehend in feste Arbeitsverhältnisse bei der Klüh Security GmbH.

Beschäftigen Sie diese Kolleginnen und Kollegen zu den tariflichen Bedingungen der Luftsicherheitsbranche, die auch für die Stammbelegschaft gelten.

Es gibt aus unserer Sicht keinen sachlichen Grund, den bestehenden Arbeitsanfall weiterhin über Leiharbeit zu organisieren. Leiharbeit ist nach dem gesetzlichen Leitbild für einen vorübergehenden Personalbedarf vorgesehen. Für uns als Gewerkschaft ver.di ist ein lediglich vorübergehender Personalbedarf anhand der uns vorliegenden Einsatzverläufe nicht erkennbar.

Der kontinuierliche Arbeitsanfall im Rollstuhlservice sowie knapp 80 Überlastungsanzeigen aus der Belegschaft belegen eindeutig, dass ein dauerhafter Personalbedarf besteht. Dieser kann und muss durch feste Einstellungen bewältigt werden.

Wer dauerhaft Arbeit hat, braucht auch dauerhaft Beschäftigte – nicht wiederkehrende Leiharbeitskonstruktionen.

Darüber hinaus werden wir den Vorgang der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung vorlegen. Uns ist bewusst, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eine Überlassungsdauer von bis zu 18 Monaten sowie nach einer Unterbrechung von etwas mehr als drei Monaten einen erneuten Einsatz ermöglicht. Ebenso ist geregelt, dass der Gleichstellungsgrundsatz (§ 8 AÜG) grundsätzlich erst nach neun Monaten greift.

Entscheidend ist jedoch, ob dieser Gleichstellungsgrundsatz auch tatsächlich vollständig umgesetzt wird. Genau dies werden wir durch die zuständige Aufsichtsbehörde überprüfen lassen. Aus unserer Sicht müssen deshalb auch die nach unseren Berechnungen bestehenden Entgeltabweichungen beim Equal Pay vollständig von der Klüh Security GmbH bzw. von der DLG Personalservice GmbH korrigiert und den betroffenen Beschäftigten rückwirkend ausgezahlt werden.

Dies betrifft insbesondere die von uns festgestellten Unterschiede bei den Stundenentgelten sowie tarifliche Leistungen wie die Jahressonderzahlung und die tarifliche Anwesenheitsprämie, die nach unserer Auffassung ebenfalls vom Gleichstellungsgrundsatz des § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erfasst werden. Die tarifliche Jahressonderzahlung hätte dabei in den tariflich vorgesehenen Abrechnungsmonaten Mai 2025 und November 2025 mit jeweils 432,57 € (bei Vollzeit) berücksichtigt werden müssen.

Unsere Botschaft

Unsere Botschaft ist klar: Personalbedarf gehört in feste Arbeitsverhältnissenicht in eine Dauerschleife der Leiharbeit. Dafür werden wir uns als ver.di weiterhin mit Nachdruck einsetzen.

Hinweis: Betroffene Beschäftigte können sich jederzeit vertraulich an die Gewerkschaft ver.di in Düsseldorf wenden. Wir prüfen gemeinsam Einsatzzeiten, Abrechnungen und mögliche Ansprüche.

Gleiche Arbeit. Gleicher Lohn. Gleiche Arbeitsbedingungen. Schluss mit der Dauerschleife der Leiharbeit.